

Der Entwurf zur Wolfsverordnung wurde veröffentlicht. Es ist vorgesehen, dass zwei Sachverständige entscheiden, ob der "Risiko- oder der Problemwolf" abgeschossen wird. In §3 steht "Risikowölfe, die ein gefährliches Verhalten gemäß Anlage 1 Punkte 3.2 und 3.3 zeigen, können auch ohne vorhergehende Verscheuchung oder Vergrämung erlegt werden." Also ein Freibrief für Jäger.
Und weiter: "Nach Erfolglosigkeit von Maßnahmen gemäß Abs. 1 und 2 und Entfernen von Lockreizen können Schadwölfe, die ein untragbares Verhalten gemäß Anlage 2 zeigen, sofern keine weiteren Maßnahmen zum sachgerechten Herdenschutz in Betracht kommen, nach sachverständiger Prüfung des
Vorliegens der Voraussetzungen erlegt werden. Die sachverständige Prüfung erfolgt durch eine Amtssachverständige/einen Amtssachverständigen für Naturschutz und eine/einen weitere/weiteren für Wildökologie."
Außerdem sollen Wölfe auch mit Gummigeschossen beschossen werden dürfen.
Obwohl der Verwaltungsgerichtshof Ende Juni eindeutig entscheiden hat, dass Umweltorganisationen Partienstellung haben müssen, gibt es in dem Entwurf überhaupt nichts dazu. Der Entwurf ist somit genauso untauglich wie die rechtswidrigen Verordnungen im übrigen Österreich (außer Wien und Burgenland).