Gefährlichkeit ist kein Rassemerkmal


Gefährlichkeit ist kein Rassemerkmal
Das Problem
Die Gefährlichkeit eines Hundes lässt sich nicht durch eine Rassenzugehörigkeit begründen, das ist wissenschaftlich erwiesen.
Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die allein aufgrund Ihrer Rassenzugehörigkeit von den Behörden der meisten deutschen Bundesländer als gefährlich eingestuft werden. Lediglich Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen und seit 2022 auch Mecklenburg-Vorpommern machen da eine Ausnahme.
Wo liegt die Sinnhaftigkeit einer Rasseliste bzw. einer Listenhund-liste? Die aktuelle Beißstatistik zeigt dringliche Notwendigkeit der Änderung dieser Listen.
Das Ziel der aktuellen Tierschutz-Hundeverordnung von 2022 lautet:
Das Leben der Tiere zu verbessern und eine optimierte artgerechte Haltung gesetzlich zu verankern.
Und jetzt die bitterböse Realität:
Als Hundebesitzer eines sogenannten "Listenhundes" hat man die Wahl,
- ...der Hund wird eingezogen und auf eigene Kosten im Tierheim untergebracht. Dort versucht man dann, das Tier in ein Bundesland zu vermitteln wo die Listenhunde gesetzlich abgeschafft wurden oder...
- ...man zieht selbst mit seinem Hund in so einem Bundesland um.
Auf diesem Weg landen täglich viele Hunde noch zusätzlich in die eh schon überfüllten Tierheime. Dies zeigt auch ein aktueller Bericht aus diesem Jahr (2023), welcher ein noch nie Dagewesenes hoch an eingehenden Hunden nachweist.
Hunde / Familienmitglieder, die vorher ein liebevolles, glückliches und artgerechtes Zuhause hatten und keiner Fliege was zuleide taten, werden jetzt des Landes verwiesen!!!
Fazit: Das Ziel der Gesetzgebung ist deutlich verfehlt und schafft neue Probleme.
Nicht nur namhafte Tierschutzorganisationen, sondern auch Tierschützer und Tierheime sind der Auffassung, die Rasseliste der Landesregierung verfehlt deutlich ihr Ziel.
Die Forderung an die Landesregierung:
- Änderung der Hundehalterverordnung
- Abschaffung der Rasselisten (Listenhunde)
Überlegenswert wäre, vorlegen eines Sachkundenachweises (Hundeführerschein) für ALLE Hunde. Gegebenenfalls bei Auffälligkeiten ein Wesenstest/ Negativgutachten erstellen zu lassen.
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Das Problem
Die Gefährlichkeit eines Hundes lässt sich nicht durch eine Rassenzugehörigkeit begründen, das ist wissenschaftlich erwiesen.
Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die allein aufgrund Ihrer Rassenzugehörigkeit von den Behörden der meisten deutschen Bundesländer als gefährlich eingestuft werden. Lediglich Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen und seit 2022 auch Mecklenburg-Vorpommern machen da eine Ausnahme.
Wo liegt die Sinnhaftigkeit einer Rasseliste bzw. einer Listenhund-liste? Die aktuelle Beißstatistik zeigt dringliche Notwendigkeit der Änderung dieser Listen.
Das Ziel der aktuellen Tierschutz-Hundeverordnung von 2022 lautet:
Das Leben der Tiere zu verbessern und eine optimierte artgerechte Haltung gesetzlich zu verankern.
Und jetzt die bitterböse Realität:
Als Hundebesitzer eines sogenannten "Listenhundes" hat man die Wahl,
- ...der Hund wird eingezogen und auf eigene Kosten im Tierheim untergebracht. Dort versucht man dann, das Tier in ein Bundesland zu vermitteln wo die Listenhunde gesetzlich abgeschafft wurden oder...
- ...man zieht selbst mit seinem Hund in so einem Bundesland um.
Auf diesem Weg landen täglich viele Hunde noch zusätzlich in die eh schon überfüllten Tierheime. Dies zeigt auch ein aktueller Bericht aus diesem Jahr (2023), welcher ein noch nie Dagewesenes hoch an eingehenden Hunden nachweist.
Hunde / Familienmitglieder, die vorher ein liebevolles, glückliches und artgerechtes Zuhause hatten und keiner Fliege was zuleide taten, werden jetzt des Landes verwiesen!!!
Fazit: Das Ziel der Gesetzgebung ist deutlich verfehlt und schafft neue Probleme.
Nicht nur namhafte Tierschutzorganisationen, sondern auch Tierschützer und Tierheime sind der Auffassung, die Rasseliste der Landesregierung verfehlt deutlich ihr Ziel.
Die Forderung an die Landesregierung:
- Änderung der Hundehalterverordnung
- Abschaffung der Rasselisten (Listenhunde)
Überlegenswert wäre, vorlegen eines Sachkundenachweises (Hundeführerschein) für ALLE Hunde. Gegebenenfalls bei Auffälligkeiten ein Wesenstest/ Negativgutachten erstellen zu lassen.
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Petition am 14. August 2023 erstellt