

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Petition.
Am Freitag, dem 16. April 2021 ab 14 Uhr können Sie live am Bildschirm unter folgendem Link
https://www.youtube.com/user/evkirchepfalz
die Plenarsitzung der Landessynode mitverfolgen. Bei dem TOP 12 geht es um den Entwurf eines Gesetzes zum kirchlichen Umgang mit Darstellungen von antisemitischem, rassistischem oder nationalsozialistischem Gedankengut.
Der Präsident der Synode, der Jurist Hermann Lorenz plädiert dafür, zu prüfen, ob die Verfassung so geändert werden kann, dass die Landeskirche in diesen Fällen ein Durchgriffsrecht hat. Nationalsozialistische Symbole oder Inschriften in einer Kirche seien ja nicht nur Angelegenheit der betreffenden Gemeinde, sondern fielen auf die gesamte Kirche zurück, sagte Lorenz gegenüber dem ev. Kirchenboten:
In der Tat sind Landeskirche und Kirchengemeinde gleichermaßen Kirche und deren Auftrag verpflichtet. Bei der Erfüllung dieses Auftrags haben sie als Dienstgemeinschaft zusammenzuwirken.
Wenn einerseits die Kirchenregierung das Abhängen der Hitlerglocke befürwortet, andererseits aber die Kirchengemeinde Herxheim am Berg darauf beharrt, dass die Glocke hängen bleibt, ist diese Dienstgemeinschaft gestört.
Aber auch: Wenn die Kirchenregierung der Kirchengemeinde die kirchenaufsichtliche Genehmigung dafür erteilte (im Zeitraum 2012 / 2013), die Hitlerglocke zu sanieren, damit diese weiterhin (!) für umfassenden liturgischen Gebrauch verwendet werde, so hat sie die ihr aufgetragene Dienstgemeinschaft gegenüber der Kirchengemeinde in skandalöser Weise versäumt.
Wiederum mit herzlichem Dank für Ihre breite Unterstützung
Ulrich Loschky, Kirchenmusikdirektor
Pfarrer Richard Eberle. Pfarrer i.R.