Initiative "Lebendiges Walibo" - für kulturelle Veranstaltungen im Kurpark


Initiative "Lebendiges Walibo" - für kulturelle Veranstaltungen im Kurpark
Das Problem
Wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger aus Lippstadt, möchten uns dafür einsetzen, dass auch in Zukunft Veranstaltungen im Kurpark stattfinden können und regen daher entsprechende rechtliche Regelungen in Form von Ordnungsbehördlichen Verordnungen oder Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz an.
Die rechtlichen Möglichkeiten sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und des gesamten Ortsteils Bad Waldliesborn gewährleisten, dass die Ausrichter Rechtssicherheit bekommen für die Durchführung ihrer Veranstaltungen.
Zentrale Plätze - wie Marktplätze und Festplätze oder wie hier auch ein Kurpark - sind für das dörfliche und städtische Leben unverzichtbare Elemente der Kommunikation und des kulturellen Angebots. Gerade in den Sommermonaten finden regelmäßig auf ihnen Veranstaltungen statt, die für die örtliche Gemeinschaft einen besonderen Stellenwert haben und stark frequentiert werden.
Wir möchten daher im Folgenden einige zentrale Punkte ausführlich erläutern:
1. Die Veranstaltungen gab es lange vor dem Neubaugebiet
Die musikalischen und kulturellen Veranstaltungen im Kurpark sind seit vielen Jahren fester Bestandteil des Bad Waldliesborner Lebens. Sie gehören zur Tradition des Ortes und waren bereits etabliert, lange bevor das Neubaugebiet „Kreuzkampklinik“ erschlossen und bebaut wurde.
Wer sich in unmittelbarer Nähe eines Veranstaltungsfläche niederlässt, muss damit rechnen, dass dort nicht nur Spaziergänge, sondern auch gelegentliche Veranstaltungen stattfinden – insbesondere, wenn diese offen angekündigt, seit Jahren etabliert und auf wenige Abende im Jahr begrenzt sind.
2. Das Baugebiet ist Teil eines Strukturwandels – und die Veranstaltungen sind Teil der Lösung, nicht das Problem
Die Umwidmung des ehemaligen Kur-Sondergebiets in ein Wohngebiet erfolgte nicht zufällig, sondern auf Basis eines strukturellen Wandels: Die Zahl der Kurgäste ging in den letzten Jahren kontinuierlich zurück, und der klassische Kurort-Charakter allein konnte die Attraktivität des Ortes nicht länger sichern.
Die Stadt hat daher gezielt neue Impulse gesetzt – unter anderem durch die Erschließung neuen und geförderten Wohnraums und die Förderung von Veranstaltungen, um ein modernes, lebendiges und generationenverbindendes Ortsbild zu schaffen. Die Kurparkveranstaltungen sind Ausdruck dieser neuen Strategie.
3. Die große Mehrheit der Anwohner distanziert sich von dieser Einzelmeinung
Die Beschwerden stammen nicht von einer Gruppe von Anwohnern, sondern – soweit uns bekannt – ausschließlich von einer einzigen Person aus dem Baugebiet "Kreuzkampklinik".
Wir halten es für sehr wichtig zu betonen, dass sich viele direkte Nachbarn dieser Person sowie weitere Anwohner des Kurparks ausdrücklich von diesen Forderungen distanzieren. Diese Beschwerden spiegeln nicht die Meinung der Mehrheit wider.
Im Gegenteil: Zahlreiche Menschen – jung und alt – schätzen die Veranstaltungen, besuchen sie regelmäßig und betrachten sie als willkommene Bereicherung.
4. Die Veranstaltungen fördern das soziale Leben, den Austausch und die Integration im Ort
Die Kurparkveranstaltungen haben sich über die Jahre zu einem echten Begegnungsraum entwickelt: Kinder spielen dort miteinander, Jugendliche lernen sich kennen, Erwachsene kommen ins Gespräch. Gerade für neue Mitbürgerinnen und Mitbürger sind sie eine niedrigschwellige Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und Teil des Gemeindelebens zu werden.
In einer Zeit, in der Vereinsamung, Rückzug ins Private und Anonymität zunehmen, sind solche Formate von unschätzbarem Wert. Sie sind nicht nur Unterhaltung, sondern sozialer Kitt, der unsere Dorfgemeinschaft zusammenhält.
Ein Verzicht auf diese Gelegenheiten würde einen Verlust an Lebensqualität, Miteinander und gelebter Gemeinschaft bedeuten.
5. Auch Kurgäste profitieren von diesen Veranstaltungen – sie steigern die Attraktivität des Ortes
Trotz des Rückgangs der klassischen Kuraufenthalte gibt es weiterhin Kurgäste und Tagesbesucher, die Bad Waldliesborn aufsuchen – auch sie erleben den Kurpark nicht nur als Ruheort, sondern als Ort des Lebens.
Gerade Abendveranstaltungen mit Musik, Licht und Gemeinschaft geben dem Ort ein freundliches, lebendiges Gesicht. Das unterscheidet Bad Waldliesborn von vielen anderen Orten ähnlicher Größe, die nach wie vor von „Kurgrau“ geprägt sind.
Wer möchte, dass der Ort touristisch attraktiv bleibt – und das war das Ziel bei der Umnutzung des Geländes – muss auch bereit sein, ihm ein gewisses Maß an kulturellem Leben zuzugestehen.
Unsere konkrete Forderung: Einführung einer Sondersatzung für Veranstaltungen im Kurpark
Wir wünschen uns daher:
- Die Veranstaltungen im Kurpark weiterhin in bisherigem Umfang zuzulassen, auch wenn sie in Ausnahmefällen nach 22 Uhr andauern.
- Den Veranstaltern Planungssicherheit zu geben – gerade weil sie in der Regel mit einem hohen Maß an ehrenamtlichen Engagement agieren.
Um den gewachsenen kulturellen Charakter unseres Ortsteils dauerhaft zu schützen und die Veranstalter aus der Grauzone rechtlicher Unsicherheit zu befreien, halten wir die Einführung einer kommunalen Satzung, die Ausnahmen von der allgemeinen Nachtruhe für bestimmte Veranstaltungen im Kurpark Bad Waldliesborn ermöglicht, für sehr sinnvoll.
Diese Satzung soll sicherstellen, dass bestimmte kulturelle, gemeinnützige oder öffentlich bedeutsame Veranstaltungen unter klar definierten Bedingungen auch künftig stattfinden dürfen.
Wir schlagen folgenden Wortlaut für die Satzung vor:
Veranstaltungen im Kurpark Bad Waldliesborn – Ausnahmeregelung zur Nachtruhe
(1) Abweichend von der allgemeinen Nachtruhe gemäß § 10 Landesimmissionsschutzgesetz NRW dürfen im Kurpark Bad Waldliesborn jährlich bis zu sechs Veranstaltungen stattfinden, bei denen die zulässige Veranstaltungsdauer verlängert wird.
(2) Zwei dieser Veranstaltungen dürfen bis spätestens 2:00 Uhr andauern, vier weitere bis spätestens 0:00 Uhr (Mitternacht).
(3) Die Veranstaltungen sind spätestens vier Wochen vor Durchführung beim Ordnungsamt der Stadt Lippstadt anzumelden.
(4) Diese Regelung gilt ausschließlich für Veranstaltungen von öffentlichem Interesse, insbesondere Kultur-, Vereins- oder Bürgerveranstaltungen mit offenem Zugang.
(5) Die Stadt führt jährlich eine Übersicht über die genutzten Ausnahmetermine.
Diese Regelung orientiert sich an den Möglichkeiten des § 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW, der bei besonderem öffentlichen Interesse ausdrücklich Ausnahmen zur Nachtruhe zulässt. Sie schafft Planungssicherheit, verhindert künftige Konflikte und bewahrt die Lebendigkeit unseres Ortsteils.
Wir bitten den Stadtrat und die Verwaltung, diese Regelung in die kommunalpolitische Beratung aufzunehmen und zeitnah zu beschließen.
Das Problem
Wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger aus Lippstadt, möchten uns dafür einsetzen, dass auch in Zukunft Veranstaltungen im Kurpark stattfinden können und regen daher entsprechende rechtliche Regelungen in Form von Ordnungsbehördlichen Verordnungen oder Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz an.
Die rechtlichen Möglichkeiten sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und des gesamten Ortsteils Bad Waldliesborn gewährleisten, dass die Ausrichter Rechtssicherheit bekommen für die Durchführung ihrer Veranstaltungen.
Zentrale Plätze - wie Marktplätze und Festplätze oder wie hier auch ein Kurpark - sind für das dörfliche und städtische Leben unverzichtbare Elemente der Kommunikation und des kulturellen Angebots. Gerade in den Sommermonaten finden regelmäßig auf ihnen Veranstaltungen statt, die für die örtliche Gemeinschaft einen besonderen Stellenwert haben und stark frequentiert werden.
Wir möchten daher im Folgenden einige zentrale Punkte ausführlich erläutern:
1. Die Veranstaltungen gab es lange vor dem Neubaugebiet
Die musikalischen und kulturellen Veranstaltungen im Kurpark sind seit vielen Jahren fester Bestandteil des Bad Waldliesborner Lebens. Sie gehören zur Tradition des Ortes und waren bereits etabliert, lange bevor das Neubaugebiet „Kreuzkampklinik“ erschlossen und bebaut wurde.
Wer sich in unmittelbarer Nähe eines Veranstaltungsfläche niederlässt, muss damit rechnen, dass dort nicht nur Spaziergänge, sondern auch gelegentliche Veranstaltungen stattfinden – insbesondere, wenn diese offen angekündigt, seit Jahren etabliert und auf wenige Abende im Jahr begrenzt sind.
2. Das Baugebiet ist Teil eines Strukturwandels – und die Veranstaltungen sind Teil der Lösung, nicht das Problem
Die Umwidmung des ehemaligen Kur-Sondergebiets in ein Wohngebiet erfolgte nicht zufällig, sondern auf Basis eines strukturellen Wandels: Die Zahl der Kurgäste ging in den letzten Jahren kontinuierlich zurück, und der klassische Kurort-Charakter allein konnte die Attraktivität des Ortes nicht länger sichern.
Die Stadt hat daher gezielt neue Impulse gesetzt – unter anderem durch die Erschließung neuen und geförderten Wohnraums und die Förderung von Veranstaltungen, um ein modernes, lebendiges und generationenverbindendes Ortsbild zu schaffen. Die Kurparkveranstaltungen sind Ausdruck dieser neuen Strategie.
3. Die große Mehrheit der Anwohner distanziert sich von dieser Einzelmeinung
Die Beschwerden stammen nicht von einer Gruppe von Anwohnern, sondern – soweit uns bekannt – ausschließlich von einer einzigen Person aus dem Baugebiet "Kreuzkampklinik".
Wir halten es für sehr wichtig zu betonen, dass sich viele direkte Nachbarn dieser Person sowie weitere Anwohner des Kurparks ausdrücklich von diesen Forderungen distanzieren. Diese Beschwerden spiegeln nicht die Meinung der Mehrheit wider.
Im Gegenteil: Zahlreiche Menschen – jung und alt – schätzen die Veranstaltungen, besuchen sie regelmäßig und betrachten sie als willkommene Bereicherung.
4. Die Veranstaltungen fördern das soziale Leben, den Austausch und die Integration im Ort
Die Kurparkveranstaltungen haben sich über die Jahre zu einem echten Begegnungsraum entwickelt: Kinder spielen dort miteinander, Jugendliche lernen sich kennen, Erwachsene kommen ins Gespräch. Gerade für neue Mitbürgerinnen und Mitbürger sind sie eine niedrigschwellige Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und Teil des Gemeindelebens zu werden.
In einer Zeit, in der Vereinsamung, Rückzug ins Private und Anonymität zunehmen, sind solche Formate von unschätzbarem Wert. Sie sind nicht nur Unterhaltung, sondern sozialer Kitt, der unsere Dorfgemeinschaft zusammenhält.
Ein Verzicht auf diese Gelegenheiten würde einen Verlust an Lebensqualität, Miteinander und gelebter Gemeinschaft bedeuten.
5. Auch Kurgäste profitieren von diesen Veranstaltungen – sie steigern die Attraktivität des Ortes
Trotz des Rückgangs der klassischen Kuraufenthalte gibt es weiterhin Kurgäste und Tagesbesucher, die Bad Waldliesborn aufsuchen – auch sie erleben den Kurpark nicht nur als Ruheort, sondern als Ort des Lebens.
Gerade Abendveranstaltungen mit Musik, Licht und Gemeinschaft geben dem Ort ein freundliches, lebendiges Gesicht. Das unterscheidet Bad Waldliesborn von vielen anderen Orten ähnlicher Größe, die nach wie vor von „Kurgrau“ geprägt sind.
Wer möchte, dass der Ort touristisch attraktiv bleibt – und das war das Ziel bei der Umnutzung des Geländes – muss auch bereit sein, ihm ein gewisses Maß an kulturellem Leben zuzugestehen.
Unsere konkrete Forderung: Einführung einer Sondersatzung für Veranstaltungen im Kurpark
Wir wünschen uns daher:
- Die Veranstaltungen im Kurpark weiterhin in bisherigem Umfang zuzulassen, auch wenn sie in Ausnahmefällen nach 22 Uhr andauern.
- Den Veranstaltern Planungssicherheit zu geben – gerade weil sie in der Regel mit einem hohen Maß an ehrenamtlichen Engagement agieren.
Um den gewachsenen kulturellen Charakter unseres Ortsteils dauerhaft zu schützen und die Veranstalter aus der Grauzone rechtlicher Unsicherheit zu befreien, halten wir die Einführung einer kommunalen Satzung, die Ausnahmen von der allgemeinen Nachtruhe für bestimmte Veranstaltungen im Kurpark Bad Waldliesborn ermöglicht, für sehr sinnvoll.
Diese Satzung soll sicherstellen, dass bestimmte kulturelle, gemeinnützige oder öffentlich bedeutsame Veranstaltungen unter klar definierten Bedingungen auch künftig stattfinden dürfen.
Wir schlagen folgenden Wortlaut für die Satzung vor:
Veranstaltungen im Kurpark Bad Waldliesborn – Ausnahmeregelung zur Nachtruhe
(1) Abweichend von der allgemeinen Nachtruhe gemäß § 10 Landesimmissionsschutzgesetz NRW dürfen im Kurpark Bad Waldliesborn jährlich bis zu sechs Veranstaltungen stattfinden, bei denen die zulässige Veranstaltungsdauer verlängert wird.
(2) Zwei dieser Veranstaltungen dürfen bis spätestens 2:00 Uhr andauern, vier weitere bis spätestens 0:00 Uhr (Mitternacht).
(3) Die Veranstaltungen sind spätestens vier Wochen vor Durchführung beim Ordnungsamt der Stadt Lippstadt anzumelden.
(4) Diese Regelung gilt ausschließlich für Veranstaltungen von öffentlichem Interesse, insbesondere Kultur-, Vereins- oder Bürgerveranstaltungen mit offenem Zugang.
(5) Die Stadt führt jährlich eine Übersicht über die genutzten Ausnahmetermine.
Diese Regelung orientiert sich an den Möglichkeiten des § 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW, der bei besonderem öffentlichen Interesse ausdrücklich Ausnahmen zur Nachtruhe zulässt. Sie schafft Planungssicherheit, verhindert künftige Konflikte und bewahrt die Lebendigkeit unseres Ortsteils.
Wir bitten den Stadtrat und die Verwaltung, diese Regelung in die kommunalpolitische Beratung aufzunehmen und zeitnah zu beschließen.
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Petition am 7. Mai 2025 erstellt