署名活動についてのお知らせALTERSARMUT 43%Rente ist zu wenig !Änderung des GG 12a-wie es die AEMR in Art. 23 besagenüber Möglichkeiten der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach einer Verletzung oder Erkrankung
Marko KielingAL, ドイツ
2018/04/09
über Möglichkeiten der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in hochwertige Beschäftigung nach einer Verletzung oder Erkrankung (2017/2277(INI)) Dies ist zwar nicht unsere Petition, dennoch ist jener ENTWURF - nicht unwichtig. Europäisches Parlament Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Berichterstatterin: Jana Žitňanská ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu Möglichkeiten der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in hochwertige Beschäftigung nach einer Verletzung oder Erkrankung (2017/2277(INI)) Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf sein Pilotprojekt jüngeren Datums für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit älterer Arbeitnehmer, das von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (im Folgenden „EU-OSHA“) durchgeführt wurde, – unter Hinweis auf den Bericht der EU-OSHA mit dem Titel „Rehabilitation und Rückkehr in das Erwerbsleben: Systeme und politische Strategien in Europa“ aus dem Jahr 2016, – unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) mit dem Titel „Employment opportunities for people with chronic diseases“ (Beschäftigungsmöglichkeiten für chronisch erkrankte Personen) aus dem Jahr 2014, – unter Hinweis auf den Fachartikel von Business Europe mit dem Titel „Employers’ practices for Active Ageing“ (Arbeitgebermaßnahmen für aktives Altern) aus dem Jahr 2012, – unter Hinweis auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, – unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0000/2018), A. in der Erwägung, dass der Anteil älterer Arbeitnehmer an der Gesamtbevölkerung im erwerbsfähigen Alter derzeit rasch zunimmt und im Jahr 2020 21 % erreichen dürfte; in der Erwägung, dass mit zunehmendem Alter das Risiko chronischer psychischer und physischer Beeinträchtigungen, Erkrankungen und Probleme zunimmt; B. in der Erwägung, dass die Alterung der Bevölkerung zu den größten gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa zählt; in der Erwägung, dass daher Strategien erforderlich sind, mit denen das aktive Altern und die Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden und die Menschen dazu befähigt werden, länger erwerbstätig zu bleiben; C. in der Erwägung, dass die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in die Arbeitsmärkte ferner stark mit der zunehmenden Prävalenz von chronischen Erkrankungen, Behinderungen und Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit sowie von Verletzungen und Erkrankungen verknüpft ist; D. in der Erwägung, dass angemessene Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von wesentlicher Bedeutung sind, was die Produktivität und Motivation der Mitarbeiter angeht, zumal diese dann auch einen Beitrag dazu leisten, dass ein Unternehmen wettbewerbs- und innovationsfähig bleibt, und womit erreicht wird, dass wertvolle Fertigkeiten und Berufserfahrung erhalten bleiben, die Mitarbeiterfluktuation abnimmt und es nicht zu Exklusion kommt; E. in der Erwägung, dass das gesellschaftliche Wohlbefinden insgesamt steigt, wenn sich der Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessert und bessere Möglichkeiten der Rückkehr in das Erwerbsleben bestehen, und dass dies für die Mitgliedstaaten, die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber auch mit wirtschaftlichen Vorteilen einhergeht und dazu beiträgt, dass Personal mit Fertigkeiten, auf die andernfalls verzichtet werden müsste, verfügbar bleibt; Vorbeugung und Frühintervention 1. vertritt die Ansicht, dass sehr viel dafür spricht, das Management im Hinblick auf krankheitsbedingte Fehlzeiten in den Mitgliedstaaten zu verbessern und Arbeitsplätze besser an die Bedürfnisse von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen anzupassen; 2. ist der Auffassung, dass mit dem anstehenden strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum nach 2020 auch künftig Investitionen aus EU-Mitteln Vorrang eingeräumt werden sollte, die der Förderung eines längeren, gesünderen Arbeitslebens sowie entsprechender Einstellungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen dienen; 3. fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, sich umfassend an der bevorstehenden EUweiten Kampagne zur Vorbeugung arbeitsbedingter Muskel- und Skeletterkrankungen 2020–2022 zu beteiligen und innovative nichtlegislative Lösungen zu ermitteln; fordert, dass sich die Mitgliedstaaten aktiv an der Verbreitung des Informationsmaterials der EUOSHA beteiligen; 4. vertritt die Ansicht, dass die systematische Umsetzung von Maßnahmen zur Vorbeugung psychosozialer Risiken ein grundlegender Aspekt eines modernen Arbeitsumfelds ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Unternehmen unterstützt werden, was das entsprechende Risikomanagement angeht; 5. weist darauf hin, dass Maßnahmen der Frühintervention von entscheidender Bedeutung sind, wenn berufliche Rehabilitationsprogramme von Erfolg gekrönt sein sollen; Rückkehr in das Erwerbsleben 6. betont, dass die Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Personen in das Erwerbsleben im Zuge individueller Maßnahmen ein wesentlicher Faktor ist, um gegen Armut und soziale Ausgrenzung vorzugehen, und dass sie auch mit weiteren Vorteilen einhergeht, was die psychosoziale Vorsorge betrifft; betont, dass die Wiedereingliederung von Personen nach einer Krankheit in doppelter Hinsicht vorteilhaft ist, da sie sowohl für die betroffene Person als auch aus wirtschaftlicher Sicht mit positiver Wirkung einhergeht; 7. vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten in Bezug auf Arbeitnehmer mit Behinderungen, ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmer, die von einer Erkrankung betroffen sind, einen positiven, auf Beschäftigung abzielenden Ansatz verfolgen und den Schwerpunkt dabei darauf legen sollten, schon frühzeitig zu ermitteln, welche Kompetenzen die betroffene Einzelperson nach wie vor hat und wie der Arbeitsplatz angepasst werden muss, wobei dem beruflichen Profil und der sozioökonomischen Situation der Person Rechnung zu tragen wäre; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre sozialrechtlichen Bestimmungen so zu verbessern, dass die Rückkehr in das Erwerbsleben begünstigt wird; 8. regt an, dass in dieser Hinsicht bei allen einschlägigen Maßnahmen und Strategien der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health – ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Rechnung getragen wird; teilt die Ansicht, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung im Rahmen einer Behinderung stets mit Kontextfaktoren einhergeht; ist davon überzeugt, dass sich die ICF am besten für einen EU-weiten statistischen Vergleich eignet; 9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Leitlinien für die Ausarbeitung und Umsetzung von Wiedereingliederungsplänen zu verfassen und Arbeitgebern zur Verfügung zu stellen und auch für entsprechende Beratungsprogramme für Arbeitgeber zu sorgen; 10. fordert die Mitgliedstaaten auf, für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen, die nur wenig Erfahrung mit beruflichen Rehabilitationsprogrammen und Maßnahmen im Hinblick auf die Rückkehr in das Erwerbsleben haben, externe Fördermaßnahmen vorzusehen, in deren Rahmen diese Unternehmen Beratung und fachliche Unterstützung erhalten können; 11. nimmt zur Kenntnis, dass das Konzept des auf Wiedereingliederung abzielenden Fallmanagements, das im Rahmen verschiedener Programme angewendet wird, erfolgreich ist, und betont, dass eine individuelle Unterstützung durch Mitarbeiter der sozialen Dienste oder einschlägige Berater, die die konkrete Situation der betroffenen Personen in Betracht ziehen, erforderlich ist; 12. betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass alle Interessenträger (Arbeitnehmer, Ärzte, soziale Dienste, Arbeitgeber) miteinander kommunizieren und einen bereichsübergreifenden, auf Zusammenarbeit beruhenden Ansatz verfolgen, damit die physische und berufliche Rehabilitation von Arbeitnehmern erfolgreich verläuft; spricht dem erfolgreichen österreichischen Programm „fit2work“ für seinen unbürokratischen, praktischen Ansatz seine Anerkennung aus, zumal ein Schwerpunkt des Programms darauf liegt, allen Arbeitnehmern einen leichten Zugang zu ermöglichen (indem beispielsweise einfache Sprache verwendet wird); 13. ist der Ansicht, dass für Personen, die nicht voll beschäftigungsfähig sind, finanzielle Anreize gesetzt werden sollten, damit sie weiterhin erwerbstätig bleiben; spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass Arbeitnehmer mithilfe von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden, sofern dies aus medizinischer Sicht möglich ist; 14. fordert die Mitgliedstaaten auf, ein politisches Gesamtkonzept mit Anreizen für Arbeitgeber und aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Personen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen – darunter auch Maßnahmen zur Beseitigung von Hemmnissen am Arbeitsplatz –auszuarbeiten; 15. stellt in dieser Hinsicht fest, dass flexible Beschäftigungsmodelle, etwa Telearbeit, flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle, eine wichtige Rolle spielen, wenn eine Rückkehr in das Erwerbsleben stattfinden soll; betont, dass eine frühzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz gefördert werden muss, sofern diese aus medizinischer Sicht möglich ist, und dass in dieser Hinsicht flexible Beschäftigungsmodelle und Teilzeitmodelle von Bedeutung sind, wobei zusätzlich ein anteiliges Krankengeld gezahlt werden könnte; Einstellungswandel in Bezug auf die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern 16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Kommunikationsmaßnahmen, Leitlinien und Bestimmungen so zu gestalten, dass für Arbeitgeber ersichtlich wird, dass der Wiedereingliederungsprozess dazu dienen kann, dass sie wieder von den Fertigkeiten, den Kompetenzen und der Erfahrung der Arbeitnehmer profitieren können; ist der Ansicht, dass die Arbeitgeber sich von Beginn an umfassend an dem Prozess der Rückkehr in das Erwerbsleben beteiligen müssen und auch Teil des Entscheidungsfindungsprozesses sind; 17. betont, dass Maßnahmen zur Sensibilisierung für die berufliche Rehabilitation und für Maßnahmen für die Rückkehr in das Erwerbsleben sowie eine verbesserte Unternehmenskultur entscheidende Faktoren sind, wenn sich die Rückkehr in das Erwerbsleben erfolgreich gestalten und erfolgreich gegen negative Einstellungen vorgegangen werden soll; 18. spricht jenen Unternehmen seine Anerkennung aus, die Strategien verfolgen, um Personen , die gesundheitliche Probleme haben oder nicht voll beschäftigungsfähig sind, zu unterstützen, etwa durch umfassende Vorsorgeprogramme, die Zuteilung anderer Aufgaben sowie Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen; hält es für äußerst wünschenswert, dass weitere Unternehmen entsprechend tätig werden; 19. ist der Ansicht, dass das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft werden muss, warum Menschen mit gesundheitlichen Problemen eingeschränkte Möglichkeiten haben, was etwa der Fall sein kann, weil die betroffenen Arbeitnehmer das gesundheitliche Problem nicht beurteilen können, die Produktivität als niedrig wahrgenommen wird oder eine Krankheit mit einer sozialen Stigmatisierung einhergeht; 20. ist der Ansicht, dass EU-weite Kampagnen von großer Bedeutung sind, wenn bewirkt werden soll, dass sich die öffentlichen Meinung ändert; 21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. BEGRÜNDUNG Die Alterspyramide in der EU verändert sich aufgrund der steigenden Lebenserwartung. In der EU-28 lag die Lebenserwartung bei der Geburt im Jahr 2015 bei 83,3 Jahren (Frauen) bzw. bei 77,9 Jahren (Männer). Allerdings ist die Anzahl der gesunden Lebensjahre ohne Einschränkungen eher niedriger, was insbesondere für bestimmte Mitgliedstaaten gilt. Für Europa und die Mitgliedstaaten geht die längere Lebenserwartung in Verbindung mit dem steigenden Durchschnittsalter beim Renteneintritt mit wesentlichen Herausforderungen einher. Dies trifft nicht nur auf die Gesundheitssysteme zu, sondern auch auf die Arbeitsmärkte. Ziel dieses Berichts ist daher die Ermittlung politischer Optionen, mit denen die Arbeitsmärkte umgestaltet werden können, damit sie erstens inklusiver werden und dem Bedarf einer alternden Gesellschaft, in der es vermehrt zu Erkrankungen kommt, entsprechen und zweitens weniger anfällig sind, was den Verlust von Fertigkeiten aufgrund der abnehmenden Erwerbstätigkeit angeht. In diesem Sinne werden in diesem Bericht Vorschläge für Maßnahmen zur Optimierung der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach einer Verletzung oder Erkrankung vorgelegt. Die Rehabilitation von Arbeitnehmern ist dreigliedrig: Erstens muss sie auf medizinischer, zweitens auf beruflicher und drittens auf sozialer Ebene erfolgen. Der Schwerpunkt des Berichts liegt im Wesentlichen auf der beruflichen Rehabilitation und den Schwierigkeiten, mit denen einerseits die Arbeitgeber und andererseits die Arbeitnehmer, die an den Arbeitsplatz zurückkehren möchten, konfrontiert sind (Verfahren und Initiativen zur Förderung der Rückkehr an den Arbeitsplatz). Gleichzeitig soll auch herausgestellt werden, dass alle drei Ebenen berücksichtigt werden müssen, damit eine erfolgreiche Rehabilitation bzw. eine erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist. Ferner sollen die Mitgliedstaaten anhand der dargelegten Empfehlungen darin bestärkt werden, sich an bewährten Erfahren und Konzepten zu orientieren, und gleichzeitig wird versucht, Bereiche zu benennen, in denen die EU einen Mehrwert bewirken und fachliche Unterstützung leisten kann, um noch stärker darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten Strategien umsetzen, mit denen die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt dann letztendlich auch gelingt. Die EU kann einen Mehrwert schaffen, indem sie die Mitgliedstaaten in den folgenden Bereichen unterstützt: • Ausarbeitung von Präventionsmaßnahmen • Ausarbeitung umfassender Strategien in den Mitgliedstaaten, darunter auch Maßnahmen der Frühintervention, institutionelle Zusammenarbeit aller Interessenträger und individuelle Ansätze für die Betroffenen • Förderung eines Kulturwandels: Förderung des Bewusstseins, dass für die betroffenen Arbeitnehmer gesorgt werden muss, Förderung einer positiven gesellschaftlichen Einstellung gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern, Förderung von Maßnahmen im Hinblick auf das lebenslange psychosoziale Wohlbefinden der betroffenen Arbeitnehmer Darüber hinaus wird dargelegt, dass durchaus viel dafür spricht, dass Strategien notwendig sind, um es den betroffenen Arbeitnehmern zu erleichtern, in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren. Beispielsweise ist die Mitarbeiterfluktuation bei Organisationen mit Teams, denen Personen unterschiedlichen Alters angehören, niedriger, und ihre Produktivität ist mitunter höher, weil ihr Erfahrungsschatz größer ist und sie mit einem besseren Kompetenzmix aufwarten können. Business Europe zufolge geht aus Mitarbeiterumfragen offenbar hervor, dass ältere Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber gegenüber loyaler sind und ihre Leistungen in den Bereichen Problemlösung und Führungskompetenz mitunter besser sind als jene jüngerer Kollegen. Und nicht nur das Alter wirkt sich positiv aus, sondern auch Diversität. Bei der Rückkehr in das Erwerbsleben spielen demnach nicht nur Selbstverwirklichung und Unabhängigkeit eine Rolle, sondern sie geht auch mit positiven wirtschaftlichen Auswirkungen für die Gesellschaft einher. Daraus ergibt sich auch eine geringere Belastung der Sozialsysteme der Mitgliedstaten. Aus Forschungsarbeiten der IAO1 geht hervor, dass bei Menschen mit Behinderungen, die in Festanstellung arbeiten, im Vergleich zu der Gesamtbelegschaft eine vergleichbare Produktivität zu verzeichnen ist, weniger Unfälle passieren und die Mitarbeiterfluktuation niedriger ist. Das Potenzial ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten sowie – bei entsprechendem Zugang zu Ausbildung – ihres Fachwissens und der aus dem täglichen Leben übertragbaren Problemlösungsfähigkeiten bleibt bislang ungenutzt. Personen, die im Laufe ihres Arbeitslebens eine Behinderung erwerben, verfügen neben ihren formalen Fertigkeiten und Qualifikationen oft über weitere wertvolle Erfahrungen. Gemäß der EU-OSHA gestaltet sich die Wiedereingliederung der Betroffenen in das Arbeitsleben aus Sicht der Unternehmen durchaus oft sehr kompliziert, und zwar nicht nur, was die finanziellen Aspekte betrifft, sondern auch das notwendige einschlägige Fachwissen. Dieser Prozess ist gerade auch für kleinere Unternehmen oft besonders schwierig. Mit externer fachlicher und finanzieller Unterstützung könnten Arbeitgeber dabei unterstützt werden, individuelle Maßnahmen zu treffen und für Arbeitnehmer Möglichkeiten der Wiedereingliederung nach einer Erkrankung zu schaffen. Eine gezielte finanzielle Förderung mit EU-Mitteln könnte eine entscheidende Rolle spielen, um diesen Wandel zu fördern. Die Förderung muss allerdings immer auch mit einem echten Wandel der Unternehmenskultur einhergehen. Die EU spielt eine entscheidende Rolle, wenn es gilt, einzelstaatliche Arbeitsmarktreformen zu unterstützen und zu fördern. Dabei gilt es, den Austausch über innovative Ideen zu fördern und Unterstützung bei der Ausarbeitung erfolgreicher politischer Gesamtkonzepte zu leisten. Das Konzept, auf dem der strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beruht, nämlich dass mit legislativen Maßnahmen in der EU ein hoher Arbeitnehmerschutz und einheitliche Definitionen, Standards, Methoden und Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz umgesetzt werden konnten, ist richtig. Allerdings sollten die Mitgliedstaaten angesichts der Vielfalt der Modelle auch Leistungsvergleiche vornehmen, bewährte Verfahren ermitteln und sich entsprechend austauschen, Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, freiwillige Normen schaffen und nutzerfreundliche IT-Tools verwenden, damit wirkliche Fortschritte erreicht werden. Abschließend sei auf die Prävalenz psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz hingewiesen. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um diesen Risiken entgegenzuwirken, und es muss kontinuierlich darauf hingewirkt werden, dass die Stigmatisierung, die mit Beeinträchtigungen dieser Art einhergeht, ein Ende nimmt.
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