Meine Meinung: Der neue Augenauswischerei Entwurf der ÖVP ist da
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Nach der Darstellung von Kanzler Christian Stocker ist es "die größte Energiereform" seit zwei Jahrzehnten, die von der Koalition ausgearbeitet wurde. Und tatsächlich soll das geplante Elektrizitätswirtschaftsgesetz viele Neuerungen für das heimische Energie-Betriebssystem bringen. Doch wie bei jeder großen Reform gestaltet sich die Umsetzung des Projekts schwierig: Ein erster Gesetzesentwurf wurde zwar vom ÖVP-geführten Wirtschaftsministerium im Juli an den Nationalrat übermittelt. Die heftige Kritik am Vorhaben sorgte dafür, dass prompt nach Begutachtung eine Überarbeitung angekündigt wurde. Stein des Anstoßes war insbesondere, dass künftig die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen für die Einspeisung von Strom zahlen sollen.
Die Überarbeitung des Vorschlags nimmt nun langsam Gestalt an. In den Bundesländern kursiert ein neuer Gesetzesentwurf mit Handschrift des Wirtschaftsministeriums. Dieser sieht einerseits Ausnahmen von der Einspeisegebühr für PV-Anlagen-Besitzer vor, was die Wogen etwas glätten dürfte. Zugleich sind für größere Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger deutlich höhere Netzanschlussentgelte vorgesehen, was für Wirbel, insbesondere bei Windkraftanlagenbetreibern sorgen dürfte. Für den Anschluss eines Windrads ans Netz könnten Netzzutrittsgebühren ums Zwei- bis Dreifache steigen.
Nicht nur Verbraucher sollen zahlen
Aktuell zahlen Netzgebühren im Wesentlichen nur Stromverbraucher, also Haushalte wie Unternehmen. Diese Gebühren sind zuletzt deutlich gestiegen, was am Netzausbau liegt. Im ersten Gesetzesentwurf war deshalb vorgesehen, dass Netzgebühren künftig von Verbrauchern und Einspeisen zu zahlen sind. Der neue Gesetzesvorschlag sieht Ausnahmen für Einspeiser vor. Bis zu einer Einspeiseleistung von etwa 3,68 Kilowatt sollen PV-Anlagen demnach von den Gebühren befreit sein.
Wie hoch die Einspeiseleistung ist, wird per Vertrag zwischen Haushalt und Energieunternehmen festgelegt, für einen Teil der Einspeiser dürfte die maximale Einspeiseleistung bei vier Kilowatt liegen, sie dürften also ausgenommen sein von den Gebühren, so der Vorschlag auch Gesetzeskraft erlangt.
Für größere Anlagen am Dach sind aber bis zu zehn Kilowatt keine Seltenheit, hier greift die Ausnahme nicht, diese Haushalte müssten mit dem Einsatz von Batteriespeichern die Einspeiseleistung optimieren, um nicht zahlen zu müssen. Die genaue Höhe der Netzgebühren für Einspeiser würde die E-Control als Aufsichtsbehörde festlegen.
Durch die Einbeziehung von Einspeisern, sollen Verbraucher bei den Netzkosten, die rund ein Drittel der Stromrechnung ausmachen, entlastet werden. Das Vorhaben stieß nicht nur auf Widerstand der PV-Lobby, Protest kam auch aus den Ländern. Rund 400.000 Haushalte im Land verfügen über eine PV-Anlage.
Rund 400.000 Haushalte in Österreich haben eine PV-Anlage am Dach.
APA/HANS KLAUS TECHT
Spannend ist der Entwurf auch für Betreiber großer PV- und Windkraftanlagen. Um nämlich den Entfall bei Einspeisegebühren zu kompensieren, sollen offenbar Erzeuger von erneuerbarem Strom künftig ein Netzanschlussentgelt von 175 Euro pro Kilowatt zahlen. Auch hier ist eine Ausnahme für kleine Einspeiser vorgesehen, die identisch zu den oben beschriebenen Vorgaben bei Netzgebühren ist.
Verhandlungen stehen an
Die Regel würde beispielsweise deutliche Mehrkosten für neue Windkraftanlagenbetreiber bringen, aktuell ist das Anschlussentgelt mit 50 und in Ausnahmefällen mit 75 Euro je Kilowatt gedeckelt. Die Netzanschlusskosten für ein Windrad würden von 250.000 bis 350.000 Euro auf rund eine Million Euro steigen, rechnet ein Anlagenbetreiber grob vor.
Ob diese Regelungen tatsächlich Gesetzeskraft erlangen, ist noch offen. Zunächst müssen ÖVP, SPÖ und Neos eine gemeinsame Position zum Gesetzesvorhaben finden. Da Elektrizitätswirtschaft zu weiten Teilen Ländersache ist, braucht das Paket eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, das Gesetz muss mit einer Oppositionspartei gemeinsam beschlossen werden, infrage kommen dafür am ehesten die Grünen.
Auf Anfrage zu dem Gesetzesentwurf teilt das Wirtschaftsministerium mit: "Der Entwurf wird aktuell auf Grundlage der Rückmeldungen aus der Begutachtung fachlich überarbeitet und für die weiteren Gespräche mit den Koalitionspartnern vorbereitet." Eine finale, "politisch zu beratende Fassung" liege noch nicht vor. Klar sei aber: "Die angekündigte Ausnahme für kleine, auf Eigenbedarf ausgelegte PV-Anlagen wird umgesetzt. Alle weiteren inhaltlichen Punkte kommentieren wir nicht, solange die Abstimmungen auf Fachebene und innerhalb der Bundesregierung laufen."