

Neubesetzung des Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung 1 im Gesundheitsministerium.


Neubesetzung des Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung 1 im Gesundheitsministerium.
Das Problem
Auszugsweise aus der taz
Dr. Erhard Schmidt, Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung 1 Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie im Bundesministerium für Gesundheit hatte in einem Fax das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit dem Betreff „Ihr Bericht vom 29. 06. 2010“, angewiesen, die medizinisch angezeigte und notwendige Versorgung eines Patienten zu untersagen:
"Es wird gebeten, im vorliegenden Verfahren nunmehr unverzüglich einen Widerspruchsbescheid zu erlassen."
Das Wort „unverzüglich“ ist handschriftlich unterstrichen.
Sodann wird das BfArM gemaßregelt: „Gründe für eine Ermessensreduzierung auf Null sind nicht ersichtlich. Die Zwecke des BtMG (notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung bzw. im vorliegenden Fall des Klägers) gebieten hier nicht die Erlaubniserteilung."
Das Schreiben endet harsch: „Um rechtzeitige Vorlage des Entwurfs des Widerspruchsbescheids vor Abgang wird gebeten.“
Nach 6 Jahren Prozessdauer, am 06. April 2016, war es endlich soweit: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erteilte der Bundesrepublik Deutschland und damit der Anweisung von Dr. Erhard Schmidt eine Abfuhr in deren panikartigem Bemühen, Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verhindern.
Personen, die gegen die Patienten-Gesundheit gerichtete Entscheidung von oben herab treffen, sollten nicht an dem Posten des Ministerialdirektors sitzen.
Wir, die Petenten, fordern eine Neubesetzung des Postens!

Das Problem
Auszugsweise aus der taz
Dr. Erhard Schmidt, Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung 1 Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie im Bundesministerium für Gesundheit hatte in einem Fax das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit dem Betreff „Ihr Bericht vom 29. 06. 2010“, angewiesen, die medizinisch angezeigte und notwendige Versorgung eines Patienten zu untersagen:
"Es wird gebeten, im vorliegenden Verfahren nunmehr unverzüglich einen Widerspruchsbescheid zu erlassen."
Das Wort „unverzüglich“ ist handschriftlich unterstrichen.
Sodann wird das BfArM gemaßregelt: „Gründe für eine Ermessensreduzierung auf Null sind nicht ersichtlich. Die Zwecke des BtMG (notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung bzw. im vorliegenden Fall des Klägers) gebieten hier nicht die Erlaubniserteilung."
Das Schreiben endet harsch: „Um rechtzeitige Vorlage des Entwurfs des Widerspruchsbescheids vor Abgang wird gebeten.“
Nach 6 Jahren Prozessdauer, am 06. April 2016, war es endlich soweit: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erteilte der Bundesrepublik Deutschland und damit der Anweisung von Dr. Erhard Schmidt eine Abfuhr in deren panikartigem Bemühen, Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verhindern.
Personen, die gegen die Patienten-Gesundheit gerichtete Entscheidung von oben herab treffen, sollten nicht an dem Posten des Ministerialdirektors sitzen.
Wir, die Petenten, fordern eine Neubesetzung des Postens!

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Petition am 17. April 2016 erstellt