

"Die Tafeln machen vielen Menschen das Leben sehr sehr einfach." Zu dieser Einschätzung kam Bundessozialminister Hubertus Heil in der TV-Sendung Hart aber Fair am 30.3.2020. Die von vielen Sozialverbänden aufgestellte Forderung, die Grundsicherung angesichts geschlossener Tafeln und Kita-Küchen in der Coronazeit um 100 Euro aufzustocken, wolle er aber prüfen, sagte er damals.
Nach offenbar wochenlanger Prüfung haben wir jetzt für unsere Petition eine abschlägige Antwort aus dem Arbeits- und Sozialministerium erhalten: "Für die Forderung nach einer Sonderzahlung oder Erhöhung der Regelbedarfe gibt es nach der bislang feststellbaren Entwicklung keine Begründung" (Brief vom 22.4.2020, vollständiger Text s.u.). Die Leistungen der Grundsicherung seien demnach ausreichend, die Preise nicht gestiegen, die Tafeln nur eine zusätzliche Erleichterung. Auf die uneingelösten Ansprüche armer Kinder auf kostenloses Mittagessen in Betreuungseinrichtungen geht das Ministerium gar nicht erst ein.
Aus Sicht unserer kirchlich-gewerkschaftlichen Initiative ist die Realität eine ganz andere. Das Existenzminimum war schon vor der Krise zu niedrig, viele günstige Produkte wurden in den letzten Wochen zudem rar oder teurer, der Notbetrieb der Tafeln und das Fehlen kostenloser Mittagsverpflegung für Kinder ist nicht eben mal verschmerzbar, sondern trifft Millionen Haushalte sehr hart.
Unsere Bitte an Unterstützer*innen dieser Petition, die selbst in der Grundsicherung leben: Berichten Sie uns weiter unten in den Kommentaren ("Diskussion"), ob und wie Sie in der gegenwärtigen Corona-Lage mit Ihrem Existenzminimum auskommen! Einige Sätze genügen. Wir werden diese Kommentare (zusammen mit bisherigen Berichten auf dieser Seite) gesammelt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übermitteln. Vielen Dank!!
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ANTWORT DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES AN DIE INITIATIVE RECHTE STATT RESTE, 22.4.2020:
"Sehr geehrter Herr Büttner,
sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. April 2020 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Herrn Hubertus Heil. Aufgrund der Vielzahl der Zusendungen, die den Minister derzeit zum Thema Corona/Covid-19 erreichen, wurde ich gebeten, Ihnen zu antworten.
Angesichts der aktuellen Situation der rasanten Entwicklung des Corona-Virus und der Auswirkungen auf das öffentliche Leben kann ich den Wunsch nach Hilfe auch für Leistungsberechtigte der Mindestsicherungssysteme nachvollziehen. Die Sorgen der Menschen angesichts der Corona-Pandemie werden hier sehr ernst genommen. Dafür wollen alle Bundesministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeit den bestmöglichen Schutz in dieser Not geben. Alle, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbrechen, sollen mit ihren Familien nicht fürchten, mittellos dazustehen. Dazu wurde das "Sozialschutz-Paket" am 27. März 2020 verabschiedet.
Momentan wird kritisiert, dass auch Bezieher von Lebensunterhaltsleistungen in dieser Krisensituation höhere Aufwendungen hätten, insbesondere wegen der Vorratshaltung mit Lebensrnitteln und hygienischen Produkten und weil oftmals die Essensausgaben der Tafeln geschlossen sind. Bei den Tafeln handelt es sich jedoch nicht um einen Teil der staatlichen Existenzminimums Sicherung, sondern um ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement. Dieses erleichtert den Alltag der Betroffenen sehr, da sich insoweit der Kauf entsprechender Waren in regulären Geschäften erübrigt. Doch deckt bereits die staatliche Leistung zur Sicherung des Regelbedarfs (als Teil des Arbeitslosengeldes II, des Sozialgeldes und der Sozialhilfe) die notwendigen Aufwendungen für den täglichen Bedarf. Auch ist die Bereitstellung von Lebensrnitteln und hygienischen Produkten weitgehend zu üblichen Preisen weiterhin gesichert. Bei den oftmals angeführten Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Vorratshaltung aus dem Jahr 2017 handelt es sich um eine generelle Empfehlung, die nicht im Zusammenhang mit dem Corona-Virus steht. Weiterhin ist zu bedenken, dass sich durch die mit den Pandemie-Maßnahmen verbundenen Einschränkungen (u.a. bei der Mobilität und der Nutzung von Freizeitangeboten) zwar sicherlich ungewollte, aber doch vorhandene Einsparungen ergeben, die anderweitig eingesetzt werden können.
Für die Forderung nach einer Sonderzahlung oder Erhöhung der Regelbedarfe gibt es deshalb nach der bislang feststellbaren Entwicklung keine Begründung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verfolgt die weitere Entwicklung sehr genau.
Sollte sich Handlungsbedarf ergeben, wird das Ministerium entsprechende Handlungsvorschläge vorlegen.
Im Namen des Ministers wünsche ich Ihnen alles Gute! Bleiben Sie gesund.
Im Auftrag
Edris"