Pädagogische Fachkräfte fordern von der Landesregierung: Notbetreuung begrenzen!

Das Problem

Pädagogische Fachkräfte fordern von der Landesregierung: Notbetreuung begrenzen!

Kitas und Grundschulbetreuung waren im gesamten zweiten Lockdown nie geschlossen. Die Regelungen zur Notbetreuung, die von der Landesregierung im Gegensatz zum ersten Lockdown ohne verbindliche Vorgaben verordnet wurden, lassen Belegungsraten von bis zu hundert Prozent zu.

Jetzt kommt die bundesweite Notbremse mit sehr verbindlichen Maßnahmen für die Schulen. Für Kitas und Grundschulbetreuung bleibt alles ungeregelt wie bisher. Egal welche Inzidenz regional vorliegt: Notbetreuung ist in Baden-Württemberg ohne verbindliche Vorgaben möglich.

Die pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Grundschulbetreuung sagen jetzt Stopp! Wir fordern die Landesregierung auf, unverzüglich die Notbetreuung zu regeln: Wer darf sie in Anspruch nehmen und welche Belegungsrate ist bei welcher Inzidenz zugelassen. Wenn die Notbetreuung ihren Sinn und Zweck erfüllen soll, darf eine Maximalbelegung von 50% pro Gruppe nicht überschritten werden.

Weiter nicht-handeln ist verantwortungslos. Für die Betreuung in Schulen und Kitas muss der gleiche Gesundheitsschutz für Beschäftigte, Kinder und deren Angehörige gelten wie für den Schulbetrieb.

Die pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Grundschulbetreuung sind unverzichtbar für Bildung und Entwicklung unserer Kinder. Ihr Recht auf Gesundheitsschutz muss unverzüglich umgesetzt werden!

avatar of the starter
ver​.​di Landesbezirk Baden-WürttembergPetitionsstarter*inver.di ist die größte Interessenvertretung der Beschäftigten in Kindertagesstätten und der Grundschulbetreuung in Baden-Württemberg. Darüber hinaus setzt sich ver.di für Beschäftigte im Dienstleistungsbereich und im öffentlichen Dienst ein.
Diese Petition hat 3.694 Unterschriften erreicht

Das Problem

Pädagogische Fachkräfte fordern von der Landesregierung: Notbetreuung begrenzen!

Kitas und Grundschulbetreuung waren im gesamten zweiten Lockdown nie geschlossen. Die Regelungen zur Notbetreuung, die von der Landesregierung im Gegensatz zum ersten Lockdown ohne verbindliche Vorgaben verordnet wurden, lassen Belegungsraten von bis zu hundert Prozent zu.

Jetzt kommt die bundesweite Notbremse mit sehr verbindlichen Maßnahmen für die Schulen. Für Kitas und Grundschulbetreuung bleibt alles ungeregelt wie bisher. Egal welche Inzidenz regional vorliegt: Notbetreuung ist in Baden-Württemberg ohne verbindliche Vorgaben möglich.

Die pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Grundschulbetreuung sagen jetzt Stopp! Wir fordern die Landesregierung auf, unverzüglich die Notbetreuung zu regeln: Wer darf sie in Anspruch nehmen und welche Belegungsrate ist bei welcher Inzidenz zugelassen. Wenn die Notbetreuung ihren Sinn und Zweck erfüllen soll, darf eine Maximalbelegung von 50% pro Gruppe nicht überschritten werden.

Weiter nicht-handeln ist verantwortungslos. Für die Betreuung in Schulen und Kitas muss der gleiche Gesundheitsschutz für Beschäftigte, Kinder und deren Angehörige gelten wie für den Schulbetrieb.

Die pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Grundschulbetreuung sind unverzichtbar für Bildung und Entwicklung unserer Kinder. Ihr Recht auf Gesundheitsschutz muss unverzüglich umgesetzt werden!

avatar of the starter
ver​.​di Landesbezirk Baden-WürttembergPetitionsstarter*inver.di ist die größte Interessenvertretung der Beschäftigten in Kindertagesstätten und der Grundschulbetreuung in Baden-Württemberg. Darüber hinaus setzt sich ver.di für Beschäftigte im Dienstleistungsbereich und im öffentlichen Dienst ein.

Neuigkeiten zur Petition