Aggiornamento sulla petizioneKeine Netzgebühren für Photovoltaik Einspeisung!PV-Strom vom Dach bleibt gebührenfrei: Neues Stromgesetz steht
A. L.Vienna, Austria
11 dic 2025

Grüne machen Weg frei für Reform des Energiemarktes mit den Koalitionsparteien, durch einen Kniff werden Einspeisegebühren gesetzlich fixiert und nicht von der E-Control festgelegt.

Bis zuletzt war um einzelne Formulierungen und Passagen gefeilscht worden, auch wenn die politische Verständigung bereits einige Stunden davor gelungen war. Am Donnerstagnachmittag war es aber so weit: Die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und Neos gaben die Einigung mit den Grünen auf das neue Energiemarktgesetz bekannt. Um es im Nationalrat zu verabschieden, ist eine Verfassungsmehrheit notwendig. Im Kern sieht das Gesetz eine Reihe von neuen Vorschriften für die Netzinfrastruktur vor, der bisherige Rechtsrahmen ist 14 Jahre alt und stammt aus einer Zeit, als Batteriespeicher noch keine Rolle spielten.

Doch für politisch hitzige Diskussionen und öffentliches Interesse haben vor allem die Passagen im Gesetz gesorgt, in denen die Einspeisegebühren für Stromerzeuger geregelt worden waren. Bisher zahlen die Netzentgelte im Wesentlichen nur Konsumenten, das sollte sich durch das neue Regelwerk ändern. Auch Erzeuger sollten zur Kasse gebeten werden. SPÖ und ÖVP wollten mit diesen Bestimmungen Haushalte und Unternehmen etwas entlasten, im Wirtschaftsministerium war zutreffend argumentiert worden, dass die vielen Photovoltaik-Anlagen genau dann Strom produzieren, wenn er am wenigsten gebraucht wird: zur Mittagszeit.

Netzentgelte neu geregelt
In den Verhandlungen mit den Grünen sind die Bestimmungen für die Netzentgelte noch wesentlich abgeändert worden. Der Vorschlag der Koalition sah vor, bis zu einer Einspeiseleistung von sieben Kilowatt einen Freibetrag zu machen. Ein Teil der Haushalte wäre damit nicht betroffen gewesen. Nun wird dieser Freibetrag auf Druck der Grünen deutlich auf 20 Kilowatt ausgeweitet. Dieser Betrag betrifft nur die Einspeiseleistung, die Leistung der PV-Anlage am Dach kann auch größer sein. Damit sind de facto alle typischen Photovoltaik-Anlagen ausgenommen, außer einigen Mega-Anlagen auf Dächern landwirtschaftlicher Betriebe.

Entwarnung für Besitzer von PV-Stromanlagen.
Die zweite große Neuerung betrifft die Art und Weise, wie diese Netzentgelte eingehoben werden. Hier hat man zu einem Kniff gegriffen: Statt eines Netzentgelts, das von der E-Control vorgeschrieben wird, deren Höhe also der Gesetzgeber nicht vorgeben kann, wird nun eine Infrastruktur-Abgabe eingeführt. Diese soll gesetzlich mit 0,05 Cent je Kilowattstunde festgelegt sein. Damit gibt es für die Energieerzeuger Rechts- und Planungssicherheit, sagt Grünen-Energiesprecher Lukas Hammer, der die Verhandlungen für die Oppositionspartei geführt hat. Viele Energieerzeuger hatten befürchtet, dass die E-Control die Netzentgelte höher festlegen oder diese in Zukunft anheben wird.

Die Abgabe dürfen die Netzbetreiber einheben und einbehalten. Im Gegenzug muss die E-Control den Netzbetreibern etwas weniger Geldmittel für den Ausbau und die Erhaltung der Netze überweisen. Sehr hoch sind die erwarteten Einnahmen aber nicht: Die Koalition ging von etwa 30 Millionen Euro im Jahr aus. Zwischen zwei und drei Milliarden im Jahr machen die Netzgebühren insgesamt aus.

Sozialtarif wird erweitert
Eine weitere Neuerung im Vorhaben: Künftig sind Energieversorger verpflichtet, einen Sozialtarif anzubieten. Der Adressatenkreis der Maßnahme wird ausgeweitet, auch hier ist die Koalition den Grünen entgegengekommen. Neben Beziehern einer Mindestrente und einer Mindestsicherung werden auch gewisse Arbeitslose und Notstandshilfe-Bezieher einbezogen. Der Sozialtarif sieht vor, dass Haushalte einen mit sechs Cent je Kilowattstunde gedeckelten Strompreis bekommen; bis zu einem Verbrauch von 2900 Kilowattstunden. Rund 250.000 Haushalte sollen profitieren, das sind auch jene, die vom ORF-Beitrag befreit sind. Hier gilt, dass das Nettoeinkommen eines Jobsuchenden unter 1465 Euro liegen muss. Bei zwei Personen sind es maximal 2311 Euro.

Bis zu einem kumulierten Betrag von maximal 60 Millionen Euro werden die Kosten für den Tarif die Energieunternehmen tragen, so soll es im Gesetz stehen. Ob diese Unternehmen die höheren Kosten auf die Preise für ihre übrigen Kunden aufschlagen, wird eine der spannenden Fragen werden. Der Wettbewerb am heimischen Strommarkt ist bekanntlich begrenzt, um es vorsichtig zu formulieren. Der Sozialtarif war vor allem ein Anliegen der SPÖ.

Eine Neuerung gibt es auch bei der Spitzenkappung. Mit dem Begriff ist gemeint, dass Netzbetreiber Windkraftanlagen und PV-Anlagen abregeln können, also weniger Strom ins Netz eingespeist werden kann, als erzeugt wird. Der Vorschlag bei der Windkraft sah vor, dass die Drosselung im Jahr maximal zwei Prozent der Jahreserzeugung ausmachen kann. Nun ist vorgesehen, diesen Wert auf ein Prozent zu senken. Das dient dem Interesse der Windkraftanlagenbetreiber. Reduziert wird auch, wie stark man die Einspeiseleistung bei PV-Anlagen drosseln kann.

Smartmeter aufgewertet
Den Neos war am Gesetzespaket essenziell, dass es den Weg in eine verstärkte Digitalisierung ebnet. Fast jeder Haushalt in Österreich verfügt über einen Smart Meter, der eine Abrechnung im Viertelstundentakt ermöglicht. Genutzt wird das kaum. Das soll sich ändern, die Viertelstunden-Abrechnung soll neuer Standard werden. Unter anderem müssen künftig alle größeren Versorger einen variablen Strompreis anbieten. Wer bei Netzbetreibern die Viertelstunden-Daten einsehen will, muss bisher darum ansuchen. Das soll sich ändern, diese Daten werden standardmäßig zur Verfügung gestellt. Das neue Gesetz ermöglicht auch den direkten Verkauf von Strom, etwa an Nachbarn außerhalb von Energiegemeinschaften.

Der Grünen-Politiker Lukas Hammer spricht von einem im Endeffekt "guten Gesetz", das dafür sorgen werde, dass die Energieinfrastruktur im 21. Jahrhundert ankommt. Ähnlich sieht das die Energiesprecherin der Neos, Karin Doppelbauer. Mit dem Regelwerk werde der Netzausbau effektiver gemacht. Durch die Begrenzung der Abgabe für Einspeiser werde auch die Erneuerbaren-Branche gut mit dem Gesetz leben können. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) betonte in der Vergangenheit, dass man mit dem Gesetz die "Eigenverantwortung der Kunden stärken" werde, etwa durch verpflichtende Hinweise auf Rechnungen auf den Tarifkalkulator der E-Control, der Preisvergleiche ermöglicht. Das neue Gesetz soll noch am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden, viele Passagen, etwa Einspeisetarife werden aber erst 2027 greifen. 


Quelle:
https://www.derstandard.at/story/3000000300244/pv-strom-vom-dach-bleibt-gebuehrenfrei-sozialtarif-fuer-arbeitslose-neues-stromgesetz-steht

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