BI Lebenswertes Göhren
Jan 21, 2018
Liebe Mitglieder, liebe Freunde, alle, die Einwendungen gegen den B-23 und die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes geschrieben haben, haben vom Amt eine "Absage" erhalten. Wir haben NICHT VON EINEM Einwender gehört, dass seine Bedenken Gehör gefunden haben. Ein Unding! Dann geht es eben in die nächste Runde: Noch bis zum 22.02.2018 könnt ihr erneut gegen die Pläne der Gemeinde Göhren protestieren, wenn Ihr eine Absage erhalten habt. Bitte unterstützt uns nochmals in dieser wichtigen Sache. Schreiben können ganz einfach per Mail an folgende Adresse gesendet werden: bauleitplanung@amt-moenchgut-granitz.com  Siehe hierzu bitte die Anlagen WEK 2030 sowie Bekanntmachung vom 14.12.2017 zum B Plan 23.  Vielen Dank! Eure BILG P.S. Hier ein paar Ideen für euren erneuten Einwand:  Euer Absender Amt Mönchgut-Granitz Gemeinde Göhren Göhrener Weg 1 18586 Ostseebad Baabe Göhren, 21.01.2018 Stellungnahme zur Beteiligung der Öffentlichkeit Bauleitverfahren der Gemeinde Göhren 4.Änderung des Flächennutzungsplanes B-Plan 23 „Wohngebiet am Stabenweg“ Ich lehne die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ab, weil: Beispiele: Weist darauf hin, dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an diesen Vorhaben besteht Die Bebauung am Stabenweg erst den Anfang weiterer Zerstörung an der Südseite und generell im Außenbereich des Ortes darstellen Der Investor eine fragwürdige Person ist (siehe ZEIT Artikel vom 14.04.2016), der die Gemeinde immer wieder unter Druck setzt und daher auch fraglich ist, ob B23 tatsächlich gebraucht wird Dass das WEK 2030, das die Grundlage für den angeblichen Wohnungsbedarf liefert, bereits sehr fehlerhaft ist Fordert, dass erst bestehenden BPläne im Ort umzusetzen sind, bevor weitere Flächen versiegelt werden Ackerflächen nicht mehr in Bauland umgewandelt werden darf, zumal es sich bei B23 um eine wichtige Fläche für den Artenschutz handelt, Erweiterungen der Siedlungsfläche sollte hier ausgeschlossen werden Lehnt die Genehmigung des B-23 und die Änderung des Flächennutzungsplanes ab, da schon vorhandene bzw. mit Sicherheit entstehende Kapazitäten den Bedarf decken, ohne den Außenbereich zerstören zu müssen. Pläne eines einzelnen Investors können kein überwiegendes öffentliches Interesse ergeben. Die negativ betroffenen Schutzgüter der Allgemeinheit wiegen wesentlich schwerer!
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