
Der „Bund der Steuerzahler“, dessen Mitglied ich bin, kommt zu folgender Einschätzung:
"Wer hat Anspruch auf die Aktivrente?
Die Regelung richtet sich ausschließlich an Personen, die das Regelrenteneintrittsalter erreicht haben.
Dieses liegt je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren.
Berechtigt sind:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Rentner, die eine Altersrente beziehen oder ihren Rentenbeginn hinausgeschoben haben.
Nicht berechtigt sind:
• Selbstständige und Freiberufler und Gewerbetreibende
• Beamte und Pensionäre.
• Minijobber (556 Euro).
Hinweis
Im noch laufenden Gesetzgebungsverfahren weist der BdSt daraufhin, dass durch den Ausschluss von anderen Tätigkeiten verfassungsrechtliche Zweifel bestehen."
Quelle: BdSt Info-Service Nr. 33, 21.10.2025
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