Gerechtigkeit und Freiheit für Familie mit vier Kindern


Gerechtigkeit und Freiheit für Familie mit vier Kindern
Das Problem
Ich richte diese Petition an die beteiligten Gerichte in Bergen auf Rügen und in Rostock und an die zuständigen Landes- und Bundesbehörden. Gleichzeitig wünsche ich mir eine große Öffentlichkeit, um Fälle wie unseren bekanntzumachen. In Deutschland wurden im Jahre 2020 lt. Veröffentlichung (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/06/PD21_2e95_225.html des statistischen Bundesamtes 45.400 Kinder – was 124 entzogenen Kinder JE TAG entspricht – durch Jugendämter inobhutgenommen, etwa 27.000 davon binnen zwei Wochen wieder in die Familien zurückgeführt. Hinzu kommen noch diejenigen Kinder, die aufgrund von richterlichen Beschlüssen aus Familien entfernt wurden, die 'Dunkelziffer' ist also wesentlich höher.
Jeder halbwegs einfühlsame Mensch kann sich vorstellen, daß die – auch noch so kurze – Trennung von Kindern und Eltern große seelische Wunden hinterläßt. Da Familienverfahren grundsätzlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt werden, bleiben die meisten dieser Familientragödien unbekannt.
Bitte gib dieser Petition Deine Stimme und leite sie unbedingt auch an Freunde etc. weiter, vor allem, um ein Bewußtsein in der Gesellschaft zu schaffen für die zahlreiche, staatlich verursachte Zerstörung von Familien. Die betroffenen Gerichte werden sich erst dann (wieder) an Ihre Verpflichtungen erinnern, wenn sie nicht mehr im Verborgenen rechtsprechen können, wie im Familienrecht üblich.
Unsere „Familiensache“ hat bisher weit mehr als 400.000 € Steuergeld verschlungen, verschwendet: Ca. 250.000 € für den ersten, ca. 13 000 € für den zweiten Kindernotdienst, ca. jeweils 47.000 € für die Wohngruppe und den Jugendnotdienst, ca. 16.500 € für die psychologische Gutachterin, mindestens 33.000 € für die Verfahrensbeiständin der Kinder sowie die Nebenkosten der Fremdunterbringung(en)!
Am 01.09.2020, vor bald anderthalb Jahren, hat das Familiengericht in Bergen auf Rügen den Beschluß gefaßt, daß mir als seitdem vier Jahre alleinerziehendem Vater meine vier Kinder entzogen werden müssen. Grund war die Einschätzung der Richterin, daß die Kinder in meiner Obhut durch unsere Wohnsituation in ihrer gesundheitlichen Entwicklung gefährdet sind.
Einschränkungen oder gar Entzüge des Sorgerechts basieren auf § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist festgelegt, welche bestimmten Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Gerichte überhaupt in das elterliche Sorgerecht eingreifen dürfen. Zum einen sind dies die konkrete Benennung (durch das Gericht) der „Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit“ der angenommenen Kindeswohlgefährdung, weiterhin ist durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt, daß nur „schwerstwiegende Gefahren bei Verbleib des Kindes“ in der Familie (Beschluß 1 BvR 528/19, Rn. 39) einen Eingriff in das Sorgerecht ermöglichen.
Darüber hinaus sind Maßnahmen nur dann und solang statthaft, wie „sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert“ (o. g. Beschluß, Rn. 30) „Ein Eingriff in das Sorgerecht der Eltern ist nur insoweit geeignet, als er zur Beseitigung oder Verringerung der Kindeswohlgefährdung führt und nicht seinerseits eine andere, mindestens genauso erhebliche Gefährdung des Kindeswohls herbeiführt. Bei einem als positiv wahrgenommenen Verhältnis zwischen Kind und Eltern sei „die drohende psychosoziale Schädigung des Kindes im Falle der Trennung regelmäßig sehr groß“, urteilt das höchste deutsche Gericht im selben Beschluß.
In unserem (wie in vielen anderen Fällen, die mir bekannt sind) waren diese Bedingungen für den Entzug der elterlichen Sorge niemals erfüllt, stattdessen ist durch Stellungnahmen sechs sachkundiger Personen eindeutig belegt, daß eine Kindeswohlgefährdung nicht existierte! – Zusätzlich hat das Jugendamt Bergen am 04.02.2021 in dessen Stellungnahme an das Beschwerdegericht in Rostock eine Kindeswohlgefährdung durch Trennung und Fremdunterbringung angezeigt.. Abgeholfen wurde weder durch OLG, noch durch das daraufhin von mir angerufene Amtsgericht.
Das Familiengericht hat sich in seinem Beschluß am 31.08.2020 nicht am jeweiligen Gesundheitszustand meiner Kinder orientiert, der zu jeder Zeit seit deren Geburten sehr gut war, sondern eine vorgefundene bzw. von Dritten als Kindeswohlgefährdung beschriebene Situation anstelle dessen als Grundlage für seine Entscheidung verwandt. Entsprechende Aussagen sachkundiger Personen sind im ersten Updates unter diesem Petitionstext nachzulesen.
Meine Kinder waren in der Folgezeit exakt ein Jahr fremduntergebracht. Sämtliche meiner Versuche, Jugendamt und Gerichte zu (mutmaßlich) rechtskonformen Handlungsweisen zu bewegen, sind fehlgeschlagen. Vor allem haben sowohl Amts-, als auch Oberlandesgericht kein Interesse an den Beschlüssen des höchsten deutschen Gerichts gezeigt.
An die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind alle weiteren Gerichte grundsätzlich per Definition gebunden. Ergänzungspflegerin sowie der ehemals fallzuständige Fahnder der Polizei haben auf meinen Hinweis, daß sie durch ihren geleisteten Eid bzw. ihrem Bekenntnis zu Grundgesetz und Rechtstaatlichkeit zwingend an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind, geantwortet, die Ergänzungspflegerin sogar schriftlich in einer Mail an mich, daß sie sich dieser NICHT verpflichtet fühlen. Auch Amts- und Oberlandesgericht reagieren nicht auf meine häufigen Hinweise auf ihre Verpflichtung – inkl. wortwörtlichen Zitierens der entsprechenden Fundstellen.
Ich bin am 11.12.2021 zum dritten Mal mit meinen Kinder weggefahren. Dazu haben sich die Kinder freiwillig der Obhut des Rechtstaats entzogen. Gerichte, Jugendämter und Medien verwenden in einer solchen Situation regelmäßig fälschlich und verleumderisch die Begriffe „Entziehung Minderjähriger“ oder „Entführung“. Wenn sich Minderjährige ohne Zwang und in freier Entscheidung für ein Entfernen aus der unnatürlichen Obhut eines Ergänzungspflegers entscheiden, verwirklicht dies keine Straftaten – keine der Kinder und keine des Elternteils oder der Eltern!
Nach uns wird seit zehn Wochen (nach unterschiedlichen Informationen) europa- oder sogar weltweit gefahndet, ausschließlich ermöglicht durch die durchgehende Mißachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch Amts- und Oberlandesgericht.
Seit 2018 haben wir in Bergen (Familiengericht), Rostock (Oberlandesgericht) und Greifswald (Verwaltungsgericht) rund 30 Verfahren geführt. In keinem der Verfahren wurde auch nur einem einzigen meiner Anträge in der Sache stattgegeben, wohingegen denen des Jugendamtes durch die Gerichte jeweils gefolgt wurde.
Sämtliche Beweisanträge von mir blieben ungewürdigt, analog gilt dies für alle Beweise in Form von Stellungnahmen sachkundiger Stellen usw. Das Jugendamt Bergen auf Rügen erfindet Geschichten, stellt Tatsachen verändert dar. Alle Verfahrensbeteiligten eines Gerichtsverfahrens haben die Pflicht, sich wahrheitsgemäß zu äußern (§ 138 ZPO), Zuwiderhandlungen erfüllen den Straftatbestand des Prozeßbetrugs.
Nur am Rande sei erwähnt, daß die Richterin am Amtsgericht nicht bloß unzureichend von Amts wegen ermittelt hat, keinen Vortrag von mir gewürdigt, die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Gänze mißachtet, sondern zusätzlich die Begründung zum Entzug des Sorgerechts an mehreren Stellen frei erfunden. Falschbehauptung von Amtspersonen, gar festgeschrieben in richterlichen Beschlüssen, erfüllen den Straftatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB). Ich habe diesen Umstand über Lichtbilder bewiesen, die den Gerichten seit dem 16. April 2021 vorliegen.
Ich verlange nicht mehr, als, daß sich die beteiligten Gerichte – wie in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben – an „Recht und Gesetz“ halten, deutschen Bundesgesetzen (GG, BVerfGG, StGB, BGB, ZPO, FamFG) nicht länger zuwiderhandeln und unsere Menschen-, Grund-, Eltern- und Kinderrechte wieder herstellen und wir uns selbstbestimmt frei und unbeeinträchtigt bewegen können. Der Rechtstaat ist jedem Menschen gegenüber dazu verpflichtet.
Aktuell hoffen wir auf einen rechtskonformen Beschluß des OLG Rostock auf meine Beschwerde aufgrund des vollständiges Entzugs meines elterlichen Sorgerechts am 14.12.2021 …
Im ersten Update zu dieser Petition habe ich Stellungnahmen "sachkundiger Stellen" veröffentlicht, die die Verfassungs- und damit Rechtswidrigkeit des gerichtlichen und behördlichen Handelns beweisen. Amts- und Oberlandesgericht haben meine Kinder wider besseren Wissens entgegen aller Vorschriften für den Schutz von Kindern durch ihr Unterlassen nicht vor Schäden bewahrt und ihrerseits durch ihr Handeln gemäß Aussage des Jugendamts einer Situation ausgesetzt, in der die Behörde weitere „erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit“ vorhergesagt hat.
Sind den Beteiligten die schädlichen Wirkungen bekannt, ist von Vorsatz zu sprechen, was neben elementaren Grundrechten auch gleich mehrere Straftatbestände erfüllte.
Deutschland, am 20.02.2022
Frank T. Sonneborn
P. S.: Auf der Internetseite https://JustizOpfer-Familie.de trage ich sukzessive alle Informationen und Dokumente zu unserer Geschichte zusammen. Gleichzeitig haben dort andere Familien Gelegenheit, ihre eigenen Erfahrungen zu veröffentlichen. Sämtliche informativen Texte sind gemeinnützig und können (unter Angabe des Urhebers) ohne Einschränkungen verwendet werden.
Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts lassen sich auf der Seite https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html unter Angabe des Aktenzeichens recherchieren. Gesetzestexte finden sich beispielsweise auf https://dejure.org oder http://www.gesetze-im-internet.de/
Das Problem
Ich richte diese Petition an die beteiligten Gerichte in Bergen auf Rügen und in Rostock und an die zuständigen Landes- und Bundesbehörden. Gleichzeitig wünsche ich mir eine große Öffentlichkeit, um Fälle wie unseren bekanntzumachen. In Deutschland wurden im Jahre 2020 lt. Veröffentlichung (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/06/PD21_2e95_225.html des statistischen Bundesamtes 45.400 Kinder – was 124 entzogenen Kinder JE TAG entspricht – durch Jugendämter inobhutgenommen, etwa 27.000 davon binnen zwei Wochen wieder in die Familien zurückgeführt. Hinzu kommen noch diejenigen Kinder, die aufgrund von richterlichen Beschlüssen aus Familien entfernt wurden, die 'Dunkelziffer' ist also wesentlich höher.
Jeder halbwegs einfühlsame Mensch kann sich vorstellen, daß die – auch noch so kurze – Trennung von Kindern und Eltern große seelische Wunden hinterläßt. Da Familienverfahren grundsätzlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt werden, bleiben die meisten dieser Familientragödien unbekannt.
Bitte gib dieser Petition Deine Stimme und leite sie unbedingt auch an Freunde etc. weiter, vor allem, um ein Bewußtsein in der Gesellschaft zu schaffen für die zahlreiche, staatlich verursachte Zerstörung von Familien. Die betroffenen Gerichte werden sich erst dann (wieder) an Ihre Verpflichtungen erinnern, wenn sie nicht mehr im Verborgenen rechtsprechen können, wie im Familienrecht üblich.
Unsere „Familiensache“ hat bisher weit mehr als 400.000 € Steuergeld verschlungen, verschwendet: Ca. 250.000 € für den ersten, ca. 13 000 € für den zweiten Kindernotdienst, ca. jeweils 47.000 € für die Wohngruppe und den Jugendnotdienst, ca. 16.500 € für die psychologische Gutachterin, mindestens 33.000 € für die Verfahrensbeiständin der Kinder sowie die Nebenkosten der Fremdunterbringung(en)!
Am 01.09.2020, vor bald anderthalb Jahren, hat das Familiengericht in Bergen auf Rügen den Beschluß gefaßt, daß mir als seitdem vier Jahre alleinerziehendem Vater meine vier Kinder entzogen werden müssen. Grund war die Einschätzung der Richterin, daß die Kinder in meiner Obhut durch unsere Wohnsituation in ihrer gesundheitlichen Entwicklung gefährdet sind.
Einschränkungen oder gar Entzüge des Sorgerechts basieren auf § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist festgelegt, welche bestimmten Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Gerichte überhaupt in das elterliche Sorgerecht eingreifen dürfen. Zum einen sind dies die konkrete Benennung (durch das Gericht) der „Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit“ der angenommenen Kindeswohlgefährdung, weiterhin ist durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt, daß nur „schwerstwiegende Gefahren bei Verbleib des Kindes“ in der Familie (Beschluß 1 BvR 528/19, Rn. 39) einen Eingriff in das Sorgerecht ermöglichen.
Darüber hinaus sind Maßnahmen nur dann und solang statthaft, wie „sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert“ (o. g. Beschluß, Rn. 30) „Ein Eingriff in das Sorgerecht der Eltern ist nur insoweit geeignet, als er zur Beseitigung oder Verringerung der Kindeswohlgefährdung führt und nicht seinerseits eine andere, mindestens genauso erhebliche Gefährdung des Kindeswohls herbeiführt. Bei einem als positiv wahrgenommenen Verhältnis zwischen Kind und Eltern sei „die drohende psychosoziale Schädigung des Kindes im Falle der Trennung regelmäßig sehr groß“, urteilt das höchste deutsche Gericht im selben Beschluß.
In unserem (wie in vielen anderen Fällen, die mir bekannt sind) waren diese Bedingungen für den Entzug der elterlichen Sorge niemals erfüllt, stattdessen ist durch Stellungnahmen sechs sachkundiger Personen eindeutig belegt, daß eine Kindeswohlgefährdung nicht existierte! – Zusätzlich hat das Jugendamt Bergen am 04.02.2021 in dessen Stellungnahme an das Beschwerdegericht in Rostock eine Kindeswohlgefährdung durch Trennung und Fremdunterbringung angezeigt.. Abgeholfen wurde weder durch OLG, noch durch das daraufhin von mir angerufene Amtsgericht.
Das Familiengericht hat sich in seinem Beschluß am 31.08.2020 nicht am jeweiligen Gesundheitszustand meiner Kinder orientiert, der zu jeder Zeit seit deren Geburten sehr gut war, sondern eine vorgefundene bzw. von Dritten als Kindeswohlgefährdung beschriebene Situation anstelle dessen als Grundlage für seine Entscheidung verwandt. Entsprechende Aussagen sachkundiger Personen sind im ersten Updates unter diesem Petitionstext nachzulesen.
Meine Kinder waren in der Folgezeit exakt ein Jahr fremduntergebracht. Sämtliche meiner Versuche, Jugendamt und Gerichte zu (mutmaßlich) rechtskonformen Handlungsweisen zu bewegen, sind fehlgeschlagen. Vor allem haben sowohl Amts-, als auch Oberlandesgericht kein Interesse an den Beschlüssen des höchsten deutschen Gerichts gezeigt.
An die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind alle weiteren Gerichte grundsätzlich per Definition gebunden. Ergänzungspflegerin sowie der ehemals fallzuständige Fahnder der Polizei haben auf meinen Hinweis, daß sie durch ihren geleisteten Eid bzw. ihrem Bekenntnis zu Grundgesetz und Rechtstaatlichkeit zwingend an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind, geantwortet, die Ergänzungspflegerin sogar schriftlich in einer Mail an mich, daß sie sich dieser NICHT verpflichtet fühlen. Auch Amts- und Oberlandesgericht reagieren nicht auf meine häufigen Hinweise auf ihre Verpflichtung – inkl. wortwörtlichen Zitierens der entsprechenden Fundstellen.
Ich bin am 11.12.2021 zum dritten Mal mit meinen Kinder weggefahren. Dazu haben sich die Kinder freiwillig der Obhut des Rechtstaats entzogen. Gerichte, Jugendämter und Medien verwenden in einer solchen Situation regelmäßig fälschlich und verleumderisch die Begriffe „Entziehung Minderjähriger“ oder „Entführung“. Wenn sich Minderjährige ohne Zwang und in freier Entscheidung für ein Entfernen aus der unnatürlichen Obhut eines Ergänzungspflegers entscheiden, verwirklicht dies keine Straftaten – keine der Kinder und keine des Elternteils oder der Eltern!
Nach uns wird seit zehn Wochen (nach unterschiedlichen Informationen) europa- oder sogar weltweit gefahndet, ausschließlich ermöglicht durch die durchgehende Mißachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch Amts- und Oberlandesgericht.
Seit 2018 haben wir in Bergen (Familiengericht), Rostock (Oberlandesgericht) und Greifswald (Verwaltungsgericht) rund 30 Verfahren geführt. In keinem der Verfahren wurde auch nur einem einzigen meiner Anträge in der Sache stattgegeben, wohingegen denen des Jugendamtes durch die Gerichte jeweils gefolgt wurde.
Sämtliche Beweisanträge von mir blieben ungewürdigt, analog gilt dies für alle Beweise in Form von Stellungnahmen sachkundiger Stellen usw. Das Jugendamt Bergen auf Rügen erfindet Geschichten, stellt Tatsachen verändert dar. Alle Verfahrensbeteiligten eines Gerichtsverfahrens haben die Pflicht, sich wahrheitsgemäß zu äußern (§ 138 ZPO), Zuwiderhandlungen erfüllen den Straftatbestand des Prozeßbetrugs.
Nur am Rande sei erwähnt, daß die Richterin am Amtsgericht nicht bloß unzureichend von Amts wegen ermittelt hat, keinen Vortrag von mir gewürdigt, die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Gänze mißachtet, sondern zusätzlich die Begründung zum Entzug des Sorgerechts an mehreren Stellen frei erfunden. Falschbehauptung von Amtspersonen, gar festgeschrieben in richterlichen Beschlüssen, erfüllen den Straftatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB). Ich habe diesen Umstand über Lichtbilder bewiesen, die den Gerichten seit dem 16. April 2021 vorliegen.
Ich verlange nicht mehr, als, daß sich die beteiligten Gerichte – wie in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben – an „Recht und Gesetz“ halten, deutschen Bundesgesetzen (GG, BVerfGG, StGB, BGB, ZPO, FamFG) nicht länger zuwiderhandeln und unsere Menschen-, Grund-, Eltern- und Kinderrechte wieder herstellen und wir uns selbstbestimmt frei und unbeeinträchtigt bewegen können. Der Rechtstaat ist jedem Menschen gegenüber dazu verpflichtet.
Aktuell hoffen wir auf einen rechtskonformen Beschluß des OLG Rostock auf meine Beschwerde aufgrund des vollständiges Entzugs meines elterlichen Sorgerechts am 14.12.2021 …
Im ersten Update zu dieser Petition habe ich Stellungnahmen "sachkundiger Stellen" veröffentlicht, die die Verfassungs- und damit Rechtswidrigkeit des gerichtlichen und behördlichen Handelns beweisen. Amts- und Oberlandesgericht haben meine Kinder wider besseren Wissens entgegen aller Vorschriften für den Schutz von Kindern durch ihr Unterlassen nicht vor Schäden bewahrt und ihrerseits durch ihr Handeln gemäß Aussage des Jugendamts einer Situation ausgesetzt, in der die Behörde weitere „erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit“ vorhergesagt hat.
Sind den Beteiligten die schädlichen Wirkungen bekannt, ist von Vorsatz zu sprechen, was neben elementaren Grundrechten auch gleich mehrere Straftatbestände erfüllte.
Deutschland, am 20.02.2022
Frank T. Sonneborn
P. S.: Auf der Internetseite https://JustizOpfer-Familie.de trage ich sukzessive alle Informationen und Dokumente zu unserer Geschichte zusammen. Gleichzeitig haben dort andere Familien Gelegenheit, ihre eigenen Erfahrungen zu veröffentlichen. Sämtliche informativen Texte sind gemeinnützig und können (unter Angabe des Urhebers) ohne Einschränkungen verwendet werden.
Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts lassen sich auf der Seite https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html unter Angabe des Aktenzeichens recherchieren. Gesetzestexte finden sich beispielsweise auf https://dejure.org oder http://www.gesetze-im-internet.de/
Petition geschlossen.
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Petition am 13. Februar 2022 erstellt