Mehr Transparenz beim Datenschutz der Patienten

Mehr Transparenz beim Datenschutz der Patienten

Startdatum
8. August 2019
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Angelika Emrich-Pieper

Der Grundsatz der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtet auch ambulant tätige Ärzte und Therapeuten zur Transparenz gegenüber den Patienten. Ärzte und Therapeuten müssen Patienten über ihre Datenverarbeitungsprozesse informieren. Zu den Informationspflichten gehört auch, die Patienten über ihre Rechte aufzuklären. Das Informationsblatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) "Patienteninformation zum Datenschutz" soll als Musterblatt den Ärzten und Therapeuten dienen. Es weist jedoch erhebliche Mängel auf. Diese müssen umgehend behoben werden!

Meine Erfahrung ist kein EinzelfallEine Ärztin, die ich in ihrer Praxis aufsuchte, verlangte von mir, das Informationsblatt "Patienteninformation zum Datenschutz" der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) zu unterschreiben. Ich verweigerte jedoch die geforderte Unterschrift. Das hatte zur Folge:

Die Ärztin lehnte die medizinische Behandlung ab. Das aber durfte sie nicht.

  • Forderung: Es muss im Informationsblatt deutlich klargestellt werden, dass die Verweigerung der Unterschrift keine Folgen hat, dass die medizinische Behandlung nicht verweigert werden darf.

Die Ärztin gab mir den "Rat", Behandlungskosten privat zu zahlen, denn dann müsse ich das Informationsblatt nicht unterschreiben und könne auch ohne Unterschrift behandelt werden.

  • Forderung: Es dürfen keine Nachteile für gesetzlich versicherte  gegenüber privat versicherte Patienten geschaffen werden.

Das derzeitige Informationsblatt erfüllt nur den Zweck, in allgemeinster Weise, d.h. ohne zu spezifizieren und zu konkretisieren darüber zu informieren, dass Daten, insbesondere Gesundheitsdaten erhoben, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden; zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen und gesetzlichen Grundlage dies geschieht, als auch, welche Rechte gesetzlich versicherte Patienten haben, u.a. z.B. das Recht auf Auskunft. Dies genügt jedoch nicht. Zum Datenschutz und zur Datensicherheit gibt das Informationsblatt tatsächlich keine Auskunft.

Ob die Gesundheitsdaten auf einem zentralen Server, in einer Cloud oder dezentral gespeichert werden, die Übermittlung der Gesundheitsdaten Online stattfindet oder die Gesundheitsdaten im Wesentlichen beim Arzt verbleiben, wer alles tatsächlich im konkreten Fall Zugriff auf die Gesundheitsdaten hat / in Zukunft haben kann, darüber gibt das Informationsblatt ebenso keine detaillierte  Auskunft.

  • Forderung: Das Informationsblatt darf weder in der Überschrift, als auch im einleitenden Satz, "Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig.", fälschlich suggerieren, dass gesetzlich versicherte Patienten zum Thema Datenschutz und zur Datensicherheit aufgeklärt werden. Gesetzlich versicherte Patienten sollen verständlich und konkret und, sofern sie es wünschen, ausführlich mit Blick auf das Thema Datenschutz und Datensicherheit bei Datenübermittlung  aufgeklärt werden. Es muss zudem klargestellt werden, dass der gesetzlich versicherte Patient Herr seiner Gesundheitsdaten ist und die Entscheidungsfreiheit darüber haben soll, welche Ärzte und Therapeuten in seine Gesundheitsakte / zukünftig elektronische Patientenakte (ePA) einsehen dürfen, als auch, ob seine Gesundheitsdaten auf einen zentralen Server gespeichert werden sollen oder nicht.

In dem Informationsblatt der KBV werden lediglich allgemein gehaltene Informationen mitgeteilt, die alle Patienten gleichermaßen betreffen, die gesetzlich krankenversichert sind.

  • Forderung: Es muss deutlich im Informationsblatt mitgeteilt werden, dass im konkreten Einzelfall der gesetzlich versicherte Patient  im Rahmen seines Rechtes auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO (siehe hierzu auch den Erwägungsgrund 63 "Auskunftsrecht") beim behandelnden Arzt / Therapeuten Auskunft darüber verlangen kann, welche Gesundheitsdaten (z.B. Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde) konkret zu ihm gespeichert und an wen und zu welchem Zweck seine Gesundheitsdaten auf gesetzlicher und rechtlicher als auch auf freiwilliger Basis weitergeleitet werden. Eine frühzeitige Transparenz ermöglicht, die weiteren Rechte, z.B. das des Rechtes auf Berichtigung, ggf. das der Löschung entsprechend der EU- DSGVO wahrzunehmen.

Ich fordere die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf, das Informationsblatt "Patienteninformation zum Datenschutz" bundesweit einheitlich zu gestalten und ganz im Sinne des Transparenzgebotes zu verbessern.

Bitte unterschreibt diese Petition, vielen Dank!

Angelika Emrich-Pieper

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Empfehlenswerter Tipp: Ein frühzeitiges Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO  beim behandelnden Arzt / Therapeuten wahrnehmen. Direkt beim Arzt / Therapeut kann der Patient eine umfangreichere Auskunft verlangen und erlangen. Weniger bei der Krankenkasse, denn dort ist leider das Auskunftsrecht gesetzlich  (SGB) eingeschränkt worden.

Information für Patienten und Ärzte zur Auskunft nach Art. 15 DSGVO und Einsichtsnahme in die Patientenakte: https://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/30_Berufsrecht/08_Berufsrechtliches/04_Praxisorga/25_Merkblatt_Einsichtsrechte_in_Patientenunterlagen.pdf

Hier ein interessanter Artikel zur Umsetzung des Art. 15 DSGVO im Gesundheitswesen:

Siehe: Muster für Praxen: Patienteninformation zum Datenschutz (Stand: 23.03.2018) Link zum Muster des Informationsblattes der KBV: https://www.kbv.de/html/datensicherheit.php

Link zur EU-DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/

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