
Sonja SchuhmacherWeiden, Germany

Jan 11, 2017
Liebe Fracking-GegnerInnen,
wir machen weiter im neuen Jahr! Mit gewohnter Beständigkeit verfolgen wir auch 2017 unser Ziel, ein besseres Umweltrecht und ein vollständiges Fracking-Verbot zu erwirken, indem wir die Umsetzung des Völkerrechts der Aarhus Konvention einfordern.
Ganz konkret tun wir dies mit unserer Beschwerde vor den Vereinten Nationen gegen das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) der Bundesregierung. Auch in seiner geplanten Neufassung gewährt uns dieses Gesetz nicht die Rechte, die wir brauchen, um als Bürger gegen umweltschädliche Großprojekte wie Fracking vorzugehen. Diese Rechte stehen uns aber nach dem Völkerrechtsvertrag der Aarhus Konvention zu. Im Dezember 2016 wurde das Umweltrechtsbehelfsgesetz kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen und auf voraussichtlich Frühjahr 2017 verschoben. Weil wir aber erst dann Beschwerde einlegen können, wenn die Neufassung verabschiedet ist, bitten wir Sie, Bundeskanzlerin Merkel aufzufordern, die Sache nicht zu verschleppen.
Hier ein Email-Entwurf:
internetpost@bundesregierung.de
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
hunderttausende Menschen haben Sie aufgefordert, Fracking vollständig zu verbieten. Das hat Ihre Regierung nicht getan.
Wir übermitteln Ihnen unten die Stellungnahme unserer Rechtsanwältin Frau Dr. Verheyen zum Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG). Die Stellungnahme liegt dem Bundesumweltministerium vor. Das Umweltrechtsbehelfsgesetz regelt unsere Beteiligung an umweltrelevanten Verfahren. Strategische Umweltprüfungen müssen laut geltendem Völkerrecht rechtsverbindlich durchgeführt werden. Menschen wie wir müssen diese Verfahren vor Gerichten überprüfen können. Sie verweigern uns dieses Recht.
Fracking, Öl- und Gassuche sind umweltrelevante Verfahren. Ihre Regierung gewährt uns aber nicht einmal Beteiligung durch eine Strategische Umweltprüfung an diesen Verfahren.
Wir fordern Sie auf, den in der Stellungnahme unserer Rechtsanwältin aufgeführten Rechtsverstößen umgehend abzuhelfen. Zumindest aber sollte die Verabschiedung des UmwRG nicht bis in den März verschoben werden, damit es endlich zur rechtlichen Klärung vor den Vereinten Nationen kommen kann. Es war geplant, das UmwRG in der Sitzungswoche des Bundestages im Dezember 2016 zu verabschieden. Nun beginnt Ihre Regierung wieder eine Verzögerungstaktik, wie bereits beim Frackinggesetz geschehen, um es uns schwer zu machen, unser Recht verbindlich einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Anlage: Stellungnahme Umweltrechtsbehelfsgesetz pdf
Wenn Sie Ihren Protest telefonisch vorbringen wollen:
Das Bundeskanzleramt ist unter 030 18 272 2720 Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.
Das im Sommer 2016 beschlossene "Frackinggesetz" tritt dieser Tage in Kraft - ohne Beachtung des Völkerrechts der Aarhus Konvention. Ein Aarhus-Rechtsgutachten zur Vorbereitung einer weiteren Klage (Beschwerde/ Complaint) in Sachen Fracking wurde beim Ökobüro Wien beauftragt.
Helfen Sie uns weiterhin, geltendes internationales Umweltrecht auch in Deutschland umzusetzen mit einer Beschwerde vor den Vereinten Nationen in Genf!
Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde
IBAN DE58200800000404644401
BIC: DRESDEFF200
Commerzbank AG
(Konto der Anwaltskanzlei Günther)
Spenden über PayPal:
An Freunde verschicken für Spender kostenlos.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online
Wie geht das? Einloggen (E-Mail und Geld senden auswählen).
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aarhus-konvention-initiative@gmx.de
Betrag eingeben. Das Geld wird sicher versendet.
Spendenkonto
Brigitte Artmann Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
Für beide Konten gilt: Spenden für einen Rechtshilfefond können NICHT von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt daher KEINE Spendenquittungen.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://aarhus-konvention-initiative.de/
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ein gutes neues Jahr und herzliche Grüße
Ihre Sonja Schuhmacher
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