
Zum Referendum am 29. Mai, in dem wir BürgerInnen entscheiden,
ob das Gesetz von SVP-Lega-Forza Italia in Kraft treten soll,
reicht es zu wissen,
dass die Landtagsmehrheit die Nutzung der direktdemokratischer Instrumente mit diesem Gesetz NICHT verbessern und NICHT erleichtern will.
Sie will damit
- NICHT die Online-Unterschriftensammlung wie im restlichen Italien einführen;
- NICHT die Unterschriftensammlung erleichtern, indem sie den Personenkreis mit Beglaubigungsberechtigung erweitert;
- NICHT die Unterschriftenzahlen absenken, weil in drei Jahren diese Instrumente nie angewandt worden sind;
- NICHT einen ausgelosten Bürgerrat vorsehen nach Regeln, anhand derer er weltweit mit großem Erfolg durchgeführt wird;
- NICHT festschreiben, dass vor allem die wichtigsten Gesetze, mit denen die Regeln der Demokratie festgelegt werden, von den BürgerInnen mitbestimmt werden können;
- NICHT ...
(das alle ist schon mehrfach von Landtag und Landesregierung gefordert worden)
... sondern sie
- WILL das Referendum über die einfachen Landesgesetze, wie es vom Autonomiestatut schon für die wichtigsten Gesetze (zur Regelung der Demokratie) vorgesehen ist, wieder abschaffen (Art. 16);
- WILL nicht einmal den kleinen und schwachen ausgelosten Bürgerrat von den Bürgern einberufen lassen (Art. 10);
- WILL das vom Gesetz vorgesehene, aber nie eingerichtete Büro für politische Bildung und Partizipation unter die Kontrolle des Landtagspräsidiums (bestehend aus 5 SVP-Mitgliedern und einem Abgeordnetem der Opposition) bringen (Art. 11-13);
- WILL auch die Redaktion des Abstimmungsheftes dem Landtagspräsidium übertragen und damit ihre Unabhängigkeit abschaffen (Art. 13);
- WILL den Platz im Abstimmungsheft für die Pro- und Kontra-Argumente an die Zahl der Landtagsabgeordneten binden, die dahinter stehen (Art. 13);
- WILL den Schutz der Sprachgruppen in sensiblen Fragen bei Volksabstimmungen abschaffen (Art. 3);
- WILL den Schutz der sozialen Minderheiten bei Volksabstimmungen abschaffen (Art. 3).
Sie missbraucht dafür ein im Juni 2021 beschlossenes Landesgesetz, mit dem notwendige technische Korrekturen am Gesetz von 2018 vorgenommen werden sollten. Dieses Demokratieabbau- Gesetz ist noch nicht in Kraft, weil das Referendum dagegen ergriffen worden ist.
So ist klar:
Diese Landtagsmehrheit will eine wirksame Kontrolle ihrer Gesetzgebung verhindern. Sie will das eigentliche Kontrollinstrument der BürgerInnen, das Referendum abschaffen und sie will die Mitbestimmung der BürgerInnen weiter einschränken und unter ihre Kontrolle bringen. Warum? Weil sie weder eine Zusammenarbeit im Landtag, noch mit den BürgerInnen will. Das Referendum verlangt aber gerade eine solche Zusammenarbeit. Deshalb versucht sie es abzuschaffen.
Das Landesgesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation Nr. 22 von 2018 ist unter dem Eindruck der Niederlage der SVP im Referendum von 2014 gegen das Gesetz zur Verhinderung von Volksabstimmungen, also unter dem Druck von unten, einmalig in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung und parteiübergreifend zustande gekommen. Das Gesetz von 2018 soll mit dem Gesetz, über das wir jetzt abstimmen, wieder beschnitten werden. Die entscheidenden Ergebnisse dieser Zusammenarbeit würden damit wieder zunichte gemacht.
SAG NEIN ZU DIESER AUSGRENZUNG DER BÜRGER:INNEN AUS DER POLITIK
STIMME AM 29.5.
NEIN