

Kein Pauschalverbot für verstärkte Straßenmusik!
Das Problem
DENN OHNE UNS WIRD'S LEISE!
Straßenmusik gehört in vielen europäischen Städten zum Stadtbild dazu. In London oder Dublin beispielsweise findet man an den einschlägigen, hochfrequentierten Orten zahlreiche gut ausgestattete und professionell agierende Musiker*innen, die ihre Kunst der Allgemeinheit darbieten. Jede/r, der schon einmal die Möglichkeit hatte, diese Orte zu besuchen weiß, wie sehr gut gemachte Straßenmusik die Atmosphäre innerhalb einer Stadt positiv beeinflussen und die Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich aufwerten kann.
In Deutschland klagen zudem bereits jetzt viele Kommunen darüber, dass die Menschen ausbleiben und suchen nach Mitteln und Wegen, um wieder ein "Erlebnis Innenstadt" zu schaffen. Gut gemachte, professionelle Straßenmusik, könnte hier eine von vielen guten Ideen sein, um dies zu erreichen - Allerdings lassen dies aktuelle Regelungen leider nicht zu.
In fast allen deutschen Städten gibt es ein Pauschalverbot für verstärkte Straßenmusik. Die Kommunen begründen dies in aller Regel mit dem Landes-Immissionsschutzgesetz, das unter §10 Abs. 2 ein Verbot von Verstärkern vorsieht "wenn andere hierdurch belästigt werden können".
Wir finden diese Formulierung zu schwammig, um hieraus ein Pauschalverbot für verstärkte Straßenmusik abzuleiten, da nicht definiert wird, ab wann eine Belästigung stattfindet und welche übergeordnete Instanz dies mit welchen objektiven Mitteln bewerten kann. Einzigen Anhaltspunkt hierzu liefert eine "Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz" aus dem Jahr 1998, die eine Schallobergrenze von 93 Dezibel für urbane Gebiete am Tag vorsieht - eine Lautstärke, die durchaus moderat verstärkte Straßenmusik zulassen würde.
Wir fragen uns: Wenn es diese Obergrenzen gibt, wieso dann nicht auch auf verstärkte Straßenmusik anwenden, sondern diese pauschal verbieten?
Weiterhin steht in Absatz 4 des selben Gesetzestextes, dass "... die Gemeinden abweichend von Absatz 2 zeitlich begrenzte Darbietungen in innerstädtischen Fußgängerzonen, insbesondere Musikdarbietungen, durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemein zulassen und die dabei zu beachtenden Anforderungen festlegen" können. - Diesen Absatz scheinen viele Kommunen nicht zu kennen oder ignorieren ihn gekonnt!
Mit dieser Petition möchten wir dafür werben, bestehende Regelungen zur Straßenmusik zu überdenken und dass Kommunen den ihnen per Gesetz gegebenen Ermessensspielraum bei der Gestaltung der Regelungen zur Straßenmusik nutzen und diese Musiker*innenfreundlicher gestalten. Nicht nur für das Wohl der Musiker*innen und Künstler*innen, die nach fast 3 Jahren der Einschränkungen wieder danach streben, sich der Öffentlichkeit zu präsentieren – gerne auch im öffentlichen Raum. Sondern auch für die Kommunen selbst, die auf diesem Wege ihre Innenstädte wieder attraktiver gestalten und mit mehr Leben füllen können.
Ein Pauschalverbot von verstärkter Straßenmusik in moderater Lautstärke und unter Einhaltung bestehender Immissionsrichtwerte gilt es aufgrund mehrerer Gründe zu überdenken:
1) Hörbarkeit:
Musiker*innen, die ohne Unterstützung von Technik, nur begleitet von z.B. einer Akustikgitarre, im Innenstadtbereich spielen, würde man schlichtweg nicht hören und die Darbietung würde ungehört verpuffen. Moderat verstärkte Straßenmusik erlaubt es dem Musiker/der Musikerin wahrgenommen zu werden und für seine Kunst werben zu können. Dies gilt im Besonderen für Musiker*innen, die mit Instrumenten auftreten, die ohne Verstärkung gar nicht funktionieren würden (z.B. elektronisches Piano).
2) Außenwahrnehmung:
Moderat verstärkte Straßenmusik klingt besser, wirkt professioneller und erzeugt den Eindruck des „Gewollten“ – sie wirkt eben wie ein Konzert im öffentlichen Raum und schafft dementsprechend auch eine vergleichbare Atmosphäre in der gesamten Innenstadt. Viele Straßenmusiker*innen sind professionelle Musiker*innen und möchten auch gerne so wahrgenommen werden und so an einer Aufwertung ihrer Stadt partizipieren.
3) Sinnhaftigkeit:
Nach aktuellen Regelungen ist es möglich, sich mit einem akustischen Schlagzeug mitten auf eine Fußgängerzone zu stellen und dort 30 Minuten lang Anwohner*innen und Gewerbetreibende mit Lärm zu belästigen, nur um dann weiterzuziehen und dies an anderer Stelle zu wiederholen. Völlig legal, da hierbei keine Technik zum Einsatz kommt. Sobald aber Technik zum Einsatz kommt, auch wenn sie in moderater und angenehmer Lautstärke eingesetzt wird und festgelegte Immissionsrichtwerte nicht übersteigt, werden Künstler*innen mit Platzverweisen oder Bußgeldern bedacht. Das kann nicht sein!
UNSER ZIEL:
Wir möchten mit dieser Petition ein Umdenken anstreben und in einen konstruktiven Austausch mit den Entscheidenden treten und dafür werben, die aktuellen Regelungen zur Straßenmusik und vor allem das Pauschalverbot von verstärkter Straßenmusik zu überarbeiten. Es gibt viele Ideen, wie dies sinnvoll und Musiker*innenfreundlich geschehen kann:
Etwa durch den Erwerb von Tages,- Wochen,- oder Jahrestickets über ein niederschwelliges Online-Bewerbungsverfahren, das die Nutzung von Tontechnik erlaubt, aber gleichzeitig die Qualität der dargebotenen Musik auf einem konstant hohen Level hält. So wird ein Rahmen geschaffen, von dem sowohl die Künstler*innen, wie auch Kommunen gleichermaßen profitieren können.
Ein direktes Vorspielen, etwa bei den Kulturbetrieben der jeweiligen Stadt, wäre eine weitere Möglichkeit, eine hohe Qualität der Musik sicherzustellen und gleichzeitig die positiven Auswirkungen von gut gemachter Straßenmusik auf den Innenstadtbereich und die wahrgenommene Atmosphäre innerhalb einer Stadt mitzunehmen.
Dies kombiniert mit der Wahrung festgesetzter Immissionsrichtwerte, die sich ohne großen Aufwand adhoc per Schalldruckmessgerät oder Smartphone durch die zuständigen Ordnungsbehörden überprüfen lassen, stellt für uns eine gute Möglichkeit dar, um auf ein Pauschalverbot für verstärkte Straßenmusik zu verzichten und neue Wege zum Wohle von Künstler*innen und Kommunen zu beschreiten.
WAS UNS WICHTIG IST:
Als professionelle Musiker*innen gehört neben dem Live-Auftreten auf großen, wie auch kleinen Bühnen auch das Musizieren auf der Straße zu den Dingen, die uns an unserem Job große Freude bereiten. Wir schätzen den direkten musikalischen Menschenkontakt abseits von extra hierfür vorgesehenen Rahmengebungen durch bspw. ein Konzert sowie die unmittelbar wahrnehmbare Reaktion auf unsere Musik. Auch glauben wir, wie oben bereits, beschrieben fest daran, dass gut gemachte Musik im öffentlichen Raum einen großen Beitrag zur Aufwertung der innerstädtischen Aufenthaltsqualität leisten und dazu beitragen kann, dass sich Menschen wieder gern und vor allem länger in Innenstädten aufhalten und diese, unterstützt durch das „Erlebnis“ Straßenmusik, mit einem positiven Gefühl verlassen.
Uns geht es bei unserem Anliegen nicht darum, dass wir uns ohne Sinn und Verstand und Rücksicht auf Verluste in die Innenstadt stellen und dort alle Besucher*innen und Geschäftstreibende mit lauter Straßenmusik terrorisieren möchten. Es geht uns um eine faire und vor allem sinnvolle Regelung zur Straßenmusik, die nicht pauschalisiert und kriminalisiert und es Künstler*innen und Musiker*innen ermöglicht, ihre Kunst in einem hierfür angebrachten Rahmen der Öffentlichkeit darbieten zu können.
FÜR EIN SCHÖNERES INNENSTADTERLEBNIS!
FÜR EINE VIELFÄLTIGE KULTURLANDSCHAFT!
FÜR MEHR AUFENTHALTSQUALITÄT!
FÜR MEHR BEGEGNUNG!
Das Problem
DENN OHNE UNS WIRD'S LEISE!
Straßenmusik gehört in vielen europäischen Städten zum Stadtbild dazu. In London oder Dublin beispielsweise findet man an den einschlägigen, hochfrequentierten Orten zahlreiche gut ausgestattete und professionell agierende Musiker*innen, die ihre Kunst der Allgemeinheit darbieten. Jede/r, der schon einmal die Möglichkeit hatte, diese Orte zu besuchen weiß, wie sehr gut gemachte Straßenmusik die Atmosphäre innerhalb einer Stadt positiv beeinflussen und die Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich aufwerten kann.
In Deutschland klagen zudem bereits jetzt viele Kommunen darüber, dass die Menschen ausbleiben und suchen nach Mitteln und Wegen, um wieder ein "Erlebnis Innenstadt" zu schaffen. Gut gemachte, professionelle Straßenmusik, könnte hier eine von vielen guten Ideen sein, um dies zu erreichen - Allerdings lassen dies aktuelle Regelungen leider nicht zu.
In fast allen deutschen Städten gibt es ein Pauschalverbot für verstärkte Straßenmusik. Die Kommunen begründen dies in aller Regel mit dem Landes-Immissionsschutzgesetz, das unter §10 Abs. 2 ein Verbot von Verstärkern vorsieht "wenn andere hierdurch belästigt werden können".
Wir finden diese Formulierung zu schwammig, um hieraus ein Pauschalverbot für verstärkte Straßenmusik abzuleiten, da nicht definiert wird, ab wann eine Belästigung stattfindet und welche übergeordnete Instanz dies mit welchen objektiven Mitteln bewerten kann. Einzigen Anhaltspunkt hierzu liefert eine "Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz" aus dem Jahr 1998, die eine Schallobergrenze von 93 Dezibel für urbane Gebiete am Tag vorsieht - eine Lautstärke, die durchaus moderat verstärkte Straßenmusik zulassen würde.
Wir fragen uns: Wenn es diese Obergrenzen gibt, wieso dann nicht auch auf verstärkte Straßenmusik anwenden, sondern diese pauschal verbieten?
Weiterhin steht in Absatz 4 des selben Gesetzestextes, dass "... die Gemeinden abweichend von Absatz 2 zeitlich begrenzte Darbietungen in innerstädtischen Fußgängerzonen, insbesondere Musikdarbietungen, durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemein zulassen und die dabei zu beachtenden Anforderungen festlegen" können. - Diesen Absatz scheinen viele Kommunen nicht zu kennen oder ignorieren ihn gekonnt!
Mit dieser Petition möchten wir dafür werben, bestehende Regelungen zur Straßenmusik zu überdenken und dass Kommunen den ihnen per Gesetz gegebenen Ermessensspielraum bei der Gestaltung der Regelungen zur Straßenmusik nutzen und diese Musiker*innenfreundlicher gestalten. Nicht nur für das Wohl der Musiker*innen und Künstler*innen, die nach fast 3 Jahren der Einschränkungen wieder danach streben, sich der Öffentlichkeit zu präsentieren – gerne auch im öffentlichen Raum. Sondern auch für die Kommunen selbst, die auf diesem Wege ihre Innenstädte wieder attraktiver gestalten und mit mehr Leben füllen können.
Ein Pauschalverbot von verstärkter Straßenmusik in moderater Lautstärke und unter Einhaltung bestehender Immissionsrichtwerte gilt es aufgrund mehrerer Gründe zu überdenken:
1) Hörbarkeit:
Musiker*innen, die ohne Unterstützung von Technik, nur begleitet von z.B. einer Akustikgitarre, im Innenstadtbereich spielen, würde man schlichtweg nicht hören und die Darbietung würde ungehört verpuffen. Moderat verstärkte Straßenmusik erlaubt es dem Musiker/der Musikerin wahrgenommen zu werden und für seine Kunst werben zu können. Dies gilt im Besonderen für Musiker*innen, die mit Instrumenten auftreten, die ohne Verstärkung gar nicht funktionieren würden (z.B. elektronisches Piano).
2) Außenwahrnehmung:
Moderat verstärkte Straßenmusik klingt besser, wirkt professioneller und erzeugt den Eindruck des „Gewollten“ – sie wirkt eben wie ein Konzert im öffentlichen Raum und schafft dementsprechend auch eine vergleichbare Atmosphäre in der gesamten Innenstadt. Viele Straßenmusiker*innen sind professionelle Musiker*innen und möchten auch gerne so wahrgenommen werden und so an einer Aufwertung ihrer Stadt partizipieren.
3) Sinnhaftigkeit:
Nach aktuellen Regelungen ist es möglich, sich mit einem akustischen Schlagzeug mitten auf eine Fußgängerzone zu stellen und dort 30 Minuten lang Anwohner*innen und Gewerbetreibende mit Lärm zu belästigen, nur um dann weiterzuziehen und dies an anderer Stelle zu wiederholen. Völlig legal, da hierbei keine Technik zum Einsatz kommt. Sobald aber Technik zum Einsatz kommt, auch wenn sie in moderater und angenehmer Lautstärke eingesetzt wird und festgelegte Immissionsrichtwerte nicht übersteigt, werden Künstler*innen mit Platzverweisen oder Bußgeldern bedacht. Das kann nicht sein!
UNSER ZIEL:
Wir möchten mit dieser Petition ein Umdenken anstreben und in einen konstruktiven Austausch mit den Entscheidenden treten und dafür werben, die aktuellen Regelungen zur Straßenmusik und vor allem das Pauschalverbot von verstärkter Straßenmusik zu überarbeiten. Es gibt viele Ideen, wie dies sinnvoll und Musiker*innenfreundlich geschehen kann:
Etwa durch den Erwerb von Tages,- Wochen,- oder Jahrestickets über ein niederschwelliges Online-Bewerbungsverfahren, das die Nutzung von Tontechnik erlaubt, aber gleichzeitig die Qualität der dargebotenen Musik auf einem konstant hohen Level hält. So wird ein Rahmen geschaffen, von dem sowohl die Künstler*innen, wie auch Kommunen gleichermaßen profitieren können.
Ein direktes Vorspielen, etwa bei den Kulturbetrieben der jeweiligen Stadt, wäre eine weitere Möglichkeit, eine hohe Qualität der Musik sicherzustellen und gleichzeitig die positiven Auswirkungen von gut gemachter Straßenmusik auf den Innenstadtbereich und die wahrgenommene Atmosphäre innerhalb einer Stadt mitzunehmen.
Dies kombiniert mit der Wahrung festgesetzter Immissionsrichtwerte, die sich ohne großen Aufwand adhoc per Schalldruckmessgerät oder Smartphone durch die zuständigen Ordnungsbehörden überprüfen lassen, stellt für uns eine gute Möglichkeit dar, um auf ein Pauschalverbot für verstärkte Straßenmusik zu verzichten und neue Wege zum Wohle von Künstler*innen und Kommunen zu beschreiten.
WAS UNS WICHTIG IST:
Als professionelle Musiker*innen gehört neben dem Live-Auftreten auf großen, wie auch kleinen Bühnen auch das Musizieren auf der Straße zu den Dingen, die uns an unserem Job große Freude bereiten. Wir schätzen den direkten musikalischen Menschenkontakt abseits von extra hierfür vorgesehenen Rahmengebungen durch bspw. ein Konzert sowie die unmittelbar wahrnehmbare Reaktion auf unsere Musik. Auch glauben wir, wie oben bereits, beschrieben fest daran, dass gut gemachte Musik im öffentlichen Raum einen großen Beitrag zur Aufwertung der innerstädtischen Aufenthaltsqualität leisten und dazu beitragen kann, dass sich Menschen wieder gern und vor allem länger in Innenstädten aufhalten und diese, unterstützt durch das „Erlebnis“ Straßenmusik, mit einem positiven Gefühl verlassen.
Uns geht es bei unserem Anliegen nicht darum, dass wir uns ohne Sinn und Verstand und Rücksicht auf Verluste in die Innenstadt stellen und dort alle Besucher*innen und Geschäftstreibende mit lauter Straßenmusik terrorisieren möchten. Es geht uns um eine faire und vor allem sinnvolle Regelung zur Straßenmusik, die nicht pauschalisiert und kriminalisiert und es Künstler*innen und Musiker*innen ermöglicht, ihre Kunst in einem hierfür angebrachten Rahmen der Öffentlichkeit darbieten zu können.
FÜR EIN SCHÖNERES INNENSTADTERLEBNIS!
FÜR EINE VIELFÄLTIGE KULTURLANDSCHAFT!
FÜR MEHR AUFENTHALTSQUALITÄT!
FÜR MEHR BEGEGNUNG!
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Petition am 13. April 2023 erstellt