
Leider gibt es immer noch keine guten Nachrichten. 2022 habe ich im März einen Antrag beim JA bei Frau Niesen für einen Umgangstermin gestellt und dieser wurde als zu kurzfristig abgelehnt, weil sie jetzt erst mal im Urlaub sei. Als ich im April 2022 nochmals telefonisch nachfragte, ob ich Amadeus sehen könne, weil ich mich noch in Deutschland aufhielt, da wurde das wiederum als zu kurzfristig abgelehnt. Auch weitere Anträge wurden abgelehnt. Daraufhin habe ich geklagt und im Prozeß im Dezember 2022 wurde dann festgelegt, daß ich einmal in der Woche mein Kind per Video für 1/4 Stunde sehen darf. Somit hatten mein Kind und ich endlich nach 4 Jahren wieder Kontakt und er sagte schon beim 2. Video-Termin "Mama" zu mir. Aber es dauerte gar nicht lange, da merkte man, daß Amadeus die Lust am Video verlor und das ist auch nachvollziehbar verständlich. Amadeus fragt sich natürlich auch, wenn das meine Mutter ist und die mich wirklich lieb hat, so wie sie erzählt, warum kommt die mich nicht mal besuchen. Daraufhin habe ich im April 2023 wieder einen Antrag auf einen persönlichen Umgang gestellt. Zuerst hieß es "Ja" und ich und meine Mutter haben die Umgangsregeln unterschrieben, da sie mich auf meinen eigenen Wunsch begleiten soll, weil ich aufgrund meiner Hörbehinderung und dadurch verursachten Sprachbehinderung nicht alles richtig verstehe und auch nicht klar und deutlich sprechen kann, außerdem habe ich das Recht laut meinem Behindertenbescheid auf eine Begleitperson, denn ich habe auch das B = Begleitperson in meinem Behindertenausweis, und dann hieß es wieder "Nein" und der vereinbarte Termin am 15.05.2023 wurde abgesagt. Nun sind wir wieder vor Gericht, weil das Jugendamt Burscheid Frau Niesen und Herr Mai und Herr Strasser vom Jugendamt Rheinisch Bergischer Kreis einen begleiteten Umgang ablehnt. Dabei hat mein Sohn Amadeus die Oma auch schon bei den Video-Kontakten kennengelernt, wo die Oma für mich gesprochen und übersetzt hat, damit Amadeus mich besser versteht. Es geht hierbei nicht darum, daß die Oma nicht erwünscht ist, sondern das JA Frau Niesen will erreichen, daß mich mein Sohn Amadeus erst gar nicht versteht und ich ihn auch nicht verstehe und er mich aufgrund dessen ablehnt. Stattdessen soll ein Gebärden-Dometscher den ersten persönlichen Umgang begleiten, den ich jedoch nicht verstehe und der mich auch nicht versteht, weil ich im Alltag, auf der Arbeit und in meinem sozialen Umfeld keine Gebärden gebrauche. Gebärden ist wie eine Fremdsprache, man muss sie jeden Tag gebrauchen, sonst verlernt man die Gebärden genauso wieder wie eine Fremsprache und vergisst sie. Das was Frau Niesen JA Burscheid, Frau Lüdenbach, Herr Strasser und Herr Mai vom JA RBK da verlangen ist gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die eine barrierefreie Kommunikationsebene für Behinderte fordert und das hat die BRD auch genau so akzeptiert und unterschrieben. Somit ist das was das JA Frau Niesen, Frau Lüdenbach, Herr Strasser, Herr Mai verlangen gegen die UN-BRK und in höchstem Maße Behindertenfeindlich und diskriminierend. Außerdem will das JA nach dem Kinderklau, denn Amadeus wurde ohne Grund, ohne ein Verfahren, ohne Kindeswohlgefährdung, ohne Gefahr in Verzug beim ersten und einzigen Termin mit dem JA Burscheid von Frau Niesen weggenommen, wo ich mich nur für einen Tag in Deutschland aufhielt und das kann man zurecht als Kinderklau und Kidnapping bezeichnen, nichts zu den Reisekosten dazu tun. Ich und meine Rechtsanwältin hätten schon längst einen Antrag auf Rückführung von Amadeus nach Österreich gestellt, aber das wird kein Richter unterschreiben, wenn es keinen Umgang mit meinem Kind gibt und mein Kind mich kennt. Deshalb wird der Umgang von Anfang an blockiert und immer wieder abgelehnt und nun will man mir diesen aufgrund einer Person, die mich begleiten soll, weil ich aufgrund meiner Hörprobleme und dadurch verursachten Sprachprobleme den Wunsch geäußert habe, daß mich meine Mutter oder mein Bruder begleiten soll, wieder verwehrt. Das ist in höchstem Maße Diskriminierung von behinderten Menschen. Das ist genau das Gleiche als wenn ich einem Rollstuhlfahrer den Rollstuhl wegnehme oder einem Blinden den weißen Stock und auch seine Begleitperson. Dass ich mein Kind bis heute nicht persönlich besuchen konnte, lag auch daran, daß ich die Reisekosten für 1280 Km und die Übernachtung/en nicht aufbringen konnte, da ich in Österreich nur einen Bruchteil als Wäscherin verdiene. Trotz des illegalen rechtswidrigen Kinderklau weigert sich das JA RBK die Reisekosten von 1280 Km zu erstatten oder sich gar daran zu beteiligen. Ich wäre sehr dankbar für eine Spende und Unterstützung, damit ich mein Kind Amadeus in Deutschland regelmäßig besuchen kann. Ich bin für jede Spende und Unterstützung dankbar. Da nun über den regelmäßigen Umgang am Amtsgericht Berg. Gladbach mit der Richterin Sonntag verhandlet wird, wurden der Umgangskontakt per Video einfach eingestellt. Ich bin gespannt wie Frau Richterin Sonntag diesmal entscheidet, denn damals hat sie ohne jegliche Prüfung dem JA Burscheid aufgrund der Lügen der Frau Niesen einen Beschluss zur Inobhutnahme ausgestellt und hat sogar in ihrem Beschluss gelogen, indem sie falsch behauptet hat, ich und mein Kind hätten in Deutschland gelebt und daher sei das JA Burscheid und Sie das AG Berg. Gladbach zuständig, was absolut gelogen war, da ich nachweislich in Österreich lebte, wo Amadeus auch geboren wurde und wo ich auch zu der Zeit der Wegnahme arbeitete. Also Meldebestätigungen für mich und Amadeus in Feldkirch Österreich, Lohnbescheinigungen, Bestätigungen des IFS für soziale Dienste Österreich und auch die Erklärung des österreichischen JA = BH-KJ, daß aktuell keine Kindeswohlgefährdung vorläge wurden einfach vom JA Burscheid Frau Niesen, Herrn Mai und Herrn Strasser JA RBK und auch von Richterin Sonntag AG Berg. Gladbach ignoriert und nicht beachtet. Somit hat die Richterin Sonntag am AG Berg. Gladbach nachweislich Rechtsbeugung begangen, was einen Straftatbestand erfüllt. Mal sehen, ob sie nun endlich persönliche Besuche und damit den Umgang mit meinem Kind zulässt oder ob Sie mir diese aufgrund einer von mir gewünschten Begleitung verwehrt.
Hier meine Bankdaten: Joana Hendl, Sparkasse Bludenz/Österreich AT03 2060 7032 0136 8267 Bic: SSBLAT21XXX und ich freue mich über jede Unterstützung, damit ich mein Kind Amadeus persönlich besuchen kann, denn nur dann kann ich bei Gericht einen Antrag stellen, daß das Kind zu mir nach Österreich zurückkommt. Die Reisekosten liegen bei ca. 400 Euro pro Besuch, denn ich bin in Vorarlberg Österreich und mein kind lebt in Overath bei Köln in einem Kinderheim. Übrigens bekommt mein Kind Amadeus für das Leben im Heim ohne seine Mutter jeden Monat 3000 Euro Kindergeld, an dem ich mich auch noch beteiligen sollte, laut JA RBK. Aber für die hohen Reisekosten von 1280 Km hat das JA RBK nicht einen Cent übrig.