Atualização do abaixo-assinadoGeben Sie mir mein Baby zurück nach ÖsterreichAntworten auf Fragen
Joana HendlFeldkirch, Áustria
29 jul 2023

Oh ja, wir hätten schon längst Strafanzeige gestellt und wir haben auch sogar mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gemacht, aber vom Rheinisch Bergischen Kreis wurde alles für in Ordnung erklärt. Wie kommt das? Nun laut meiner Rechtsanwältin sind viele Seiten in der Jugendamtsakte geschwärzt und unleserlich. Auf die Nachfrage meiner Anwältin, ob denn die Originale besser lesbar seien, bekam sie die Antwort "Nein, die Originale seien auch nicht besser lesbar." Zudem befinden sich zahlreiche emails in der Akte und wir hatten vor der Inobhutnahme keinen email-Verkehr. Auf die Nachfrage unserer Anwältin, an welche email-Adresse die ganzen emails verschickt worden seien, bekamen wir bis heute keine Antwort. Das bedeutet, bei der Überprüfung wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde werden einfach all die gefälschten emails und geschwärzten Dokumente vorgelegt, die wir niemals erhalten haben und weil wir auf die nicht erhaltenen emails auch nicht reagiert haben, nicht reagieren konnten, weil wir sie ja niemals erhalten haben, hatte man angeblich einen Grund mehr das Kind sofort wegzunehmen, nämlich bei der erstbesten Gelegenheit wo ich meinen Bruder in Deutschland für einen Tag besucht habe. Mit gefälschten emails und geschwärzten Dokumenten und einer Nichtreaktion, weil man diese ja niemals erhalten hat, kann man jeder Mutter mangelnde Kooperation vorwerfen und das haben die JA Mitarbeiter und Frau Niesen zu genüge getan. In ihren Berichten steht sogar drin, man habe ihnen die Haustüre nicht geöffnet. Waren Sie schon mal nicht zuhause und niemand hat demjenigen die Haustüre geöffnet, eben weil sie nicht zuhause waren? Ich lebte und wohnte doch gar nicht bei meinem Bruder, sondern in Österreich. Wie kann ich da die Haustüre meines Bruders öffnen, der 640 Km entfernt von mir wohnt und lebt und wenn der nicht zuhause ist, ja dann kann auch keiner die Haustüre öffnen. Weil ein Lichtlein im Hausflur meines Bruders über die Nacht brannte, haben die JA Mitarbeiter Burscheid mitsamt Frau Niesen und Frau Lüdenbach vor Gericht behauptet, man würde ihnen nicht die Haustüre öffnen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Nochmals wenn ich mit meinem Kind 640 Km entfernt in Feldkirch Österreich lebe, wohne, arbeite und dazu noch gemeldet bin, dann kann ich nicht die Haustüre meines Bruders öffnen, wie soll das gehen. Das Schärfste ist und das hat meine Familie erst im nach hinein recherchieren können, da mein Vater danach und aufgrund dessen einen Herzinfarkt erlitten hat, daß wir am Montag den 10.12.2018 um 14:00 Uhr einen Termin beim Jugendamt Burscheid in ihren Büroräumen hatten, der vom Jugendamt von Frau Niesen persönlich abgesagt wurde und dann stand das JA Frau Niesen und noch eine Frau vom JA, wir können nicht in Erfahrung bringen, wer das war, da das JA mauert, ganz überraschend mit der Polizei vor der Haustüre meines Bruders um 14:00 Uhr und nahmen mir mein Baby Amadeus weg und einfach mit. Die Polizei, die das auch noch begleitet hat, hatte gar keinen Auftrag und keinen Antrag zur Amtshilfe vorliegen, so jedenfalls hat die Polizei Berg. Gladbach uns Auskunft erteilt. Sie haben keinen Auftrag und keinen Antrag auf Amtshilfe für den 10.12.2018 vom JA Burscheid vorliegen. Die Polizisten drohten wortwörtlich meinem Vater und meinem Bruder, die sich der Inobhutnahme widersetzten:"Wir verlassen das Haus nicht ohne das Kind, entweder freiwillig oder gegen ihren Willen, dann legen wir Ihnen eben Handschellen an". Das können mein Vater und mein Bruder unter Eid bezeugen, daß die Polizisten das gesagt haben. Dabei hatte das JA Frau Niesen und die andere Frau vom JA gar keinen rechtsgültigen Beschluss in der Hand, weil ich ja dort bei meinem Bruder gar nicht wohnte und lebte, sondern in Österreich. Also der Beschluss vom AG Berg. Gladbach ausgestellt von der Richterin Sonntag nur aufgrund der Lügen der Niesen vom JA Burscheid, konnte durch einen Gerichtsvollzieher gar nicht rechtmäßig zugestellt werden, da ich dort weder wohnte und lebte und auch nicht gemeldet war. Mein Lebensmittelpunkt war in Feldkirch Österreich. Also bringt eine Strafanzeige gar nichts, wenn schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit falschen Emails und geschwärzten Seiten vertuscht wird, damit Frau Niesen, die Leiterin des JA Burscheid Frau Lüdenbach, Herr Strasser und Herr Mai vom JA Rheinisch Bergischer Kreis vor einer Strafverfolgung geschützt sind. Natürlich behalten wir uns das vor, aber das nützt mir und meinem Kind wenig, denn die Zeit vergeht und mein Kleiner muss ohne seine Mama im Heim aufwachsen. 

Und noch etwas für Auswanderer und solche Leute, die sagen Raus und Weg von Deutschland. Trotzdem ich fest in Österreich lebe und die ganze Zeit gelebt habe seit 2008 und mein Sohn Amadeus in Feldkirch in Österreich geboren ist, wurde ich von der BH-Feldkirch wie eine Deutsche behandelt und auch mein Kind Amadeus, weil ich als seine Mutter Deutsche bin und ich wurde von der BH-Feldkirch mit den Worten nach Deutschland geschickt:" Sie sind Deutsche, also holen Sie sich ihr Kindergeld und ihren Unterhaltsvorschuss gefälligst in Deutschland ab." Amadeus bekam von der BH-Feldkirch einfach keine Aufenthaltsgenehmigung und ohne diese können Sie in Österreich kein Kindergeld und kein Erziehungsgeld und kein Mutterschaftsgeld beantragen und erhalten. Also stellte mein Vater in Deutschland für mich einen Kindergeldantrag für Amadeus und beim Rheinisch Bergischen Kreis einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss und prompt stand das JA Burscheid Frau Niesen bei meinem Bruder vor der Haustüre und wollten mich und mein Baby Amadeus sehen. Das war jedoch nicht möglich, da ich mit Amadeus dauerhaft fest in Österreich in Feldkirch wohnte, lebte, arbeitete und auch dort gemeldet war. Daraufhin ging das JA Burscheid Frau Niesen schon nach 2 Tagen zum AG Berg. Gladbach und beantragte die Inobhutnahme für mein Baby Amadeus, während ich mit Amadeus in Feldkirch wohnte und lebte und völlig ahnungslos war. Kein Bescheid vom Gericht, keine Nachricht vom Gericht, keine Nachfrage vom Gericht, es kam nichts von der Richterin Sonntag. Frau Niesen behauptete einfach bei Gericht das Kind, also Amadeus wäre noch nie beim Kinderarzt gewesen. Ja klar, das ist richtig, Amadeus war noch nie bei einem Kinderarzt in Deutschland gewesen, warum auch? Wenn man in Österreich in Feldkirch wohnt, lebt und gemeldet ist und auch dort arbeiten geht, dann fährt man mit dem Kind nicht nach Deutschland zum Kinderarzt, sondern geht zu einem Kinderarzt in Feldkirch Österreich, zumal wenn das Baby Amadeus eine eigene österreichische Krankenkassenkarte hat. Die habe ich immer noch, auch das österr. Impfbuch, auch das österr. Vorsorgeheft, auch die Wiege- und Vermessungskarte der österr. Hebammen usw. Die zweite Lüge, die Frau Niesen beim AG Bergisch Gladbach bei Richterin Sonntag vorbrachte, um einen Beschluss zur Inobhutnahme zu bekommen, war die Lüge, Mutter und Kind wären nicht auffindbar, also ich und mein Kind wären nicht auffindbar. Dabei stand in dem Antrag des JA, also in ihrem eigenen Antrag, daß sie von der Gemeinde Odenthal bei Berg. Gladbach bei Köln die Auskunft erhalten hätten, daß Mutter und Kind, also ich und mein Kind Amadeus in Österreich in Feldkirch wohnten, lebten und auch dort gemeldet seien. Obendrein wurde der Antrag der Frau Niesen JA Burscheid auch noch mit einer langen Kette von Prüfungen begründet. Das muss man sich mal vorstellen. 2 Tage sind also eine lange Kette von Prüfungen. Das ist nicht nur abenteuerlich, sondern das ist auch noch höchst kriminell und das auch noch im Amt als Beamter und Amtsmissbrauch. Zudem liegen seit dem 18.12.2018 dem JA Burscheid und auch der Richterin Sonntag schriftliche Meldebestätigungen von mir und Amadeus vom JA aus Feldkirch Österreich vor und obendrein hat das JA Feldkirch Österreich am 18.12.2018 auch noch mitgeteilt, daß keine Kindeswohlgefährdung vorläge, wohlgemerkt das JA Feldkirch Österreich = die BH-KJ Feldkirch hat am 18.12.2018 schriftlich bestätigt, da war Amadeus schon bereits 8 Tage in der Obhut des JA, daß in Österreich keine Kindeswohlgefährdung vorläge und ich und mein Kind dort fest lebten, wohnten und gemeldet seien. Also das haben sowohl die Niesen und die Leiterin Frau Lüdenbach vom JA Burscheid und somit auch Herr Strasser und Herr Mai vom JA Rheinisch Bergischer Kreis, als auch die Richterin Sonntag vom AG Berg. Gladbach seit dem 18.12.2018 schriftlich vorliegen und nehmen es nicht zur Kenntnis. Stattdessen haben sie bewusst und vorsätzlich in all ihren Beschlüssen gelogen, um den Beschluss v. 05.12.2018 zur Inobhutnahme zu rechtfertigen und haben trotz all meiner Beweise falsch behauptet, daß ich und mein Kind nicht in Österreich gelebt hätte, sondern in Deutschland. Bis heute haben sie keine Beweise dafür erbracht, noch eine Meldebestätigung, die das beweist, vorgelegt. Außerdem waren wir am Morgen des 10.12.2018, also dem Tag der Inobhutnahme, noch beim Kinderarzt Dr. Awater in Odenthal, der ein Attest ausgestellt hat, daß mein Kind Amadeus sich bester Gesundheit befand, in Österreich voll durch geimpft wurde und alle Vorsorgeuntersuchungen auch in Österreich gemacht wurden und ich sehr liebevoll mit Amadeus umginge. Dies fand bis heute weder beim JA noch bei der Richterin Sonntag Beachtung. Also nur soviel zu Raus und Weg aus Deutschland. Auch wenn Sie in Österreich leben und wohnen und arbeiten, dann haben Sie dennoch immer mit deutschen Behörden zu tun, weil Sie Deutsche sind. Die BH-Feldkirch wollte sogar eine deutsche Rentnerin bei Eintritt in die Pension nach Deutschland zurückschicken, damit sie ihre Rente in Deutschland bezieht und nicht der österreichischen Rentenkasse auf der Tasche liegt. Weil ich von der BH keine Aufenthaltsgenehmigung für Amadeus bekam, habe ich niemals Elterngeld bzw. Erziehungsgeld, in Österreich heißt es Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld bekommen. Also nur weil Sie Deutsche sind, schickt der österreichische Staat Sie wegen Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld bzw. Erziehungsgeld usw. wieder zurück nach Deutschland, das bedeutet Sie haben es nach wie vor mit deutschen Behörden zu tun, obwohl Sie fest in Österreich leben, wohnen und arbeiten. Das wird von der EU schon jahrelang bemängelt, weil man in Österreich halt den Zeitarbeitern vom Balkan nicht das gleiche Kindergeld zahlen will wie den Österreichern, aber da macht die EU nix, gar nix, Österreich lässt die EU da einfach vor die Wand laufen, so einfach ist das. Und deshalb war ich mit meinem Kind für einen Tag in Deutschland bei meinem Bruder, weil ich die Anweisung der BH befolgt und einen Antrag auf Kindergeld und Unterhaltsvorschuss gestellt hatte und da kam auch prompt das JA, die keine Ahnung von der Problematik in Österreich haben und wollten das Kind sehen und ob es das Kind überhaupt gibt und ob alles soweit in Ordnung sei mit dem Kind. Daher gab es sogar einen Termin am 10.12.2018 um 14:00 Uhr im Jugendamt Burscheid, der dann überraschenderweise vom JA Burscheid selbst, von Frau Niesen einfach telefonisch abgesagt wurde, um dann ein Gefahr in Verzug für einen Säugling zu konstruieren, so nach dem Motto, die Mutter hat mit ihrem Kind nicht den vereinbarten Termin beim JA wahrgenommen, es ist Gefahr in Verzug, woraufhin das JA Frau Niesen pünktlich um 14:00 Uhr mit der Polizei vor der Haustüre meines Bruders stand, um mein Baby einfach mitzunehmen. Weil ich danach einen Nervenzusammenbruch hatte, musste mein Vater den Notarzt rufen und so gibt es ein Foto, wo man sogar noch den Polizeiwagen der Polizisten sieht und den Krankenwagen vom Notarzt. Ich lade dieses Beweisfoto hoch, damit Sie es auch sehen können. Das Foto ist vom Montag, ‎10. ‎Dezember ‎2018, ‏‎14:35:40, also kurz nachdem Frau Niesen vom JA Burscheid mit meinem Baby Amadeus weggefahren war.

Es wäre schön, wenn sie mich bei den Reisekosten für den regelmäßigen Umgang unterstützen könnten, denn zwischen mir und Amadeus liegt eine Strecke von 1280 Km, also über 8 Stunden Fahrt, denn ich bin in Vorarlberg Österreich und mein Kind lebt in Overath bei Köln in einem Kinderheim und die Reisekosten liegen so bei ca. 400 Euro pro Besuch mit Übernachtung, die ich von meinem Einkommen als Wäscherin nicht stemmen kann. Bei meinem Bruder kann ich nicht übernachten, da er dort nicht mehr wohnt.

Hier meine Bankdaten: Joana Hendl, Sparkasse Bludenz/Österreich AT03 2060 7032 0136 8267 Bic: SSBLAT21XXX  und ich freue mich über jede noch so kleine Unterstützung, damit ich mein Kind Amadeus persönlich regelmäßig besuchen kann, denn nur dann kann ich bei Gericht einen Antrag stellen, daß das Kind zu mir nach Österreich zurückkommt. 

Übrigens bekommt mein Kind Amadeus für das Leben im Heim ohne seine Mutter jeden Monat 3000 Euro Kindergeld, an dem ich mich auch noch beteiligen sollte, laut JA RBK. Aber für die hohen Reisekosten von 1280 Km hat das JA RBK nicht einen Cent übrig. Da ich in Deutschland nicht wohne und lebe, kann ich die Reisekosten auch nicht beim Sozialamt einklagen und die Österreicher zeigen mir zurecht einen Vogel, da es um Reisekosten ins Ausland nach Deutschland geht. Ihnen würde der deutsche Staat auch keine Reisekosten nach Österreich oder sonstiges Ausland erstatten, sondern Ihnen auch einen Vogel zeigen. Das weiß das JA RBK schon seit 2018 und sie haben mir ganz bewusst keinen Cent für die Reisekosten bezahlt, damit ich erst gar keinen Antrag auf Umgang stellen konnte. So blockieren Sie den Umgang mit meinem Kind ganz bewusst und vorsätzlich seit Jahren.

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