Kampanya güncellemesiHerr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung am Max Planck Institut (#MPI) TübingenUnd noch eine Klage gegen die Schandbehörde LANUV NRW!
Jocelyne Lopez, Sandra Lück, Gerlinde Wax

29 Eyl 2016
Seit über einem Jahr stauen sich unsere Klagen nach Informationsfreiheitsgesetz gegen die Landesbehörde LANUV NRW beim Verwaltungsgericht Düsseldorf an: Diese Behörde verweigert uns als kleines Team von ehrenamtlich tätigen Tierschutzaktivisten maßgebliche Informationen über die von ihr genehmigten Tierversuche und stellt uns dagegen überhöhte Gebühren in Rechnung.
Wir haben zum Beispiel bis jetzt mit zahlreichen Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz vergeblich versucht, eine statistische Transparenz über die Genehmigungspraxis dieser Behörde für die Millionen von Tierversuchen, die sie Jahr für Jahr genehmigt. Die Behörde verweigert uns außerdem mit fadenscheinigen Ausreden Einsicht in die Genehmigungsakten, ganz offensichtlich um ihre Verfehlungen zu vertuschen, zum Beispiel bei den Tierversuchen an den Universitäten Essen, Dortmund, Bielefeld, Wuppertal und Düsseldorf. Unser Rechtsanwalt David Sanker (http://www.sanker-office.eu/) vertritt uns bei diesem extrem bürgerfeindlichen Verhalten der Behörde und bei dem bedenklichen Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern, das vom LANUV NRW veranstaltet wird.
Vor ein paar Tagen ist eine neue Klage gegen die Behörde LANUV NRW beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingegangen, diesmal wegen den Affenversuchen in der Hirnforschung an der Universität Bochum.
Dieser Fall ist ganz besonders bezeichnend für die fachliche und rechtliche Inkompetenz dieser Behörde, sowie für ihre extreme Bürgerfeindlichkeit und für eine tiefgründige Missachtung des Tierschutzgesetzes.
Wir haben nämlich schon 2012 und jetzt wieder 2016 Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz über diese Affenversuche in der Hirnforschung an der Uni Bochum gestellt und können u.a. folgende gravierende Verfehlungen der Behörde im Hinblick auf das Tierschutzgesetz feststellen:
• 2012 wusste die Behörde nicht, seit wann diese Versuche genehmigt wurden und wusste dementsprechend auch nicht, wie viele Tiere für dieses Forschungsvorhaben verwendet wurden. Das hätte sie wissen müssen. Erst die Aufsichtsbehörde von LANUV, das Umweltministerium NRW, hat uns als Antwort auf eine Fachaufsichtsbeschwerde mitgeteilt, dass diese Versuche über 22 Jahre zwischen 1990 und 2012 (wo sie abrupt Mitte in unserer Auseinandersetzung mit der Behörde endgültig eingestellt wurden) ununterbrochen durchgeführt worden sind. Wir schätzen auf 50 die Gesamtzahl der Affen, die an der Uni Bochum für diese Forschung „verbraucht“ wurden. Alle Tiere wurden getötet, bei der endgültigen Einstellung der Versuche im August 2012 gab es kein einziges überlebendes Tier.
• 2012 gab die Behörde auf unsere Frage nach dem angestrebten Nutzen für die Humanmedizin (verbindliche Vorgabe nach Tierschutzgesetz und nach Forschungsantrag) an, dass diese „Untersuchung der Hand-Augen Koordination von Makaken“ Therapieansätze für die menschlichen Erkrankungen „Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose und Schlaganfälle“ anstrebte. 2016 antworte dagegen die Behörde fälschlicherweise auf die gleiche Frage, dass das Tierschutzgesetz die Angabe eines „angestrebten Nutzens“ nicht verlangen würde! Entweder hat die Behörde schwere Gedächtnislücken oder hat sie das Tierschutzgesetz nie gelesen, oder auch hat sie nie Forschungsanträge geprüft. Alles mag auch gleichzeitig zutreffen.
• Diese 22-jährige Forschung war völlig erfolglos im Hinblick auf die angestrebten Ziele zu Therapieansätzen von menschlichen neurologischen Erkrankungen. Dagegen hat uns die Behörde schon 2012 auf unsere Frage nach den Forschungsergebnissen dieser Versuche auf eine einzige Publikation der Uni Bochum hingewiesen, und zwar auf eine Schrott-Studie zur Klärung der Frage … wie der Torwart der Fußballnationalmanschaft Jens Lehmann zwei Elfmeter bei der Fußball-WM 2006 gegen Argentinien halten konnte!
Dieser Forschungsmüll ist nicht nur das erschreckende Zeugnis eines völligen moralischen Zerfalls der Uni Bochum und der Behörde LANUV NRW, sondern stellt neben dem Verbrechen an die 50 gequälten und massakrierten Tiere einen gravierenden Missbrauch des Tierschutzgesetzes dar: Dieser angestrebte Nutzen war hochgradig gesetzwidrig und die Versuche waren dadurch illegal. Darüber hinaus stellen sie einen Steuerbetrug in Millionenhöhe dar: Die Steuerzahler finanzieren Forschung an Tiere offiziell für Therapieansätze von schweren menschlichen Erkrankungen und nicht dafür, um sich von Pseudowissenschaftlern und Versagern der Uni Bochum erzählen zu lassen, wie Jens Lehmann seine Elfmeter hält.
Wir bemühen uns darum seit 4 Jahren, dass sich die Schandbehörde LANUV NRW für dieses Verbrechen an wehrlose Tiere und für diese illegalen Versuche vor Gericht verantwortet.
Jocelyne Lopez, Sandra Lück, Gerlinde Wax
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