

Der Gewalttäter, der, und das ist unstrittig, seine 71-jährige Ex-Frau im September 2022 mit sieben (!) Messerstichen abgeschlachtet und dann auf seinem Balkon entsorgt bzw. schließlich bei der Polizei fabuliert hat, er sei Opfer, denn er wäre ausgeraubt worden, dieser Mann behauptete vor dem Landgericht in Flensburg allen Ernstes: „Ich bin doch kein Mörder, ich habe sie geliebt“.
Und, wisst Ihr was?
Er kommt damit durch.
Sieben Messerstiche sind sechs Optionen, innezuhalten und aufzuhören.
Der Mann habe aber sicher im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt und es sei nicht auszuschließen, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter. Daher komme eine Gefängnisstrafe nicht in Betracht. Auch eine Unterbringung in eine Psychiatrie wurde nicht angeordnet.
Am 04. Mai 2023 wird der Gewalttäter vom Vorwurf des Totschlags (nicht Mord!) freigesprochen.
Die Istanbul-Konvention ist seit nahezu fünf Jahren rechtsbindend für Deutschland. Aber sie kommt auch in diesem Verfahren nicht zur Anwendung.
Es gibt viele Länder, die dieses misogyne Prozedere unterbinden.
https://www.gov.uk/government/news/overhaul-of-laws-to-protect-women-from-domestic-killers
Um Frauen vor Femiziden zu schützen.
Deutschland gehört definitiv nicht dazu.
Im Gegenteil.