Mise à jour sur la pétitionHerr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung am Max Planck Institut (#MPI) TübingenKlage nach Informationsfreiheitsgesetz gegen die Genehmigungsbehörde der Affenversuche in Tübingen!
Jocelyne Lopez, Sandra Lück, Gerlinde Wax

9 oct. 2016
Schon 2012 haben wir versucht, bei der Genehmigungsbehörde „Regierungspräsidium Tübingen“ Transparenz über die Affenversuche am MPI Tübingen herbeizuführen. Die Behörde hat uns damals jegliche Auskünfte verweigert mit der Begründung, dass keine Rechtslage zur Erteilung von Auskünften bestehen würde, da das Land Baden-Württemberg noch kein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet habe. Auch eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Umweltministerium) scheiterte mit derselben Begründung.
2014 haben wir einen neuen Anlauf gestartet, sowohl bei der Behörde als auch beim Ministerium, leider mit demselben Ergebnis: Es gäbe noch kein Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg (NB: das ist auch der Fall in den Ländern Niedersachsen, Hessen und Bayern).
Seit dem 1. Januar 2016 ist ein Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg in Kraft getreten.
Wir haben dann am 06.09.2016 einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz über genehmigungsrelevante Auskünfte über die Affenversuche an MPI an die Behörde gestellt: http://www.jocelyne-lopez.de/pdfDateien/IFG%20Anfrage%20Tuebingen_06_09_216.pdf
Am 4.10.2016 hat uns die Behörde unter fadenscheiniger Ausrede erneut jegliche Auskünfte verweigert: http://www.jocelyne-lopez.de/pdfDateien/ablehnung%20IFG%20Tuebingen153.pdf
Sowohl die Tierexperimentatoren als auch die Genehmigungsbehörde missbrauchen ihre Pflicht und ihre Verantwortung, den berechtigten Anspruch der Bürger und Steuerzahler nach Transparenz nachzukommen. Dieses moralisch verwerfliche und gesetzwidrige Verhalten muss jetzt gerichtlich beschieden werden: Wir haben unseren Rechtsanwalt David Sanker (http://www.sanker-office.eu/) beauftragt, eine Klage nach Informationsfreiheitsgesetz beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einzureichen.
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