
„Eingriffe in Grundrechte können grundsätzlich nicht auf Verdachtsmomente und Vermutungen gestützt werden, BVerfGE 44, 353 (381f.); 59, 95 (97f.); 69, 315 (353f.); 87, 399 (409f.), stRspr.“
Aufgrund der von Frau Erwin von Frau Quabach vom Rheinisch Bergischen Kreis weitergeleiteten Meldung am 27.11.2018 um Klärung der Betreuungs- und Fürsorgepflicht, füllten die Mitarbeiter des JA Burscheid, Frau Lüdenbach, Frau Niesen und Frau Sahm, emsig den Meldebogen wegen Kindeswohlgefährdung aus und machten aus der KM nun eine geistig behinderte Minderjährige und stuften sie als überfordert ein. Obwohl die KM lediglich eine Hörbehinderung und damit verbunden eine Sprachbehinderung hat, die sich dadurch äußert, daß ihre Aussprache verwaschen, nicht deutlich ist. Und sie ist volljährig und 23 Jahre alt und somit nicht minderjährig.
Daraufhin standen Frau Sahm und Frau Niesen am 30.11.2018 vor der Haustüre meines Bruders in Deutschland und wollten sofort die KM und ihr Baby sehen und sprechen.
Das ging natürlich nicht und das hat ihnen auch der Bruder der KM gesagt, daß die KM mit ihrem Baby in Österreich ist und dort lebt. Sie baten auch nicht um Einlaß und das ganze Gespräch fand draußen vor der Haustüre statt. Hinterher behaupteten sie in ihrem Antrag vom 05.12.2018 beim AG, daß ihnen der Zutritt verwehrt worden sei und daß es im Haus nach Urin und Tierurin gerochen habe. Dabei waren sie gar nicht im Haus, bestätigen sie ja selber, und da die KM nicht zuhause war, baten sie auch nicht um Einlaß.
Laut Schriftsatz waren sie dann noch einmal vor der Türe, jedoch mein Bruder hat kein Klingeln gehört, daraufhin haben sie die Polizei angerufen und baten mündlich um ein Amtshilfeersuchen, was von der Polizei abgelehnt wurde, da aus der Sicht der Polizei keine konkrete beobachtbare Gefahr für das Kind bestand und der aktuelle Aufenthalt des Kindes nicht bekannt war.
Und dann kamen sie noch einmal und fragten wiederum nach der KM und ihrem Baby. Da sich die Damen nur als Mitarbeiter des JA ausgaben und keinen Ausweis vorgezeigt haben, fragte der Bruder der KM nach ihrem Ausweis. Daraufhin übergaben sie erst beim dritten Besuch eine Visitenkarte.
Das war schon die systematische Vorbereitung für den Antrag bei Gericht zwecks Inobhutnahme, so zu tun, als ob die KM mit ihrem Baby von der Familie versteckt gehalten wird. Denn obwohl der Bruder der KM ganz klar gesagt hat, daß die KM mit ihrem Baby nicht bei ihm ist, sondern in Österreich ist und lebt, schreckten Frau Niesen und Frau Sahm nicht davor zurück bei der Polizei anzurufen und so zu tun, als ob die KM mit ihrem Baby im Haus ihres Bruders in größter Gefahr sei, obwohl sie genau wussten, daß sie es nicht war. Sie wussten natürlich ganz genau, daß das von der Polizei als überzogen abgelehnt werden würde, jedoch unterstrichen Sie damit bei Gericht die eiligste Notwendigkeit eines Beschlusses zur Inobhutnahme des Babys, obwohl sie ganz genau wussten, daß die KM und ihr Baby sich nicht im Haus des Bruders aufhielten, sondern in Österreich, in Feldkirch lebten. Laut Antrag vom 05.12.2018 war das Ja vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde Odentahl darüber informiert, daß die KM mit ihrem Baby in Österreich gemeldet ist und dort lebt.
Als der Vater der KM von den Besuchen des JA erfuhr, rief er noch am 30.11.2018 das JA an und sagte, daß das was das JA verlangt, nicht möglich sei, da die KM mit ihrem Baby in Österreich, also 624 Km, das sind 7-8 Std. Fahrt, entfernt lebt und dort ihre eigenen Termine mit ihrem Baby habe. Das JA forderte die Betreuungsurkunde des Vaters für die KM, die er ihnen umgehend in Kopie per Mail und in Papierform in den Briefkasten des JA geworfen hat, was der Bruder bestätigen kann. Im Antrag vom 05.12.2018 beim AG lügt das JA, der Vater habe sich geweigert die Betreuungsurkunde ihnen auszuhändigen, was auch wieder gelogen ist. Die Original Urkunde gibt man niemals aus den Händen, höchstens eine Kopie. Des weiteren forderte Frau Niesen, daß der Vater mit der KM mit ihrem Baby am Montag, den 03.12.2018 bis 10:00 Uhr zu erscheinen habe, sonst drohten sie, sie würden sich ans Gericht wenden. Der Vater der KM informierte das JA, daß das nicht möglich sei, da die KM mit ihrem Baby Termine in Österreich habe, auch am Montag den 03.12.2018, und daher nicht kommen kann und daß er selbst auch Arzttermine und Untersuchungstermine am 03.12.2018 habe, die er nicht verschieben könne und deshalb am Montag gar nicht zuhause sei und der Sohn, der Bruder der KM wäre am Montag auch nicht zuhause, sondern unterwegs. Also das JA war darüber informiert, daß am Montag den 03.12.2018 niemand zuhause ist an der Wohnadresse des Bruders. Das ist aber nicht die Wohnadresse der KM und ihrem Baby, sondern nur eine Meldeadresse. Der Lebensmittelpunkt der KM und ihrem Baby war und ist in Österreich.
Dennoch schickte das JA am Montag ein Team bestehend aus Frau Möller und Frau Matzner zum Haus des Bruders, obwohl sie ganz genau wussten, daß niemand zuhause ist, mit voller Absicht, um im Antrag vom 05.12.2018 behaupten zu können, daß nach ihrer Meinung jemand zuhause gewesen sei, aber man habe ihnen nicht die Türe geöffnet. Als Beweis wird Licht im Flur angeführt, was eben brennt, wenn wir nicht zuhause sind und ein weißer Smart, der vor der Haustüre geparkt hätte, mit dem wir gar nichts zu tun haben und den wir nicht kennen, denn das Fahrzeug gehört uns nicht. Wahrscheinlich war es das Fahrzeug des JA. Weil niemand öffnete, riefen sie den Bruder an und erfuhren, daß niemand zuhause ist, der Vater Arzttermine habe und die KM wäre mit ihrem Baby in Österreich und er wäre auch unterwegs.
Als der Vater der KM durch seinen Sohn davon erfuhr, daß das JA ihm telefonisch gesagt habe, er, der Bruder, solle jetzt sofort dafür sorgen, daß die KM mit ihrem Baby bis 12:00 am Montag 03.12.2018 im JA erscheine, rief der Vater wiederum das JA an und teilte ihnen mit, daß das nicht möglich sei, wie er schon bereits am 30.11.2018 mitgeteilt habe, da die KM mit ihrem Baby in Österreich sei und dort Termine habe und nicht mal eben 624km, 7-8 Stunden Fahrt bis 12:00 Uhr möglich sei. Daraufhin wurde mit Frau Niesen ein Besuchstermin mit ihm und der KM mit ihrem Baby im JA für den 10.12.2018 vereinbart. Diesen hat dann das JA am 05.12.2018 auf den 11.12.2018 verlegt.
Am 10.12.2018 war die KM mit ihrem Baby und ihrem Vater bei einem Kinderarzt Dr. Awater in Odenthal, der bestätigt hat, daß das Baby voll durch geimpft ist, alle Vorsorgeuntersuchungen gemacht sind und sich das Baby in einem gesunden und altersentsprechenden Zustand, Gewicht und Größe befindet, also alles in bester Ordnung ist.
Diesen Termin hat das JA nicht abgewartet und auch die Vorlage des Kinderarztes Dr. Awater überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, sondern ist schon bereits am 05.12.2018 mit einem Eil-Antrag, gespickt mit Lügen ans Gericht herangetreten, um eiligst einen Beschluss zur Inobhutnahme wegen Kindeswohlgefährdung und Gefahr in Verzug zu erwirken, den das AG Berg. Gladbach, Frau Richterin Dr. Sonntag ihnen am 06.12.2018 ausgehändigt hat, ohne zu prüfen, ob die Angaben des JA richtig sind und ohne Gegendarstellung von uns. Das JA hat in diesem Antrag gelogen, was das Zeug hält, u.a. daß es eine „lange Kette von Prüfungen“ gegeben hätte. Fakt ist aber nun mal, daß der erste Kontakt am 30.11.2018 war und das JA am 03.12.2018 zum Haus des Bruders gefahren ist , obwohl sie wussten, daß niemand zuhause war und die KM in Österreich lebt, um in den Antrag schreiben zu können, daß ihnen die Türe nicht geöffnet wurde und daß sie sogar die Polizei gerufen haben. Das JA hat in dem Antrag bewusst verschwiegen, daß mit dem Vater der KM und der KM mit ihrem Baby ein Termin für den 10.12.2018 vereinbart wurde, der dann vom JA auch noch auf den 11.12.2018 verlegt wurde. Und noch mehr hat das JA verschwiegen und gelogen um in den Besitz eines Beschlusses zur Inobhutnahme zu gelangen. Dies im nächsten Update.
Man muss sich hier mal vor Augen halten, es geht hier um Kindeswohlgefährdung und Gefahr in Verzug für ein Baby. Fakt ist der Vater der KM war am 22.11.2018 bei Frau Quabach, der erst eine Woche später, am 27.11.2018 einfällt, prüfen zu lassen, ob die Betreuungs- und Fürsorgepflicht für das Baby gesichert ist und eine Kindeswohlgefährdung nicht ausschließt, obwohl es dafür keine Anzeichen gibt, weil sie weder die KM, noch ihr Baby kennt oder gesehen hat. Am 30.11.2018 nimmt daraufhin das Ja Kontakt mit dem Bruder auf, wo die KM mit ihrem Baby gar nicht lebt und sich auch nicht aufhält, mit ihrer vorgefassten Meinung, daß die KM geistig behindert und mit dem Baby überfordert ist. Obwohl sie telefonisch informiert sind, daß niemand zuhause ist am Montag den 03.12.2018, stehen sie wieder mal unangemeldet vor der Haustüre des Bruders, damit sie im Antrag vom 05.12.2018 bei Gericht wider besseren Wissens behaupten können, es wäre jemand zuhause gewesen, aber man habe ihnen nicht geöffnet und täuschen vor, daß hier ein Kind in Gefahr sei und erwirken einen Beschluss zur Inobhutnahme. Obendrein verlegen sie dann noch den Termin am 10.12.2018, den sie schon längst mit dem Vater der KM vereinbart hatten und den sie dem Gericht verschweigen, auf den 11.12.2018, wo doch angeblich ein Kind in Gefahr schwebt. Den Beschluss erhielten sie vom Gericht am 06.12.2018. Wenn doch ein Kind angeblich in Gefahr schwebt und eine Kindeswohlgefährdung angeblich vorlag, warum reagierte denn das JA nicht am 06.12. oder am 07.12. oder am 08.12. oder am 09.12. oder am 10.12. sondern erst am 11.12.2018? Weil sie genau wussten daß die KM mit ihrem Baby in Österreich ist und nur für den Termin am 11.12.2018 anreist.
Das ist nicht nachvollziehbar und wo ist hier die angeblich „lange Kette von Prüfungen“ des JA ?
Daher bitte ich Sie die Petition zu unterschreiben. Vielen Dank!