
Bitte lesen Sie die Neuigkeiten zum Attentat vom 22.06.2019 in Gelsenkirchen-Buer, es verdeutlicht, ES KANN JEDE VON UNS TREFFEN. JEDERZEIT: https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/brutaler-messerangriff-gelsenkirchenerin-ausser-lebensgefahr-id226289713.html
Zum Attentat vom 22. Juni 2019 in München: Nach wie vor gibt es seitens der Staatsanwaltschaft keine Informationen dahingehend, ob die Frau noch am Leben, oder bereits verstorben ist. (Bayern)
24. Juni in Dessau-Roßlau: Aus noch ungeklärter Ursache geht ein Mann in einem Mehrfamilienhaus zunächst mit einem Baseballschläger auf seine Eltern los, dann schlägt er mit einer Axt auf den Kopf seines Bruders ein. Die 67-jährige Mutter, sowie Vater und Bruder erleiden schwere, bzw. lebensbedrohliche Kopfverletzungen. (Sachsen-Anhalt)
25. Juni 2019 in Kaiserslautern: Eine 21-jährige Frau wird mit einer ätzenden Säure überschüttet und schwer verletzt. Auch die helfenden Mitarbeiter*innen des Rettungsdienstes erleiden Verletzungen nachdem sie mit der Flüssigkeit in Kontakt gekommen waren, sie müssen dekontaminiert werden. Der Täter ist auf der Flucht. (Rheinland-Pfalz)
25. Juni 2019 in Obergiesing: Eine 11-jährige Schülerin geht arg- und wehrlos durch eine Parkanlage, als sie hinterrücks von einem Mann hinter zu Boden gerissen wird. Er deckt ihr Gesicht mit einer Jacke ab und sie vergewaltigt. Im Anschluss droht er dem traumatisierten Mädchen damit, sie und ihre Familie zu töten, sofern sie um Hilfe rufe: „Ich weiß, wo Du wohnst.“ Bei dem, auf Grund einer DNA-Übereinstimmung, Verhafteten handelt es sich um einen, wegen Kindesmissbrauchs einschlägig vorbestraften Mann, dessen Auflagen, nach seiner letzten Verurteilung zu vier Jahren und elf Monaten Haft, gelockert worden waren. (Bayern)
Zum Attentat vom 25.Juni 2019 Hohenleipisch: Die Umstände, die zum Tod der, seit Monaten vermissten, zweifachen Mutter führten, sind ungeklärt. (Brandenburg)
26. Juni 2019 in Freiburg: Elf Männer müssen sich vor Gericht dafür verantworten, eine zum Tatzeitpunkt 18-Jährige Frau mit Hilfe von hoch dosierten Ecstasy-Tabletten und K.-o.-Tropfen in einer Disko gefügig gemacht und später gemeinschaftlich vergewaltigt zu haben. Durch die Drogen in Verbindung mit Alkohol und den K.-o.-Tropfen ist die Frau nur maximal eingeschränkt in der Lage, sich zu wehren, als sie, unter einem Vorwand aus dem Klub gelockt, erstmalig vergewaltigt wird, so die Staatsanwaltschaft. Im Anschluss daran geht der erste Täter zu seinen Bekannten in der Disko zurück und erzählt, dass draußen ein wehrloses Mädchen im Gebüsch liege und sie „mit ihr ficken“ könnten. Allen elf Vergewaltigern, sowie einem zwölften, noch flüchtigen Mann wirft die Anklage Vergewaltigung und unterlassene Hilfeleistung vor. Zu den verstörenden Details der Anklageschrift gehört auch, dass zwei Täter die Frau zeitgleich vergewaltigten. Allen Tätern wird das Bewusstsein dafür attestiert, dass sie deutlich erkannten, dass die Frau, obwohl sie massiv unter Drogen stand, ihren Widerwillen ausdrückte: Ihr Körper habe gekrampft, sie habe leise geweint und mit letzter Kraft versucht, die Gewalttäter abzuwehren. Einem Täter zufolge sei der Sex einvernehmlich geschehen, so die Polizei. Gegen diesen Gewalttäter lag bereits drei Tage vor der Tat lag ein Haftbefehl vor, er war, mit 28 Verfahren, u.a. sexuelle Übergriffe, bereits als Intensivtäter geführt worden. Jan Georg Wennekers, einer der Verteidiger, kritisiert die Beweislage als dürftig, da die Frau sich kaum erinnern könne und Belege dafür fehlten, dass K.-o.-Tropfen überhaupt zum Einsatz kamen. Die Verteidigerin Kerstin Oetjen: „Konnte man wirklich erkennen, dass die Geschädigte nicht bei vollem Bewusstsein war und in der Lage, sich zu wehren?“ (Baden-Württemberg)
26. Juni 2019 in Pankow: Im Zuge eines Raubes bedroht ein polizeibekannter Elfjähriger die 61-jährige Mitarbeiterin eines Schreibwarenladens mit einer Schere. Als Frau die Polizei rufen will, droht der Junge ihr Schläge an und raubt eine Geldbörse. Als Einsatzkräfte der Polizei ihn aufgreift, finden sie in seiner Tasche ein Cuttermesser mit ausgefahrener Klinge. (Berlin)
26. Juni 2019 in Neuenkirchen: In einem Brunnenschacht wird die Leiche einer 80-jährigen Frau entdeckt. Dringend tatverdächtig? Der Sohn der Frau, der den Fund selbst der Polizei meldete. (Nordrhein-Westfalen)
Trotz Menschenrechts-Charta der UN.
Trotz Istanbul-Konventionen.
Trotz Grundgesetz: 77 GEWALTOPFER.
77 † MÄDCHEN/ FRAUEN (*). MINDESTENS.
„Having been ignored as a ‚private concern‘ for too long, the recognition that violence against women and girls is a global human rights violation has created an expectation of government action and commitment to it’s elimination in the family and beyond“ (**)
@ Dr. Franziska Giffey: Sind Sie sich darüber bewusst, dass mit Ihrer Billigung Frauen der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den Sie laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?
Ist Ihnen klar, dass damit, in Ihrer Verantwortung, nicht nur die nationale Gesetzgebung, aus der sich Ihr eigener Arbeitsauftrag ableitet, sondern auch die internationalen Verträge, zu deren Einhaltung sich die Bundesregierung Deutschland verpflichtet hat, verletzt werden?
Was motiviert Sie, Frau, Mutter und Ministerin dazu, von einem Gesamtetat in Höhe von 10,45 Milliarden lediglich knappe 0,06% für den so dringend notwendigen Schutz von Frauen zu bereit zu stellen?
Wann liefert Ihr „Runder Tisch“ mehr als Kaffee&Kekse-Pressefotos?
In Anbetracht der 77 gewaltsam Getöteten ♀: Wie schaffen Sie es, das eigene Gewissen ruhig zu halten?
SHAME -SHAME- SHAME!
(*) Stand 25.06.2019
(**) http://www.unwomen.org/-/media/headquarters/attachments/sections/library/publications/2019/progress-of-the-worlds-women-2019-2020-en.pdf?la=en&vs=3512 Abschnitt 6.5. CONCLUSION, S. 197
Leider wird auch diese Petition regelmäßig zur Multiplikation destruktiver Parolen verschiedener Reichsbürger*innen und/oder AfDler*innen und/oder anderer Trolle, missbraucht. Die Namen derer, die sich hier auf unterstem Stammtisch-Niveau negativ auslassen wiederholen sich, die populistischen Inhalte bleiben gleich. Dazu erneut:
Nahezu jede bundesdeutsche Familie hat in ihrer Biographie eine Fluchtgeschichte, sei es auf Basis religiöser (Hugenotten), politischer (Weltkriege), sexueller (Homophobie) oder anderer Umstände. Es ist ein, sehr häufig passiv erworbenes, Privileg, in einem Land leben zu dürfen, dass es sich leisten kann, Bedürftigen Platz und Schutz anzubieten.
Insofern appelliere ich dringend an Alle, noch einmal sehr genau zu überlegen, ob man selbst, bzw. die eigene Familie vom o.g. Schutz, der hier wieder und wieder, qua rechtspopulistisch-hetzenden Kommentaren, per se in Frage gestellt wird, profitierte, bevor ein weiterer, gesellschaftsspaltender und auch in Bezug auf das Petitionsthema völlig deplatzierter Kommentar abgelassen wird.
#saveXX richtet sich in die diametral gegenteilige Richtung aus: Der o.g. Schutz möge endlich effizient auf die Gruppe der bedrohten, gefährdeten und bereits misshandelten Frauen ausgeweitet werden! So, wie es den Anforderungen des Grundgesetzes, der Istanbul-Konventionen und auch der UN-Menschenrechtscharta entspricht.
Für den fortwährenden Versuch, das Petitionsthema durch Zerfasern aufzuweichen, indem:
1.) Die Schuld pauschal "den Flüchtlingen/ Immigranten/ Ausländern" zugeschoben wird
2.) daraufhin festgestellt wird, damit sei die verbleibende Zahl der Tötungen so gering, dass
3.) kein Handlungsbedarf bestehe, weil es kein relevantes Thema mehr gäbe, bietet diese Petition keinen Raum.
Im Rahmen dieser Petition werden keine „wichtigen Informationen“ (Nationalität) unterschlagen/ verschwiegen: Die Gewaltexzesse sind das Corpus Delicti, nicht der Pass.
Dem Grundsatz „don’t feed the Troll“ folgend, werde ich meine Energie nicht weiter auf das Kommentieren der sich kontinuierlich wiederholenden, abstrusen Entgleisungen verschwenden, sondern auf das Ziel einer messbar effizienten Reduktion der Gewaltverbrechen an Frauen fokussiert blieben.