

Die Istanbulkonvention ist für Deutschland seit über 5 Jahren rechtsbindend.
Dieser rechtsstaatlichen Selbstverpflichtung zuwiderlaufend hat das BMFSFJ in den letzten Jahren die Gelder im Hilfesystem kontinuierlich eingekürzt.
Die von Ministerin Paus aktuell als Innovation deklarierte „Planung einer staatlichen Koordinierungsstelle, die häusliche Gewalt ressortübergreifend bekämpfen soll“ hätte gemäß Istanbulkonvention bereits 2018 implementiert werden müssen.
Die Umsetzung der Istanbulkonvention ist im Koalitionsvertrag der Ampel (2021) verankert: Budgetiert und strategisch aufgesetzt ist sie bis heute nicht.
Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist bereits in unserer Verfassung, unserem Grundgesetz verankert.
Und gilt auch für Frauen!