

Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) hat Ende Oktober eine neue rechtliche Regelung von Wolfsabschüssen angekündigt. Der Abschuss von „Schadwölfen“ soll künftig schneller gehen.
31. Oktober 2023
Die Praxiserfahrung habe gezeigt, dass es zu lange dauere, bis auf Almen eingegriffen werden könne. „Mein Plan ist es, nur mehr den Risikowolf mittels Verordnung zu regeln, aber die Entnahme von Schadwölfen auf gesetzliche Ebene zu erheben“, sagte Gruber. Bisher war deren Abschuss an eine gewisse Anzahl gerissener Nutztiere gekoppelt.
Nach dem neuen Alm- und Weideschutzgesetz soll künftig im Voraus festgelegt werden, auf welchen Almen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar seien. Diese sollen dann als Almschutzgebiete verordnet werden. „Schon beim ersten Angriff wird dort eine Entnahme möglich sein“, so Gruber. Der Gesetzesentwurf soll in Kürze in Begutachtung gehen und bereits für die Alm- und Weidesaison 2024 gelten. Eine Verordnung zum „Risikowolf“ soll unmittelbar nach Auslaufen der derzeit bestehenden Regelung in Kraft treten. In Kürze werde die Begutachtung starten, so Gruber.
Gruber will sich durch Anzeigen nicht einschüchtern lassen
Naturschutzorganisationen sehen in der derzeitigen Verordnung einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie, die den Wolf unter Schutz stellt. Nach Anzeigen ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit auch gegen Gruber wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Dieser lässt sich davon aber nicht beeindrucken.
Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) hat Ende Oktober eine neue rechtliche Regelung von Wolfsabschüssen angekündigt. Der Abschuss von „Schadwölfen“ soll künftig schneller gehen.
31. Oktober 2023
Die Praxiserfahrung habe gezeigt, dass es zu lange dauere, bis auf Almen eingegriffen werden könne. „Mein Plan ist es, nur mehr den Risikowolf mittels Verordnung zu regeln, aber die Entnahme von Schadwölfen auf gesetzliche Ebene zu erheben“, sagte Gruber. Bisher war deren Abschuss an eine gewisse Anzahl gerissener Nutztiere gekoppelt.
Nach dem neuen Alm- und Weideschutzgesetz soll künftig im Voraus festgelegt werden, auf welchen Almen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar seien. Diese sollen dann als Almschutzgebiete verordnet werden. „Schon beim ersten Angriff wird dort eine Entnahme möglich sein“, so Gruber. Der Gesetzesentwurf soll in Kürze in Begutachtung gehen und bereits für die Alm- und Weidesaison 2024 gelten. Eine Verordnung zum „Risikowolf“ soll unmittelbar nach Auslaufen der derzeit bestehenden Regelung in Kraft treten. In Kürze werde die Begutachtung starten, so Gruber.
Gruber will sich durch Anzeigen nicht einschüchtern lassen
Naturschutzorganisationen sehen in der derzeitigen Verordnung einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie, die den Wolf unter Schutz stellt. Nach Anzeigen ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit auch gegen Gruber wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Dieser lässt sich davon aber nicht beeindrucken.
„Ziel ist es, vorab zu prüfen, auf welchen Almen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind und diese dann als Almschutzgebiete zu verordnen. In solchen Schutzgebieten soll die Entnahme dann unabhängig von der Anzahl der gerissenen Tiere auch ermöglicht werden“, so Gruber.
Für ihn ist dieses Gesetz mit EU-Recht vereinbar: „Das ist der Spielraum, den uns die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auch einräumt. Ich habe ja davor auch gesagt, dass zuerst die Almen auf Schutzfähigkeit überprüft werden und dann mittels Verordnung auch festgelegt wird, welche Almen, welche Almweiden nicht schützbar sind und das soll dieses Gesetz beim Schadwolf natürlich greifen. Diesen Weg werde ich auch weitergehen und lasse mich auch von Anzeigen nicht einschüchtern.“