#ZuverdienstgrenzeFürAbgeordnete

Das Problem

Die jüngsten Fälle in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die sogenannten "Nebentätigkeiten" von Abgeordneten ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. - "Sogenannte Nebentätigkeiten" deshalb, weil die Einkünfte daraus in vielen Fällen die Höhe der Abgeordnetenentschädigungen (Diäten) übersteigen. 

Wie viele Menschen in meiner Umgebung habe ich Sorge, dass Abgeordnete durch "Nebentätigkeiten" in Abhängigkeiten geraten, die sie in der freien Ausübung ihres Mandats behindern könnten. Die weitgehende Intransparenz bezüglich Höhe, Anlass und Quellen solcher "Nebeneinkünfte" fördert die genannten Sorgen. Da "Nebeneinkünfte" nicht auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet werden, besteht überdies ein starker finanzieller Anreiz zu bezahlten Tätigkeiten, die nicht durch den Wählerauftrag gedeckt sind und ihm im Zweifelsfall sogar widersprechen.

Ich fordere daher die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, die Regeln für Nebentätigkeiten von Abgeordneten grundsätzlich zu überarbeiten und zu verschärfen. Insbesondere sollte umgehend eine Zuverdienstgrenze für Abgeordnete eingeführt werden. Das heißt:

  1. Bundestagsabgeordnete müssen sämtliche "Nebeneinkünfte" ab dem ersten Euro unter Angabe der genauen Höhe, der Art der Leistung und der Quelle offenlegen.
  2. "Nebeneinkünfte" werden in voller Höhe auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet. Es gilt (analog zu den Hartz4-Regeln) ein Freibetrag von 100,-€/Monat.
  3. "Nebentätigkeiten" ab Einkünften von über 120.000 €/Jahr (entspricht etwa der jährlichen Abgeordnetenentschädigung), müssen nach vorheriger Prüfung auf mögliche Interessenkonflikte vom Bundestag genehmigt werden.

Dadurch würde gewährleistet, dass Abgeordnete solchen Nebentätigkeiten, die zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Zukunft nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag dienen, ohne finanzielle Einbußen nachgehen können. Zugleich würde eine Gerechtigkeitslücke im Vergleich zum Umgang mit Rentner:innen und Hartz4-Empfänger:innen geschlossen. Und nicht zuletzt entfiele damit ein wichtiger Anreiz zur Aufnahme solcher "Nebentätigkeiten", die allein oder im Wesentlichen der persönlichen Bereicherung dienen.

Für die Unterstützung dieser Petition werbe und danke ich als Bürger und Wähler.

 

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Das Problem

Die jüngsten Fälle in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die sogenannten "Nebentätigkeiten" von Abgeordneten ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. - "Sogenannte Nebentätigkeiten" deshalb, weil die Einkünfte daraus in vielen Fällen die Höhe der Abgeordnetenentschädigungen (Diäten) übersteigen. 

Wie viele Menschen in meiner Umgebung habe ich Sorge, dass Abgeordnete durch "Nebentätigkeiten" in Abhängigkeiten geraten, die sie in der freien Ausübung ihres Mandats behindern könnten. Die weitgehende Intransparenz bezüglich Höhe, Anlass und Quellen solcher "Nebeneinkünfte" fördert die genannten Sorgen. Da "Nebeneinkünfte" nicht auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet werden, besteht überdies ein starker finanzieller Anreiz zu bezahlten Tätigkeiten, die nicht durch den Wählerauftrag gedeckt sind und ihm im Zweifelsfall sogar widersprechen.

Ich fordere daher die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, die Regeln für Nebentätigkeiten von Abgeordneten grundsätzlich zu überarbeiten und zu verschärfen. Insbesondere sollte umgehend eine Zuverdienstgrenze für Abgeordnete eingeführt werden. Das heißt:

  1. Bundestagsabgeordnete müssen sämtliche "Nebeneinkünfte" ab dem ersten Euro unter Angabe der genauen Höhe, der Art der Leistung und der Quelle offenlegen.
  2. "Nebeneinkünfte" werden in voller Höhe auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet. Es gilt (analog zu den Hartz4-Regeln) ein Freibetrag von 100,-€/Monat.
  3. "Nebentätigkeiten" ab Einkünften von über 120.000 €/Jahr (entspricht etwa der jährlichen Abgeordnetenentschädigung), müssen nach vorheriger Prüfung auf mögliche Interessenkonflikte vom Bundestag genehmigt werden.

Dadurch würde gewährleistet, dass Abgeordnete solchen Nebentätigkeiten, die zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Zukunft nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag dienen, ohne finanzielle Einbußen nachgehen können. Zugleich würde eine Gerechtigkeitslücke im Vergleich zum Umgang mit Rentner:innen und Hartz4-Empfänger:innen geschlossen. Und nicht zuletzt entfiele damit ein wichtiger Anreiz zur Aufnahme solcher "Nebentätigkeiten", die allein oder im Wesentlichen der persönlichen Bereicherung dienen.

Für die Unterstützung dieser Petition werbe und danke ich als Bürger und Wähler.

 

Die Entscheidungsträger*innen

Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Beantwortet
Wir sind seit langem der Auffassung, dass es in der Bundespolitik einen großen Nachholbedarf bei Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen gibt. Das Vertrauen in die politische Entscheidungsfindung und in unsere demokratischen Institutionen wird immer wieder erschüttert. Derzeit sind es die Korruptionsskandale in der Union um die Maskenbeschaffung und um Verbindungen und offensichtliche Einflussnahme mit Bezug zu Aserbaidschan. Wir sind davon überzeugt, dass freiwillige Erklärungen nicht ausreichen und wir dringend schärfere Gesetze und Regeln brauchen. Dafür setzen wir uns seit Jahren im Bundestag ein. Die jüngsten Vorfälle in der Unionsfraktion haben erneut unterstrichen, dass hier dringend Veränderungen nötig sind. Notwendig sind ein gesetzliches Lobbyregister sowie ein legislativer Fußabdruck für Bundesregierung und Parlament, strengere Veröffentlichungspflichten bei Nebentätigkeiten auf Euro und Cent, schärfere Regeln bei Aktienoptionen, bei Unternehmensbeteiligungen, eine gesetzliche Regelung für Parteisponsoring und striktere Regeln bei der Parteienfinanzierung. Zudem braucht es ein Verbot der entgeltlichen Lobbytätigkeit. Die Regierungskoalition hat mit der Verabschiedung des Lobbyregisters den großen Wurf verpasst. Es gibt zu viele Ausnahmen und ein exekutiver Fußabdruck fehlt komplett. Aber es geht längst um mehr als Lobbyarbeit, es geht um das Vertrauen in und das Ansehen von Politik, es geht um eine saubere Politik, um Anstand und Haltung. Unsere weitreichende Initiative für eine saubere Politik wurde leider abgelehnt (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/278/1927872.pdf). Wir setzen uns jedoch auch in Zukunft dafür ein, dass diese Regelungen im Parlament beschlossen werden und treiben entsprechende parlamentarische Initiativen weiter voran. Fotos: D. Butzmann und Paul Bohnert
Amira Mohamed Ali und Dietmar Bartsch
Vorsitzende Bundestagsfraktion DIE LINKE
Beantwortet
Die Linksfraktion fordert seit Jahren eine Verschärfung der Verhaltensregeln und umfassende Transparenz, was die Nebentätigkeiten von Abgeordneten und den Einfluss von Lobbyorganisationen auf die Politik betrifft. Wie dringlich es nötig ist, die geltenden Bestimmungen zu ändern, zeigen nicht zuletzt die aktuellen Skandale um Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, die ihre Abgeordnetentätigkeit dazu missbraucht haben, sich zu bereichern. Die Linksfraktion hat bereits unmittelbar nach Beginn der laufenden Legislaturperiode einen Antrag auf Verschärfung der geltenden Regelungen in den Bundestag eingebracht. Unter anderem fordern wir, dass entgeltliche Lobbytätigkeiten sowie die Annahme von Spenden für Abgeordnete unzulässig sind und dass Einkommen aus Nebentätigkeiten ab dem ersten Euro vollständig offengelegt werden müssen. Außerdem wollen wir erreichen, dass Einnahmen aus Aktienoptionen und anderen Beteiligungen transparenter gemacht werden. Unsere Anträge standen am 26. März 2021 zur Abstimmung im Plenum. Die Regierungsfraktionen der CDU/CSU/SPD lehnen jedoch eine tiefergehende Reform ab. Sie nehmen ihre Bekenntnisse zu mehr Transparenz nicht wirklich ernst. Die Anträge lauten: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung) zur Veröffentlichung von Aktienoptionen und für mehr Transparenz (Drucksache 19/25348) sowie Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung) (Drucksache 19/12). Wir fordern außerdem die Einrichtung eines Lobbyregisters, den so genannten „exekutiven Fußabdruck“, umso mehr Kontrolle über den Einfluss von Lobbyorganisationen auf Gesetzesvorhaben zu haben. Auch hierzu haben wir einen Antrag in den Bundestag eingebracht: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters (Lobbyregistergesetz) (Drucksache 19/15). Übrigens nehmen DIE LINKE und ihre Abgeordneten keine Unternehmensspenden an. Foto: DBT/Inga Haar, Fraktion DIE LINKE
Karsten Möring
Beantwortet
Für mich war immer klar, dass ich in meiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter keinerlei Vergütung für irgendwelche von mir erbrachten Leistungen annehme. Ich hatte und habe also neben meiner parlamentarischen Tätigkeit keine weiteren Einkünfte außer meiner Altersversorgung, die zudem überwiegend auf meine Abgeordnetenentschädigung angerechnet wird. Im Vordergrund meiner Arbeit steht immer und zu hundert Prozent das Mandat. Meine Mitgliedschaft im Bundestag, die Vertretung der Menschen Kölns in Berlin, ist für mich Ehre und Verpflichtung zugleich. Die aktuelle Abgeordnetenentschädigung ist zudem aus meiner Sicht ausreichend und sachgerecht. Umso mehr war ich enttäuscht und auch wütend über das Fehlverhalten einiger Abgeordneter, die ihr Mandat zur Geschäftemacherei mit der Vermittlung von Maskenverkäufen benutzt haben, möglicherweise sogar kriminelle Handlungen begangen haben. Das wird die Justiz aufzuklären und zu ahnden haben. Das gilt natürlich ebenso, wenn sich ein Abgeordneter dafür bezahlen lässt, dass er die Interessen eines fremden Staates wahrnimmt. Dazu ist er wahrlich nicht gewählt. Leider ziehen diese Abgeordnete auch die Arbeit all der anderen integren Kolleginnen und Kollegen in den Schmutz. Es muss ganz klar sein, dass ein Mandat nicht für wirtschaftliche Betätigung genutzt werden darf. Das ist zwar bisher schon verboten, aber nicht strafbar. Das ändern wir jetzt. Denn wir werden aus diesen Vorfällen Konsequenzen ziehen. Mit unserem Koalitionspartner haben wir uns in zwölf Punkten verständigt, solche Geschäfte gesetzlich ebenso zu verbieten wie eine bezahlte Interessenwahrnehmung von Dritten gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung. Verstöße dagegen werden als Verbrechen bestraft, mögliche Einnahmen daraus beschlagnahmt. Den ganzen Katalog von Maßnahmen füge ich unten an. Ergänzend und über die gesetzlichen Regeln hinaus weisend werden wir in unserer CDU/CSU-Fraktion einen Kodex verabschieden, der ein Verhalten untersagt und sanktioniert, das nicht gesetzlich kodifiziert werden kann. Auf diese Weise wollen wir verloren gegangenes Vertrauen in die Arbeit von uns Abgeordneten wiederherstellen. Sie äußern Besorgnis, dass sich Abgeordnete wegen der zeitlichen Beanspruchung für Nebentätigkeiten ihrem Mandat nicht ausreichend widmen würden. Diese Sorge möchte ich Ihnen gerne nehmen. Der Bundestag ist ein Arbeitsparlament. Jeder Abgeordnete ist in seiner Fraktion für ein bestimmtes Themenfeld verantwortlich, das er zu bearbeiten hat. Es fiele sehr schnell auf, wenn jemand diese Aufgabe nicht genügend ernst nähme und ihr nicht genügend Zeit und Aufmerksamkeit zuwenden würde. Es wäre schädlich für seinen Ruf und sein „Standing“ aber auch für seine Möglichkeiten, eine herausgehobene Position in der Fraktion zu erreichen. Sie kritisieren insbesondere Nebentätigkeiten auch wegen der Nebeneinkünfte und wollen die erheblich eingeschränkt sehen. Ich kann Ihre Intention verstehen, kann Sie aber in dieser Konsequenz nicht teilen. Wer sich für ein Bundestagsmandat bewirbt genießt Kündigungsschutz bis ein Jahr nach Beendigung der Abgeordnetentätigkeit, kann also in sein altes Arbeitsverhältnis zurückkehren. Wer als Selbstständiger, Freiberufler, Arzt, Steuerberater, Anwalt, Betriebseigentümer, Handwerksmeister oder Landwirt Abgeordneter wird, kann das nicht ohne weiteres. Er muss seinen Betrieb fortführen können, um eine wirtschaftliche Basis für das Leben danach zu haben. Denn die durchschnittliche Zeit als Abgeordneter beträgt knapp zwei Wahlperioden. Wir sollten aber auf diese Menschen nicht verzichten. Einem Parlament ohne diese Berufsgruppen fehlt es erheblich an Lebenserfahrung. Das finde ich nicht wünschenswert. Entsprechende Folgen ergeben sich für die damit verbundenen Nebeneinkünfte. Ein Abgeordneter muss oberhalb einer Geringfügigkeitsgrenze alle Einkünfte angeben. Dazu gehören die genauen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen, sogar einschließlich der ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer. Ein Bäckermeister, der zur Aufrechterhaltung des Betriebs einen anderen Bäckermeister als Geschäftsführer einstellt, könnte die Ausgaben dafür nirgends kenntlich machen. Für ihn wären seine mitzuteilenden Einnahmen praktisch der Umsatz des Betriebs, ein Betrag, weit entfernt vom Gewinn. Wollte man aber lediglich den Gewinn kenntlich machen, könnte das durch entsprechende Abschlussgestaltung oder mit so erheblicher zeitlicher Verzögerung geschehen, dass sich daraus keine belastbaren Informationen ablesen ließen. Trotzdem sollen die Nebeneinkünfte künftig betragsgenau angegeben werden. Bisher geschah das nur in Betragsstaffeln. Aber bei der Interpretation der Beträge müssen diese Rahmenbedingungen schon berücksichtigt werden. Wir schaffen so jedenfalls mehr Transparenz und wollen denkbare Gründe für Misstrauen beseitigen. Alle Maßnahmen, die wir ergreifen, sollen die Integrität von uns Abgeordneten schützen und das Vertrauen in unsere Arbeit stärken. Korruption, Bestechlichkeit und unmoralische Geschäftemacherei dürfen keinen Platz im Bundestag haben. In diesem Sinne haben wir uns auf die nachfolgenden zwölf Punkte verständigt, die schnellstmöglich umgesetzt werden sollen. 1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind künftig anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. 2. Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden künftig bereits ab 5 % (bislang: 25%) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht. 3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig. 4. Aktienoptionen werden künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Von der Anzeigepflicht sollen auch vergleichbare Finanzinstrumente umfasst sein. 5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Fragen der konkreten Abgrenzung und Definition müssen noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist. 6. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt. 7. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken ist schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern und den Missbrauch künftig gesetzlich verbieten. 8. Abschöpfung verbotener Einnahmen: Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen. 9. Für die Fälle der Nummer 5 bis 7 wird als zusätzliche Sanktion auch ein Ordnungsgeld verhängt. 10. Reform des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit). 11. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten. 12. Die Koalition wird weitere Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz vorschlagen. Abschließend möchte ich mich sehr für Ihr Engagement in dieser Frage bedanken. Ich teile Ihre Intention, hoffe aber deutlich gemacht zu haben, warum ich die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen für problematisch halte. Bitte begleiten Sie meine Arbeit weiterhin kritisch aber auch wohlwollend. Sie haben mit Ihrer Initiative Ihre Verantwortung als Bürger und Wähler wahrgenommen, ich versuche meine als gewählter Abgeordneter nach besten Kräften wahrzunehmen. Die Probleme, die wir zu lösen haben, sind wahrlich groß genug. Foto: Karsten Möring
Rolf Mützenich
Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion
Beantwortet
Vielen Dank für das Engagement mit der Online-Petition. Der Zuspruch, den die Petition erreicht, zeigt die berechtigte Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger am Verhalten einiger Abgeordneter. Vorab möchte ich Ihnen versichern, dass ich persönlich keiner bezahlten Nebentätigkeiten nachgehe, da für mich die Tätigkeit als Abgeordneter ein Vollzeitjob ist. Wir als SPD-Fraktion haben einen Zehn-Punkte-Plan für mehr Transparenz vorgestellt, den Sie unter folgendem Link finden: https://www.spdfraktion.de/themen/zehn-punkte-plan-mehr-transparenz. Es ist zu hoffen, dass bei der Union durch die zahlreichen Vorfälle in ihrer Partei und Fraktion endlich ein Umdenken stattfindet und sie ihre Blockade gegen ein schärferes Lobbyregister und Transparenzgesetz aufgeben. Es geht hier auch um Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die parlamentarische Demokratie, die wir heute mehr denn je verteidigen und bewahren müssen. Ihren Vorschlag der Zuverdienstgrenze nehme ich gerne für unsere fraktionsinternen Debatten auf. Foto: Benno Kraehahn
Marco Buschmann
Bundesminister der Justiz
Beantwortet
Haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Engagement. Der größte Vertrauensschaden für die liberale Demokratie und der gefährlichste Angriffsvektor des destruktiven Populismus ist der Eindruck, dass Politik käuflich sei. Wir brauchen daher nach den jüngsten Vorgängen ein Vertrauensprogramm, das eines klar- und sicherstellt: nämlich dass Politik nicht käuflich ist. Bausteine eines solchen Vertrauensprogramms sollten beispielsweise ein Lobbyregister sein, das seinen Namen verdient und die nun beschlossenen scheunentorgroßen Ausnahmen entfallen lässt. Dafür sollte ein exekutiver und legislativer Fußabdruck aufgenommen werden. Das bedeutet: Übernahmen von Textpassagen, die Dritte außerhalb von Exekutive oder Legislative erstellt und an die Antragsteller übermittelt haben, müssen von diesen in geeigneter Weise in sämtlichen Gesetzentwürfen, auch denen aus der Mitte des Parlaments, kenntlich gemacht werden. Zudem muss die Transparenz über Einkünfte bei Nebentätigkeiten verbessert werden. Sie muss sich auch auf Aktienoptionen und andere incentivierende Finanzderivate wie etwa Future-Kontrakte als Gegenleistung für Nebentätigkeiten erstrecken. Diese wirken für die Unabhängigkeit eines Abgeordneten je nach Ausgestaltung mitunter noch gefährlicher als fest definierte Geldzahlungen. Denn wer durch eigenes Handeln den Wert seiner Entlohnung noch steigern kann, kann noch stärker in Versuchung geführt werden, nicht unabhängig zu entscheiden, als jemand, der einen festen Betrag erhält. Diesen potenziellen Interessenkonflikt muss die Öffentlichkeit kennen. Das sind nur zwei von mehreren Maßnahmen, die zu einer Verbesserung bei der Transparenz von Nebentätigkeiten führen könnten. Die aktuelle Debatte für schärfere Transparenzregeln nehmen wir zum Anlass, um die Regelungen des Abgeordnetengesetzes und die Verhaltensregeln auf den Prüfstand zu stellen und notwendige Reformen voranzutreiben. Foto: Marco Buschmann
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Petition am 12. März 2021 erstellt