
Sonja SchuhmacherWeiden, Germany
Feb 12, 2015
Die CSU denkt, sie sei das Volk und ihre Vorschläge zur Nachbesserung von Gabriels Fracking-Ermöglichungsgesetz seien gleichbedeutend mit einem generellen Frackingverbot. Deshalb hat sie unsere Petition gestern im Wirtschaftsausschuss gegen die Stimmen von Grünen, Freien Wählern und SPD zurückgewiesen. Aber wir geben nicht auf!
Liebe UnterstützerInnen,
bitte verbreiten Sie unsere Presseerklärung in Ihrem Bekanntenkreis! Viel zu wenige Menschen wissen über die Aarhus-Konvention Bescheid, die uns das Recht auf Information, Beteiligung und Zugang zu Gerichten gegen umweltschädigende Gesetze und Großprojekte einräumt. Und auch dass jeder Gaskunde heute schon von Greenpeace Energy sauberes Windgas beziehen kann, ist viel zu wenig bekannt.
Presseerklärung „Fracking gesetzlich verbieten – ausgfrackt is“ 12. Februar 2015
Leider wurde unsere Petition im Landtag mit den Stimmen der CSU zurückgewiesen. Jedoch wurde beim geplanten Fracking-Ermöglichungsgesetz selbst ein wichtiger Faktor übersehen: Gabriels Entwurf verstößt gegen geltendes internationales Recht: Die Aarhus-Konvention, seit 2001 in der Europäischen Union in Kraft, hat drei Säulen: 1. Zugang zu Informationen, 2. Öffentlichkeitsbeteiligung und 3. Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Dies gilt für „Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen“, wozu Fracking zweifellos zählt.
Bei der heimlichen Lizenzvergabe an die Fracking-Firma Rose Petroleum, alias Naab Energy, wurde den Bewohnern des Weidener Beckens das Recht auf Information verweigert. Gabriels Entwurf eines Fracking-Ermöglichungsgesetzes wurde ohne Beteiligung der Bürger auf den Weg gebracht. Laut Aarhus-Konvention steht jedem EU-Bürger, aber auch Umweltorganisationen ein Klagerecht gegen dieses Vorgehen zu. Das Brunsbüttel-Urteil zeigt, dass wir gute Erfolgschancen haben.
Im Landtag mussten wir miterleben, dass unsere Argumente und unser Recht auf Bürgerbeteiligung nicht ernst genommen werden. Unsere entschiedene Forderung, das Bergrecht zu ändern, ein generelles Fracking-Verbot zu verhängen und alle Erkundungs- und Aufsuchungslizenzen auszusetzen, werden wir aber notfalls auf gerichtlichem Weg auf Grundlage der Aarhus-Konvention weiterverfolgen.
Die Aarhus-Konvention ermöglicht es jedem Bürger Europas gegen großflächige umweltschädliche Vorhaben, auch in Nachbarländern, zu klagen. Die obrigkeitsstaatliche Verfügungsgewalt über unsere Heimat, unsere Gesundheit und die Zukunft unserer Kinder findet damit ein Ende.
Eine sinnvolle Alternative zu fossilem Erdgas ist Windgas, produziert aus dem überschüssigen Strom, den Windanlagen häufig erzeugen. Der Strom wird dazu genutzt, Wasserstoff und ggfs. auch Methan zu gewinnen, das problemlos ins Erdgasnetz eingespeist werden kann (was zugleich das Speicherproblem löst). Schon heute können Gaskunden bei Greenpeace Energy Windgas beziehen und damit einen Beitrag zur Förderung dieser bisher zu wenig bekannten Zukunftstechnik leisten. Solche Entwicklungen dürfen nicht durch schmutziges Fracking-Gas verzögert werden.
Unser Dank gilt unserer Aarhus-Expertin Brigitte Artmann, Kreisrätin/Kreisvorsitzende der Grünen im Fichtelgebirge.
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