Petition updateHerr Minister Dobrindt, setzen Sie die Istanbul-Konvention endlich um #saveXXAUßER SPESEN (EINMAL MEHR!) NICHTS GEWESEN - DANKE FÜR NICHTS FRAU STAMM-FIBICH
Professor Dr. Kristina WolffGermany
Jul 16, 2023

Liebe Unterstützer:innen,

am Freitag, 14.07.2023 erreicht mich ein Schreiben des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags.

Nachdem ich VOR VIER JAHREN (!) beim Bundespetitionsausschuss die Umsetzung der Istanbul-Konvention als Petitionsvorhaben eingereicht habe, erreicht mich folgender Beschluss:

  1. Die Petition wird der Bundesregierung, d. h. dem Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend ZUR ERWÄGUNG überwiesen.
  2. Den Fraktionen ZUR KENNTNIS gegeben.
  3. Das Petitionsverfahren wird im Übrigen abgeschlossen.

Weshalb hatte ich meine Petition am 21. Mai 2019 beim Bundespetitionsausschuss eingereicht?

Weil ich an die Rechtsstaatlichkeit unserer Demokratie und deren Instrumente glaube: „Petitionen sind Bitten (mit Forderungen insbesondere zur Gesetzgebung) und Beschwerden (über ein Handeln oder Unterlassen insbesondere von Behörden). Die Zuständigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages für ihre Behandlung ist gegeben, wenn das Anliegen den Aufgabenbereich des Bundes betrifft (d. h. bei Bitten zur Bundesgesetzgebung und Beschwerden über Bundesbehörden)“

Mit welchem Ziel hatte ich die Petition am 21. Mai 2019 beim Bundespetitionsausschuss eingereicht? 

„Allein über die Internetplattform des Ausschusses besteht die Möglichkeit, eine Petition mit der Bitte um Veröffentlichung einzureichen. Die Veröffentlichung auf der Internetplattform setzt insbesondere voraus, dass die Petition ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat, welches in die Zuständigkeit des Ausschusses fällt (…). Mit der Veröffentlichung beginnt eine vierwöchige Mitzeichnungsfrist. Innerhalb der Mitzeichnungsfrist kann die Petition auf der Internetplattform des Ausschusses elektronisch mitgezeichnet und im Forum diskutiert werden. Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört.“

Was hat es gebracht, das demokratische Instrument einer Bundespetition nutzen zu wollen? 

„DER BITTE UM VERÖFFENTLICHUNG DER EINGABE AUF DER INTERNETSEITE DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES HAT DER AUSSCHUSS NICHT ENTSPROCHEN.“

Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Deutschen Regierung nach wie vor der politische Wille zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Gänze fehlt.

  • Bis heute, knapp 5 Jahre (!) nach denen die Istanbul-Konvention in Deutschland rechtsbindend ist, hat die Regierung nicht eine, nicht eine einzige Maßnahme zum Kernauftrag des Gesetzes, DER PRÄVENTION, auf den Weg gebracht.
  • Stattdessen kürzt o.g. Ministerium, das BMFSFJ, seit Jahren kontinuierlich die Mittel zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
  • Der Bund hat, entgegen der vorliegenden Selbstdarstellung, zu keiner Zeit zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen „171 Millionen Euro zur Verfügung“ gestellt
  • Entgegen der im Koalitionsvertrag zugesicherten Umsetzung der Istanbul-Konvention, bleibt die Bundesregierung bis heute die ressortübergreifende, politische Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die entsprechend adäquaten Mittel dazu, sowie eine ressortübergreifende Definition des Begriffs „Femizid“ schuldig.
  • Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist auch im aktuellen Haushaltsplan weder erwähnt, noch budgetiert.

 

Das Fazit zum, eigentlich urdemokratischen Instrument der Bundespetition? 

  • VIER JAHRE UMSONST GEWARTET – AUßER SPESEN (EINMAL MEHR!) NICHTS GEWESEN

VIER JAHRE, DIE ca. 1.500 MÄDCHEN UND FRAUEN IM ZUGE DER STRUKTURELLEN, TRADIERTEN, TOXISCHEN UND (ZU OFT) TÖDLICHEN, MÄNNLICHEN GEWALT MIT IHREM LEBEN BEZAHLEN MUSSTEN.

FRAUEN WERDEN UMGEBRACHT – WEIL IHR EUREN JOB NICHT MACHT!

 

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