Keine Zuckersteuer auf medizinisch notwendige Kohlenhydrate!

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Das Problem

Zucker kann Leben retten: Keine Zuckersteuer auf medizinisch notwendige Kohlenhydrate für Menschen mit Typ-1-Diabetes!

Mein Kind hat Typ-1-Diabetes. Wenn sein Blutzucker gefährlich fällt, ist Apfelsaft keine Süßigkeit – er ist Medizin.

Jeden Tag navigieren wir gemeinsam durch die Herausforderungen, die diese Krankheit mit sich bringt: Blutzucker messen, Insulin berechnen, Kohlenhydrate einschätzen – und immer die Sorge im Hinterkopf, dass der Blutzucker plötzlich zu stark absinken könnte.

Wenn das passiert, ist Apfelsaft nicht einfach ein süßer Genuss. Er kann überlebenswichtig sein.

Für Menschen mit Typ-1-Diabetes gehören schnell wirksame Kohlenhydrate wie Fruchtsaft, Traubenzucker, Glukose-Gel oder andere geeignete zuckerhaltige Produkte zur notwendigen Notfallausstattung. Wenn der Blutzucker gefährlich niedrig ist, geht es nicht um Genuss oder eine bewusste Entscheidung für ein zuckerhaltiges Lebensmittel. Es geht darum, den Blutzucker schnell wieder anzuheben und eine gefährliche Unterzuckerung zu behandeln.

Eine Unterzuckerung kann zu Verwirrtheit, Bewusstlosigkeit, Krampfanfällen und im schlimmsten Fall zu einer lebensbedrohlichen Situation führen. Deshalb müssen Menschen mit Typ-1-Diabetes jederzeit schnell wirksame Kohlenhydrate griffbereit haben.

Für mein Kind ist ein Glas Apfelsaft in diesem Moment keine Limonade.

Es ist Teil seiner Therapie.

Doch es geht nicht nur um mein Kind.

Es geht um Menschen mit Typ-1-Diabetes, die täglich mit der Gefahr einer Unterzuckerung leben. Eine Insulintherapie bedeutet, dass eine Unterzuckerung jederzeit auftreten kann und schnell behandelt werden muss.

Der notwendige Fruchtsaft im Kühlschrank ist dann kein gewöhnliches Getränk. Das Glukose-Gel in der Tasche ist keine Süßigkeit. Der Traubenzucker auf dem Nachttisch ist kein Snack.

Sie sind Teil der Sicherheit und der Behandlung eines Menschen mit Typ-1-Diabetes.

Deutschland plant derzeit die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028. Wie genau diese Abgabe ausgestaltet wird und welche Getränke letztlich darunterfallen, ist noch nicht abschließend festgelegt. 

Das Ziel, übermäßigen Zuckerkonsum zu reduzieren und damit die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern, ist nachvollziehbar. Doch eine solche Maßnahme muss zwischen Zucker aus Genuss und Zucker aus medizinischer Notwendigkeit unterscheiden.

Ein Mensch mit Typ-1-Diabetes, der Traubenzucker oder Fruchtsaft wegen einer Unterzuckerung benötigt, befindet sich in einer völlig anderen Situation als jemand, der regelmäßig zuckerhaltige Produkte aus Genuss konsumiert.

Gleicher Zucker – aber eine völlig andere Situation.

Eine Zuckersteuer darf deshalb nicht dazu führen, dass Menschen mit Typ-1-Diabetes für Kohlenhydrate, die sie zur Behandlung einer Unterzuckerung benötigen, zusätzlich finanziell belastet werden.

Typ-1-Diabetes ist eine chronische Autoimmunerkrankung, die nicht durch die Entscheidung eines Menschen für eine bestimmte Ernährung oder einen bestimmten Lebensstil entsteht. Menschen mit Typ-1-Diabetes sind auf Insulin angewiesen und tragen deshalb das Risiko einer Unterzuckerung als Folge ihrer notwendigen Therapie.

Deshalb fordern wir die Bundesregierung und die zuständigen politischen Entscheidungsträger auf, medizinisch notwendige, schnell wirksame Kohlenhydrate bei der Ausgestaltung einer möglichen Zuckersteuer ausdrücklich zu berücksichtigen und von einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszunehmen.

Produkte, die zur Behandlung einer Unterzuckerung benötigt werden, müssen für Menschen mit Typ-1-Diabetes zugänglich und bezahlbar bleiben.

Wir fordern keine Sonderbehandlung.

Wir fordern eine faire und differenzierte Regelung, die zwischen gesundheitsschädlichem Überkonsum und medizinischer Notwendigkeit unterscheidet.

Mein Kind braucht Zucker nicht, weil es sich für Süßigkeiten entschieden hat.

Mein Kind braucht Zucker, weil es Typ-1-Diabetes hat.

Und wenn sein Blutzucker gefährlich fällt, möchte ich nicht darüber nachdenken müssen, ob das notwendige Glas Saft, der Traubenzucker oder das Glukose-Gel durch eine zusätzliche Steuer teurer geworden ist.

Ich möchte einfach nur handeln können.

Schnell. Sicher. Ohne zusätzliche finanzielle Hürde.

Zucker kann Leben retten.
Zucker ist nicht immer Genuss. Manchmal ist Zucker Therapie.

Bitte unterstützen Sie diese Petition und helfen Sie uns, diese Forderung sichtbar zu machen – für Menschen mit Typ-1-Diabetes und alle, die aufgrund ihrer Insulintherapie im Notfall auf schnell wirksame Kohlenhydrate angewiesen sind.

Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), Praxisempfehlung zur Behandlung der Hypoglykämie, 2025.

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Lena K.Petitionsstarter*in

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