
Bitte unterschreibe innerhalb September 2022 in Deiner Wohnsitzgemeinde die zwei Volksbegehren
- für eine funktionierende Mitbestimmung,
- für die Online-Unterschriftensammlung und andere Erleichterungen,
- für Volksabstimmungen in Richtung Demokratie der BürgerInnen.
Mit mindestens 10.000 Unterstützungsunterschriften für diese Vorschläge, muss der Landtag noch vor den Wahlen im Oktober 2023 darüber entscheiden.
Das Referendum ist gerettet, aber Volksinitiativen (gesetzeseinführende Volksabstimmungen) sind in Südtirol immer noch nicht wirklich möglich, obwohl sie vom Autonomiestatut und vom Gesetz vorgesehen sind. Sie werden mit gesetzlichen Regeln behindert und die wichtigsten (jene zur Gestaltung unserer Demokratie) verhindert. Fünf Anträge sind in den letzten drei Jahren eingereicht und alle von der Kommission der Landesregierung für unzulässig erklärt worden.
Aber auch wenn sie zugelassen worden wären, wäre es in der Pandemiezeit nicht möglich gewesen, von den BürgerInnen die nötige Unterstützung zu bekommen. Dazu fehlt immer noch die Online-Unterschriftensammlung, zu hoch ist die Zahl der nötigen Unterstützungsunterschriften, und es wird deren Sammlung erschwert.
Deshalb haben jetzt die Initiative für mehr Demokratie, unterstützt von vielen Organisationen und den Parteien, die das Referendum zur Rettung des Referendums mitgetragen haben, zwei Volksbegehren gestartet. Wir fordern Regeln, mit denen Direkte Demokratie endlich anwendbar wird. Gelingt es, für die zwei Volksbegehren innerhalb Ende September 2022 die nötigen 10.000 Unterstützungsunterschriften der BürgerInnen zu sammeln, dann ist der Landtag noch vor den Wahlen im Oktober 2023 verpflichtet, darüber zu entscheiden. Werden die Gesetzesvorschläge angenommen, dann können die BürgerInnen endlich selbst gesetzgebend tätig werden. Wenn nicht, werden die WählerInnen bei den Landtagswahlen 2023 entscheiden, wem sie die Aufgabe anvertrauen, das in der nächsten Legislatur umzusetzen.
Die zentralen Forderungen der zwei Volksbegehren:
- Volksabstimmungen über die Regeln der Demokratie müssen zulässig sein. Die Kommission, die über die Zulässigkeit der Anträge auf Volksabstimmung entscheidet, muss anders zusammengesetzt werden;
- die Einführung der Online-Unterschriftensammlung und weitere Erleichterungen zur Unterstützung von direktdemokratischen Initiativen.
Zu 1: Die Kommission, die jetzt aus Richtern besteht, die zum Teil vom Landtag bestimmt werden, muss so zusammengesetzt sein, dass deren politische Unabhängigkeit gewährleistet ist. Damit wäre sicher gestellt, dass im Falle eines Rekurses gegen die Entscheidung der Kommission, das Gericht unbefangen ist. Die derzeitige Kommission vertritt die Auffassung, - ganz im Sinne der Landtagsmehrheit, entgegen Präzedenzfällen, ohne eine gesetzliche Grundlage und obwohl es national keinen solchen Ausschlussgrund gibt - dass die Regeln der Demokratie nur vom Landtag bestimmt werden dürfen. Auf diese Weise wird verhindert, dass wir BürgerInnen unsere Demokratie selbst gestalten. Deshalb soll im Landesgesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation ausdrücklich festgeschrieben werden, dass Anträge auf Volksabstimmung über die Regeln der Demokratie zulässig sind.
Zu 2: Die Unterstützung von direktdemokratischen Initiativen soll unabhängig von äußeren Bedingungen wie einer Pandemie, mit der Online-Unterschriftensammlung immer möglich sein. Sie ist für die staatlichen Referenden gesetzlich vorgesehen, aber nicht automatisch auf lokaler Ebene eingeführt worden. Kurz vor dem Fall der Regierung war noch die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung der Online-Plattform zur digitalen Unterschriftensammlung versprochen worden.
Wir haben den Abbau der direktdemokratischen Rechte verhindert, jetzt ist weiter daran zu arbeiten, sie voll und ganz anwenden zu können.
Das geht nur mit Eurer Unterstützung! Es geht um unsere politischen Rechte!
Bitte unterschreibe deshalb innerhalb 30. September in Deiner Wohnsitzgemeinde die zwei Volksbegehren für anwendbare direktdemokratische Rechte und lade auch andere dazu ein!
Teile bitte unsere Beiträge auf den sozialen Medien.