Gerechtigkeit für Buddy – Härtere Strafen für Tierquäler jetzt!

Gerechtigkeit für Buddy – Härtere Strafen für Tierquäler jetzt!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Britt Haasler und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

An: Den Deutschen Bundestag (Petitionsausschuss) sowie den Bundesminister der Justiz

Forderung:
Wir fordern eine grundlegende Reform des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) und des Strafgesetzbuches (StGB). Tierquälerei und die vorsätzliche Tötung eines Tieres dürfen im Strafrecht nicht länger als bloße „Sachbeschädigung“ oder als Kavaliersdelikt behandelt werden. Wir fordern die Anhebung des Strafmaßes für die grausame Tötung eines Wirbeltieres auf eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung sowie die konsequente Ausschöpfung des Strafrahmens. Zudem fordern wir im konkreten Fall des im Dezember 2025 in Pirmasens brutal getöteten Hundes Buddy die lückenlose Aufklärung und die sofortige Festnahme des Täters, der sich nach wie vor auf freiem Fuß befindet.

Begründung:
Der Fall Buddy aus Pirmasens: Ein brutales Verbrechen mitten unter uns Im Dezember 2025 wurde der Hund „Buddy“ in Pirmasens auf offener Straße auf unvorstellbar grausame Weise attackiert und getötet. Buddy hatte keine Chance, sich gegen die Brutalität des Angreifers zu wehren. Besonders unerträglich für die Familie, die Anwohner und alle Menschen mit Mitgefühl ist der Umstand, dass trotz der vorliegenden Beweise und Zeugenaussagen der Täter bis heute frei herumlauft. Ein Mensch, der fähig ist, ein wehrloses Lebewesen mitten in der Öffentlichkeit so kaltblütig hinzurichten, stellt eine akute Gefahr für die Gesellschaft dar – für Tiere wie für Menschen. Die Trägheit der Justiz und das Ausbleiben spürbarer Konsequenzen in diesem Fall sind ein Schlag ins Gesicht für den Tierschutz.

Hinweis: Detaillierte Beweise, Augenzeugenberichte und Updates zum Ermittlungsstand dokumentieren wir transparent auf unserer Informationsseite unter https://existiert.org/buddy.html

Das systemische Problem: Kuscheljustiz bei Tierquälerei Laut § 17 des aktuellen Tierschutzgesetzes wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Die Realität an deutschen Gerichten sieht jedoch anders aus:

Verfahren werden eingestellt: Ein Großteil der Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei wird wegen „mangelnden öffentlichen Interesses“ oder gegen geringe Geldauflagen eingestellt.
Strafen haben keine Abschreckungswirkung: Kommt es doch zu einer Verurteilung, bleibt es fast immer bei milden Geldstrafen oder kurzen Freiheitsstrafen auf Bewährung. Das Gesetz sieht Tiere im Zivilrecht (§ 90a BGB) zwar nicht mehr als reine Sachen, behandelt sie im Strafrecht bei der Schadensbemessung aber oft immer noch so.
Wer Tiere quält oder tötet, zeigt einen tiefgreifenden Mangel an Empathie und Respekt vor dem Leben. Zahlreiche kriminologische Studien belegen zudem den direkten Zusammenhang zwischen Gewalt an Tieren und späterer Gewalt gegen Menschen („Cruelty to Animals and Violence to Humans“). Wer heute ein Tier auf offener Straße hinrichtet, überschreitet eine Hemmschwelle, die uns alle alarmieren muss.

Unsere Kernforderungen an den Gesetzgeber:
Echte Freiheitsstrafen: Einführung einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft ohne Bewährung für die vorsätzliche, grausame Tötung eines Tieres. Tiermord darf nicht mehr mit einer reinen Geldstrafe abgetan werden können.
Konsequente Strafverfolgung im Fall Buddy: Wir fordern die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsbehörden in Pirmasens auf, alle verfügbaren Beweise und Zeugenaussagen unverzüglich auszuwerten, um den Täter festzunehmen und anzuklagen. Ein Mörder läuft frei in unserer Nachbarschaft herum!
Lebenslanges Tierhalteverbot: Wer wegen schwerer Tierquälerei verurteilt wird, muss automatisch ein lebenslanges Verbot erhalten, Tiere zu halten, zu betreuen oder gewerblich mit ihnen umzugehen.
Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften: Analog zu Umwelt- oder Wirtschaftskriminalität fordern wir spezialisierte Staatsanwälte für Tierschutzdelikte in jedem Bundesland, um Ermittlungen effektiver und fachlich fundierter zu führen.
Schlusswort:
Buddy kann nicht mehr lebendig gemacht werden. Aber wir können dafür sorgen, dass sein schrecklicher Tod nicht umsonst war. Wir müssen eine klare Botschaft an alle Tierquäler senden: Unsere Gesellschaft toleriert eure Grausamkeit nicht länger! Die Justiz muss endlich Zähne zeigen.

Bitte unterschreiben Sie diese Petition, um den Druck auf die Politik und die Behörden in Pirmasens zu erhöhen. Für Buddy, für Gerechtigkeit und für den Schutz aller wehrlosen Tiere in unserem Land!

Jetzt unterschreiben für härtere Strafen!

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Britt Haasler und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

An: Den Deutschen Bundestag (Petitionsausschuss) sowie den Bundesminister der Justiz

Forderung:
Wir fordern eine grundlegende Reform des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) und des Strafgesetzbuches (StGB). Tierquälerei und die vorsätzliche Tötung eines Tieres dürfen im Strafrecht nicht länger als bloße „Sachbeschädigung“ oder als Kavaliersdelikt behandelt werden. Wir fordern die Anhebung des Strafmaßes für die grausame Tötung eines Wirbeltieres auf eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung sowie die konsequente Ausschöpfung des Strafrahmens. Zudem fordern wir im konkreten Fall des im Dezember 2025 in Pirmasens brutal getöteten Hundes Buddy die lückenlose Aufklärung und die sofortige Festnahme des Täters, der sich nach wie vor auf freiem Fuß befindet.

Begründung:
Der Fall Buddy aus Pirmasens: Ein brutales Verbrechen mitten unter uns Im Dezember 2025 wurde der Hund „Buddy“ in Pirmasens auf offener Straße auf unvorstellbar grausame Weise attackiert und getötet. Buddy hatte keine Chance, sich gegen die Brutalität des Angreifers zu wehren. Besonders unerträglich für die Familie, die Anwohner und alle Menschen mit Mitgefühl ist der Umstand, dass trotz der vorliegenden Beweise und Zeugenaussagen der Täter bis heute frei herumlauft. Ein Mensch, der fähig ist, ein wehrloses Lebewesen mitten in der Öffentlichkeit so kaltblütig hinzurichten, stellt eine akute Gefahr für die Gesellschaft dar – für Tiere wie für Menschen. Die Trägheit der Justiz und das Ausbleiben spürbarer Konsequenzen in diesem Fall sind ein Schlag ins Gesicht für den Tierschutz.

Hinweis: Detaillierte Beweise, Augenzeugenberichte und Updates zum Ermittlungsstand dokumentieren wir transparent auf unserer Informationsseite unter https://existiert.org/buddy.html

Das systemische Problem: Kuscheljustiz bei Tierquälerei Laut § 17 des aktuellen Tierschutzgesetzes wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Die Realität an deutschen Gerichten sieht jedoch anders aus:

Verfahren werden eingestellt: Ein Großteil der Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei wird wegen „mangelnden öffentlichen Interesses“ oder gegen geringe Geldauflagen eingestellt.
Strafen haben keine Abschreckungswirkung: Kommt es doch zu einer Verurteilung, bleibt es fast immer bei milden Geldstrafen oder kurzen Freiheitsstrafen auf Bewährung. Das Gesetz sieht Tiere im Zivilrecht (§ 90a BGB) zwar nicht mehr als reine Sachen, behandelt sie im Strafrecht bei der Schadensbemessung aber oft immer noch so.
Wer Tiere quält oder tötet, zeigt einen tiefgreifenden Mangel an Empathie und Respekt vor dem Leben. Zahlreiche kriminologische Studien belegen zudem den direkten Zusammenhang zwischen Gewalt an Tieren und späterer Gewalt gegen Menschen („Cruelty to Animals and Violence to Humans“). Wer heute ein Tier auf offener Straße hinrichtet, überschreitet eine Hemmschwelle, die uns alle alarmieren muss.

Unsere Kernforderungen an den Gesetzgeber:
Echte Freiheitsstrafen: Einführung einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft ohne Bewährung für die vorsätzliche, grausame Tötung eines Tieres. Tiermord darf nicht mehr mit einer reinen Geldstrafe abgetan werden können.
Konsequente Strafverfolgung im Fall Buddy: Wir fordern die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsbehörden in Pirmasens auf, alle verfügbaren Beweise und Zeugenaussagen unverzüglich auszuwerten, um den Täter festzunehmen und anzuklagen. Ein Mörder läuft frei in unserer Nachbarschaft herum!
Lebenslanges Tierhalteverbot: Wer wegen schwerer Tierquälerei verurteilt wird, muss automatisch ein lebenslanges Verbot erhalten, Tiere zu halten, zu betreuen oder gewerblich mit ihnen umzugehen.
Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften: Analog zu Umwelt- oder Wirtschaftskriminalität fordern wir spezialisierte Staatsanwälte für Tierschutzdelikte in jedem Bundesland, um Ermittlungen effektiver und fachlich fundierter zu führen.
Schlusswort:
Buddy kann nicht mehr lebendig gemacht werden. Aber wir können dafür sorgen, dass sein schrecklicher Tod nicht umsonst war. Wir müssen eine klare Botschaft an alle Tierquäler senden: Unsere Gesellschaft toleriert eure Grausamkeit nicht länger! Die Justiz muss endlich Zähne zeigen.

Bitte unterschreiben Sie diese Petition, um den Druck auf die Politik und die Behörden in Pirmasens zu erhöhen. Für Buddy, für Gerechtigkeit und für den Schutz aller wehrlosen Tiere in unserem Land!

Jetzt unterschreiben für härtere Strafen!

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