Hochwasser Bayern 2024 - Soforthilfe!


Hochwasser Bayern 2024 - Soforthilfe!
Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Unterzeichnenden dieser Petition, wenden uns an die Bayerische Staatsregierung mit einem dringenden Anliegen bezüglich der Unterstützung von Familien, die durch die jüngsten Überschwemmungen in Bayern ihr Hab und Gut verloren haben.
Es ist für die Bürgerinnen und Bürger unverständlich und inakzeptabel, dass betroffene Familien, deren Häuser und Besitztum durch eingedrungenes Wasser, egal aus welchem Grund,- beschädigt oder zerstört wurden, nicht die notwendige Unterstützung erhalten.
Es kann und darf nicht sein, dass in einer solchen Notsituation die Bayerische Staatsregierung vor den Medien auftritt und Hilfe & Verantwortung zusagt “100 Millionen + x”, aber dann die restriktiven Versicherungsklauseln der Versicherungspolicen übernimmt, anstatt den betroffenen Familien, die unbürokratische Hilfe wie in den Medien kommuniziert und versprochen wurde,- zukommen lässt.
Es ist dringend erforderlich, dass der Freistaat Bayern hier aktiv wird und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern schnell und unkompliziert zur Seite steht. Ganz egal wie das Wasser eingetreten ist,- das Hab und Gut der Familien wurde dennoch genommen.
Nachfolgend die Ausschnitte aus dem Hochwasser 2024 Soforthilfe Programm der jeweiligen Landkreise:
Stand 12.06.2024 Freising:
„Bei eindringendem Grundwasser (etwa durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie Abwasserleitungen) ist eine Soforthilfe nach der Richtlinie (sowohl Hausrat als auch Öl) nicht möglich.
Wenn Grundwasser erst an die Oberfläche tritt und dann von außen in die Immobilie eingedrungen ist, kann Soforthilfe gewährt werden“
——————————-
Stand 15.06.2024 Augsburg:
„Dringt Wasser aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie ein, beispielsweise durch die Bodenplatte, Wände oder Abwasserleitungen, kann für die aufgekommenen Schäden keine Soforthilfe genehmigt werden.
Sofern das Grundwasser jedoch zunächst an die Oberfläche getreten ist und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen ist, kann für die aufgekommenen Schäden Soforthilfe gewährt werden.“
———————————
Stand 14.06.2024 Dachau:
„Von den Soforthilfen sind Schäden durch aufsteigendes Grundwasser nach aktueller Auslegung durch das Staatsministerium für Finanzen und Heimat (StMFH) nur erfasst, wenn das Grundwasser zunächst an die Oberfläche getreten und dann von außen (oberirdisch), in die Immobilie eingedrungen ist. Ist das steigende Grundwasser (nur) durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen oder Hausanschlüsse in die Immobilie gedrungen, ist eine finanzielle Unterstützung durch Soforthilfen aktuell nicht möglich.“
————————————
Stand 13.06.2024 Kelheim:
„Dringt Wasser aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie ein (durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen, wie etwa Abwasserleitungen), kann keine finanzielle Unterstützung durch Soforthilfen geleistet werden.“
————————————
Stand 21.06.2024 Fürstenfeldbruck:
”Wichtig: Bei der Beantragung von Soforthilfen aufgrund von Schäden durch aufsteigendes Grundwasser ist zu differenzieren:
Dringt Wasser aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie ein (durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen), ist keine Gewährung von Soforthilfen möglich.
Sollte Grundwasser jedoch zunächst a die Oberfläche getreten und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen sein, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Soforthilfen vor.”
————————————-
Vielen dieser Familien war es aus diversen Gründen, nicht möglich eine Versicherung abzuschließen.
Auch diejenigen die eine Versicherung abschließen konnten, stehen trotz abgeschlossener Versicherung nun vor enormen finanziellen Herausforderungen, da sie mit Klauseln und dem „Kleingedruckten“ in ihren Versicherungspolicen zu kämpfen haben.
Unsere Forderungen an die Bayerische Staatsregierung sind daher:
1. Soforthilfe:
Einrichten/ Überarbeiten des unbürokratischen Soforthilfeprogramms, (wie versprochen) das betroffenen Familien schnell und effektiv finanzielle Unterstützung bietet. (Egal wie der Wassereintritt zustande kam)
2. Überprüfung der Versicherungsleistungen:
Einführung von Regelungen, die sicherstellen, dass Versicherungen ihre Verpflichtungen ohne Ausflüchte und Verweise auf das „Kleingedruckte“ erfüllen.
3. Transparenz und Aufklärung:
Förderung von Maßnahmen zur Aufklärung und Transparenz, damit Versicherungsnehmer in Zukunft besser über die Inhalte und Klauseln ihrer Policen informiert sind.
(Bsp: Es wird wenigen Menschen eine Elementarversicherung helfen, die bei Hochwasser nicht zahlt, aber bei Erdbeben)
4. Langfristige Unterstützung:
Bereitstellung langfristiger finanzieller Unterstützung für den Wiederaufbau und die Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten Infrastruktur, sowie neue Ausgleichsflächen für zukünftige Hochwasser zu schaffen.
Eine vom Freistaat Bayern unbürokratische Hilfe sieht für viele betroffene Bürgerinnen und Bürger anders aus.
Wir erwarten von unserer Bayerischen Staatsregierung, dass sie sich ihrer Verantwortung und den versprochenen Hilfen stellt und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in dieser schwierigen Situation die notwendige Unterstützung bietet,- d.h. unbürokratisch und ohne Übernahme von Versicherungsklauseln.
Mit freundlichen Grüßen
alle Unterzeichnenden!
Kontakt und Info:
Für Verbesserungen oder falls euer/Ihr Landkreis auch betroffen ist gerne Bescheid geben:
Mobil: 0151 / 40 51 38 62
Email: danny.schauss@me.com
7.874
Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Unterzeichnenden dieser Petition, wenden uns an die Bayerische Staatsregierung mit einem dringenden Anliegen bezüglich der Unterstützung von Familien, die durch die jüngsten Überschwemmungen in Bayern ihr Hab und Gut verloren haben.
Es ist für die Bürgerinnen und Bürger unverständlich und inakzeptabel, dass betroffene Familien, deren Häuser und Besitztum durch eingedrungenes Wasser, egal aus welchem Grund,- beschädigt oder zerstört wurden, nicht die notwendige Unterstützung erhalten.
Es kann und darf nicht sein, dass in einer solchen Notsituation die Bayerische Staatsregierung vor den Medien auftritt und Hilfe & Verantwortung zusagt “100 Millionen + x”, aber dann die restriktiven Versicherungsklauseln der Versicherungspolicen übernimmt, anstatt den betroffenen Familien, die unbürokratische Hilfe wie in den Medien kommuniziert und versprochen wurde,- zukommen lässt.
Es ist dringend erforderlich, dass der Freistaat Bayern hier aktiv wird und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern schnell und unkompliziert zur Seite steht. Ganz egal wie das Wasser eingetreten ist,- das Hab und Gut der Familien wurde dennoch genommen.
Nachfolgend die Ausschnitte aus dem Hochwasser 2024 Soforthilfe Programm der jeweiligen Landkreise:
Stand 12.06.2024 Freising:
„Bei eindringendem Grundwasser (etwa durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie Abwasserleitungen) ist eine Soforthilfe nach der Richtlinie (sowohl Hausrat als auch Öl) nicht möglich.
Wenn Grundwasser erst an die Oberfläche tritt und dann von außen in die Immobilie eingedrungen ist, kann Soforthilfe gewährt werden“
——————————-
Stand 15.06.2024 Augsburg:
„Dringt Wasser aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie ein, beispielsweise durch die Bodenplatte, Wände oder Abwasserleitungen, kann für die aufgekommenen Schäden keine Soforthilfe genehmigt werden.
Sofern das Grundwasser jedoch zunächst an die Oberfläche getreten ist und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen ist, kann für die aufgekommenen Schäden Soforthilfe gewährt werden.“
———————————
Stand 14.06.2024 Dachau:
„Von den Soforthilfen sind Schäden durch aufsteigendes Grundwasser nach aktueller Auslegung durch das Staatsministerium für Finanzen und Heimat (StMFH) nur erfasst, wenn das Grundwasser zunächst an die Oberfläche getreten und dann von außen (oberirdisch), in die Immobilie eingedrungen ist. Ist das steigende Grundwasser (nur) durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen oder Hausanschlüsse in die Immobilie gedrungen, ist eine finanzielle Unterstützung durch Soforthilfen aktuell nicht möglich.“
————————————
Stand 13.06.2024 Kelheim:
„Dringt Wasser aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie ein (durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen, wie etwa Abwasserleitungen), kann keine finanzielle Unterstützung durch Soforthilfen geleistet werden.“
————————————
Stand 21.06.2024 Fürstenfeldbruck:
”Wichtig: Bei der Beantragung von Soforthilfen aufgrund von Schäden durch aufsteigendes Grundwasser ist zu differenzieren:
Dringt Wasser aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie ein (durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen), ist keine Gewährung von Soforthilfen möglich.
Sollte Grundwasser jedoch zunächst a die Oberfläche getreten und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen sein, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Soforthilfen vor.”
————————————-
Vielen dieser Familien war es aus diversen Gründen, nicht möglich eine Versicherung abzuschließen.
Auch diejenigen die eine Versicherung abschließen konnten, stehen trotz abgeschlossener Versicherung nun vor enormen finanziellen Herausforderungen, da sie mit Klauseln und dem „Kleingedruckten“ in ihren Versicherungspolicen zu kämpfen haben.
Unsere Forderungen an die Bayerische Staatsregierung sind daher:
1. Soforthilfe:
Einrichten/ Überarbeiten des unbürokratischen Soforthilfeprogramms, (wie versprochen) das betroffenen Familien schnell und effektiv finanzielle Unterstützung bietet. (Egal wie der Wassereintritt zustande kam)
2. Überprüfung der Versicherungsleistungen:
Einführung von Regelungen, die sicherstellen, dass Versicherungen ihre Verpflichtungen ohne Ausflüchte und Verweise auf das „Kleingedruckte“ erfüllen.
3. Transparenz und Aufklärung:
Förderung von Maßnahmen zur Aufklärung und Transparenz, damit Versicherungsnehmer in Zukunft besser über die Inhalte und Klauseln ihrer Policen informiert sind.
(Bsp: Es wird wenigen Menschen eine Elementarversicherung helfen, die bei Hochwasser nicht zahlt, aber bei Erdbeben)
4. Langfristige Unterstützung:
Bereitstellung langfristiger finanzieller Unterstützung für den Wiederaufbau und die Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten Infrastruktur, sowie neue Ausgleichsflächen für zukünftige Hochwasser zu schaffen.
Eine vom Freistaat Bayern unbürokratische Hilfe sieht für viele betroffene Bürgerinnen und Bürger anders aus.
Wir erwarten von unserer Bayerischen Staatsregierung, dass sie sich ihrer Verantwortung und den versprochenen Hilfen stellt und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in dieser schwierigen Situation die notwendige Unterstützung bietet,- d.h. unbürokratisch und ohne Übernahme von Versicherungsklauseln.
Mit freundlichen Grüßen
alle Unterzeichnenden!
Kontakt und Info:
Für Verbesserungen oder falls euer/Ihr Landkreis auch betroffen ist gerne Bescheid geben:
Mobil: 0151 / 40 51 38 62
Email: danny.schauss@me.com
7.874
Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 11. Juni 2024 erstellt