

Wir sind dabei die Schriftsätze und Beschlüsse, aber auch z.B. den Antrag vom 05.12.2018 des JA beim AG Bergisch Gladbach, um einen Beschluss zur Inobhutnahme zu erwirken, aufzuarbeiten, besser gesagt, all die Lügen heraus zu arbeiten und von einem Strafanwalt prüfen zu lassen, wer eine Strafanzeige bekommt und da werden sich einige Leute sehr wundern, obwohl mittlerweile so viele Strafverfahren gegen Jugendämter laufen, das man sie nicht mehr zählen kann. Interessant ist wie die ganze Sache ins Rollen kam, denn einen Anlaß oder Grund gab es nicht, weil dem Baby ging es prächtig und die KM wurde tatkräftig nicht nur von mir, der Großmutter, unterstützt, sondern auch von den IFS Mitarbeitern und Hebammen der Connexia in Österreich.
Da Österreich Wert auf das Abstammungsprinzip legt, gelten wir als Deutsche im Land und müssen z.B. Kindergeld von Deutschland beziehen. Also war der Großvater bei der Kindergeldkasse, bzw. Familienkasse und hat einen Antrag auf Kindergeld abgegeben. Dabei wurde ihm gesagt, daß sie aber auch einen Bescheid auf UVG = Unterhaltsvorschuss bräuchten, ob nun positiv oder negativ, denn wir wollten eigentlich gar keinen UV von Deutschland beziehen. Also ging der Großvater zum RBK = Rheinisch Bergischer Kreis und gab dort einen Antrag auf UVG ab. Die Sachbearbeiterin Frau Quabach hat dann an das JA RBK, an Frau Erwin, eine Meldung weitergereicht, in der sie folgende Frage stellt: "Wer hat die Betreuungs-und Fürsorgepflicht für das Kind, wenn die Kindesmutter nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen? Da hier eine Kindeswohlgefährdung nicht auszuschließen ist, teile ich Ihnen diese Info weiter und dann hat sie Frau Erwin noch telefonisch mitgeteilt, daß die KM stumm sei, bzw. fast nicht sprechen kann." Die Frage der Betreuungs- und Fürsorgepflicht für das Baby hätte Frau Quabach und auch Frau Erwin sofort klären können, wenn sie nachgefragt hätten, dann hätte der Großvater ihnen gesagt, daß das alles schon bereits in Österreich beantragt ist. Das wäre also leicht abzuklären gewesen.
So, so, die KM ist also aufgrund ihrer Schwerhörigkeit und der damit verbundenen Ausspracheschwierigkeit, nicht in der Lage weder für sich, noch ihr Baby zu sorgen. Da dürfte ja ein Rollstuhlbehinderter, ein Gehbehinderter, ein Armamputierter, ein Zwergwüchsiger, ein Blinder, alle nicht hörenden Menschen, alle Taubstummen, also kurzum alle Behinderten dürften nicht für sich und ihre Kinder sorgen können. Natürlich braucht ein Rollstuhlbehinderter und ein Gehbehinderter und ein Armamputierter und ein Blinder und ein Taubstummer Hilfe und Unterstützung hier und da, z.B. einen Rollstuhl, eine Rampe, einen Fahrstuhl, eine Krücke, einen Blindenstock oder Blindenhund und einer, der gar nicht sprechen kann, so wie Hawking, der braucht einen speziellen Computer, damit Hawking ganze Bücher geschrieben. Und unsere Tochter hat ein Hörgerät und ein Cochlea Implantat und eine Familie, die für sie schwierige Sachen, wie Behördengänge erledigt und sie untestützt, wie es ein Rollstuhl tut.
Der Witz ist aber, weder Frau Quabach, noch Frau Erwin kennen die KM überhaupt, noch haben sie sie jemals gesehen. Und als wäre das nicht genug Unsinn, gibt Frau Quabach auch noch an, daß die KM stumm sei, bzw. fast nicht sprechen kann, was schlichtweg falsch ist. Woher will das Frau Quabach denn wissen, wenn sie die KM nie kennengelernt hat. Und die KM kann reden wie ein Wasserfall, nur eben mit einer verwaschenen Aussprache und mit ihren eigenem Wortschatz. Also aus Vermutungen und Ahnungen werden auf dem Weg von Frau Quabach, UVG, zu Frau Erwin, JA RBK, Feststellungen und zur Tatsache gemacht und dadurch ergibt sich autoamtisch für Frau Quabach die Feststellung, daß hier eine Kindeswohlgefährdung nicht auszuschließen ist.
Frau Erwin, vom JA RBK, gibt den erfundenen Unsinn und die Phantasien der Frau Quabach weiter an das JA Burscheid, zu Frau Niesen, Frau Sahm und Frau Lüdenbach und die füllen sogleich übereifrig den Meldebogen wegen tatsächlich vorliegender Kindeswohlgefährdung aus und auf dem Weg von Frau Erwin, JA Rheinisch Bergischer Kreis zum JA Burscheid wird unsere Tochter, die KM, nun als "geistig behindert" und als "überfordert" eingestuft und das Rad der Untersuchungen und Nachforschungen beginnt sich zu drehen.
Dabei ging es Frau Quabach eigentlich nur um die Klärung der Betreuungs- und Fürsorgepflicht, wogegen es ja nichts zu meckern gibt, aber warum hat sie nicht einfach gefragt?
Es geht weiter im nächsten Update
Fragen Sie sich jetzt, wie Sie von den Behörden eingestuft werden oder welche Phantasien über Sie in den Akten schlummern. Vielleicht werden Sie bei ihrem nächsten Prozeß für unzurechnungsfähig erklärt, weil irgendein Behörden-Heini seine Phantasien in ihre Akte geschrieben hat.