Petition updateKeine Abschiebung des Säuglings Duha AlineBleiberecht nach langjährigem Aufenthalt
angela heinssenJork, Germany
Jun 27, 2014
Der langjährige Aufenthalt des Vaters von Duha Aline muss im Verwaltungsverfahren stärker berücksichtigt werden. Fachjuristen fordern für langjährig Geduldete einen Anspruch auf Bleiberecht nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Art. 8 EMRK schützt das Privatleben und verlangt damit eine umfassende Würdigung der gesamten sozialen, kulturellen, sprachlichen, freundschaftlichen und verwandtschaftlichen Beziehungen eines Migranten in Deutschland. Die deutsche Praxis sieht häufig allein die Merkmale “rechtmäßiger Aufenthalt” und “keine Sozialhilfebezug” als entscheidend an. Es müsse gelingen, die konkrete Lebenssituation der Betroffenen in den Mittelpunkt der Entscheidung zu rücken. Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte können die gewachsenen persönlichen und gesellschaftlichen Bindungen eines Menschen einen aufenthaltsrechtlichen Schutz begründen. Der Gerichtshof habe dies insbesondere mit Blick auf die Angehörigen der sog. 2. Ausländergeneration festgestellt. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht hätten wiederholt hervorgehoben, dass die deutschen Gerichte und Ausländerbehörden verpflichtet sind, diese Rechtsprechung zu berücksichtigen. http://www.nds-fluerat.org/13593/pressemitteilungen/fachjuristen-fordern-menschenrechtskonforme-auslegung-des-aufenthaltsgesetzes-anspruch-auf-bleiberecht-nach-art-8-der-europaeischen-menschenrechtskonvention/
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