Petition updateFracking gesetzlich verbieten – Ausgfrackt is!Erster Erfolg der Aarhus-Beschwerden für unser gutes Umweltrecht!
Sonja SchuhmacherWeiden, Germany
Aug 30, 2016
Liebe UnterstützerInnen gegen Fracking und für die Umsetzung der Aarhus Konvention, die Bundesregierung hat das Umweltrechtsbehelfsgesetz immer noch nicht verabschiedet. Dank Ihrer Hilfe sind wir aber bei unserem Vorhaben, unser gutes Umweltrecht im Hinblick auf Fracking mithilfe der Aarhus-Konvention zu erstreiten, schon einen großen Schritt weitergekommen. Jetzt fehlen uns auf die anvisierten 60.000 Euro nur noch knappe 16.000 Euro. Wir bitten Sie noch einmal um Ihre Spende, damit wir auch unser Recht auf Beteiligung und unser Klagerecht gegen Fracking erstreiten können. Über die Petition kamen bisher insgesamt 25.735,63 Euro. Zwischen dem letzten Aarhus-Update und heute haben Sie uns weit über 5000 Euro anvertraut. Danke für Ihr Vertrauen! Da unser Vorhaben, einen bundesweiten „Fracking-Plan“ mit Hilfe der UN Aarhus Konvention zu erhalten, langwierig ist, möchte ich Sie heute mit einem Erfolg aus dem atomaren Bereich motivieren durchzuhalten: Brigitte Artmann hat ihre mit ihrem eigenem Geld finanzierte Klage vor dem Aarhus Komitee gegen Tschechien und den Temelin-Ausbau gewonnen! Spendenkonto für Aarhus-Beschwerde gegen Fracking (ohne Spendenquittung) Brigitte Artmann Aarhus Konvention IBAN: DE48780500000222354185 BIC: BYLADEM1HOF Treuhandkonto (ohne Spendenquittung) Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01 BIC: DRESDEFF200 Commerzbank AG Spenden über PayPal (ohne Spendenquittung) für Spender kostenlos. https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online Wie geht das? Einloggen (E-Mail und Geld senden auswählen). E-Mail-Adresse des Empfängers eingeben aarhus-konvention-initiative@gmx.de Betrag eingeben. Das Geld wird sicher versendet. Ihr Erfolg: Tschechien muss unter anderem dafür sorgen, dass ALLE Menschen in Tschechien und Deutschland AKTIV über das Vorhaben des AKW-Neubaus informiert werden und entsprechend beteiligt werden. Bisher stellten Tschechien und die Bundesregierung die Unterlagen auf eine Website, die man fand oder auch nicht. Diese Entscheidung des Aarhus Komitees liegt der tschechischen Regierung und Brigitte Artmann seit kurzem vor. Bereits davor haben unsere tschechischen Nachbarn ein Verfahren begonnen, um zwei neue Reaktoren am Standort Dukovany bei Brünn bauen zu können. Seit kurzem dürfen auch Sie in Deutschland rechtsverbindlich daran teilnehmen. Unten finden Sie eine Einwendung, verfasst von Brigitte Artmann. Ich bitte Sie, diese Einwendung so zahlreich wie möglich einfach via E-Mail an das tschechische Ministerium zu schicken. Das hat zwar nichts mit Fracking zu tun. Ist aber ein starkes Signal sowohl an Tschechien als auch an Deutschland, dass wir es ernst meinen und beabsichtigen, umweltschädliche Großprojekte zu verhindern. Die Temelin-Klage hat Brigitte Artmann aus ihren privaten Mitteln finanziert. Ganz neu kann man aktuelle Infos der Aarhus Konvention Initiative per Rundbrief erhalten: Einfach anmelden mit E-Mail an: newsletter@aarhus-konvention-initiative.de Mit herzlichen Grüßen Sonja Schuhmacher PS: Auf meine letzten beiden Updates hat es viele, teils kritische Kommentare gegeben, auf die ich, so weit es mir möglich war, geantwortet habe. Ihre Argumente nehme ich sehr ernst. Übrigens: Ein Update z.B. zum Thema Windenergie oder Atomkraft ändert nichts am ursprünglichen Petitionstext gegen Fracking. Der Debatte um die Alternativen zu Fracking, Erdgas, Öl und Kohle stelle ich mich auch in Zukunft gern. Hier noch eine Einwendung zum geplanten AKW-Neubau in Tschechien : Bitte schicken Sie per E-Mail an dukovany@mzp.cz folgende Einwendung ab: Vorname, Name Straße Postleitzahl, Ort Germany An das Ministry of the Environment of the Czech Republic EIA Department, Vrsovicka 65, 100 10 Prague 10, Tschechische Republik dukovany@mzp.cz Only by e-mail (Please confirm receipt) Betreff: Stellungnahme zum AKW-Neubau Dukovany, Tschechien (UVP Scoping) Sehr geehrte Damen und Herren, Das AKW Dukovany in Tschechien liegt 180 km von Deutschland entfernt. Fristgerecht vor dem 27. September 2016 lehne ich hiermit den Bau von zwei neuen Reaktoren am Standort Dukovany mit installierter elektrischer Leistung bis zu 3500 MWe und einer veranschlagten Projektlebensdauer von 60 Jahren ab. 1. Stellvertretend für viele Klägerinnen und Kläger aus Deutschland und Österreich hat Brigitte Artmann die Beschwerde ACCC/C/2012/71 gegen Tschechien betreffend der UVP Temelin im Juni 2016 gewonnen. Die Entscheidung des Aarhus Convention Compliance Committee liegt der tschechischen Regierung und Frau Artmann vor. Diese Entscheidung wurde bisher weder in tschechisches Recht noch in deutsches Recht umgesetzt. Folglich ist diese Aussage in den Unterlagen zur UVP „AKW Neubau Dukovany“ auf Seite 8 der Bekanntmachung falsch: „Der Inhalt der Bekanntmachung entspricht formal den Anforderungen des Gesetzes. Die Bekanntmachung steht im Einklang mit der Anlage Nr. 3 zum Gesetz (Formalitäten der Bekanntmachung) gegliedert, deren Formalitäten strikt beachtet werden.“ 2. Das Aarhus Convention Compliance Committee hat im Fall ACCC/C/2012/71 (UVP Temelin) entschieden, dass Tschechien sicherstellen muss, dass die komplette Öffentlichkeit in Tschechien und Deutschland aktiv informiert und beteiligt wird. In der UVP AKW Neubau Dukovany erfolgte bisher keine wesentlich andere Information und Beteiligung als in der UVP Temelin, im Gegenteil. Ich habe nur über Organisationen der Zivilgesellschaft wie die Aarhus Konvention Initiative erfahren, dass ich mich an diesem Verfahren beteiligen kann. Ich wurde weder über ein Ministerium noch über eine Behörde aktiv darüber informiert. Dadurch verstößt Tschechien nun in der UVP (Scoping) AKW-Neubau Dukovany schon wieder gegen die UN-Aarhus-Konvention. Ich fordere Sie deshalb auf, diese UVP sofort einzustellen und erst zu wiederholen, wenn die Entscheidungen des Aarhus Convention Compliance Committee korrekt implementiert sind. 3. Das Aarhus Convention Compliance Committee hat im Fall ACCC/C/2012/71 (UVP Temelin) entschieden, dass es kein sogenanntes Blackbox-Verfahren geben darf. Das heißt, der gewählte Reaktortyp muss in der UVP konkret enthalten sein. In der UVP AKW-Neubau Dukovany wurde wieder offen gelassen, welcher Reaktortyp tatsächlich gebaut werden wird. Tschechien verletzt in allen beiden aufgeführten Punkten wie schon in der UVP Temelin die UN Aarhus Konvention und muss dies nachbessern, ehe die UVP AKW Neubau Dukovany fortgeführt werden kann. 4. Das Aarhus Convention Compliance Committee hat zudem entschieden, dass rechtsverbindliche Erörterungstermine in Deutschland stattfinden müssen. Ich fordere dies hiermit bereits vorsorglich ein. Weiter haben die Unterlagen der UVP AKW-Neubau Dukovany viele Mängel, die nachgebessert werden müssen. Beispielhaft führe ich an: 5. Die UVP Rekonstruktion Umspannwerk Slavětice wird gemacht wegen der neu geplanten Reaktoren und muss deshalb ein Teil der grenzübergreifenden UVP AKW-Neubau Dukovany sein. Dies muss nachgebessert werden. Tschechien liefert Strom nach Deutschland. Im Szenariorahmen 2030 plant die deutsche Bundesnetzagentur 3000 MW aus Tschechien ein. Dies entspricht der Leistung der nun neugeplanten Reaktoren. Das Umspannwerk Slavětice gehört ČEPS und seine Rekonstruktion ist bisher nicht als Bestandteil des Vorhabens eingeplant. 6. Die Laufzeitverlängerung des 31 Jahre alten Reaktors 1 von Dukovany und die geplante Laufzeitverlängerung der fast ebenso alten Reaktoren 2, 3 und 4 muss Bestandteil der UVP AKW-Neubau Dukovany sein. Ein SuperGAU der alten, gefährlichen Reaktoren beeinträchtigt den geplanten Neubau. Eine Information von Brigitte Artmann wegen fehlender UVP Laufzeitverlängerung für die alten Reaktoren liegt dem Espoo Convention Implementation Committee vor, eine weitere Beschwerde dem Aarhus Convention Compliance Committee. 7. Ein funktionierendes Konzept für grenzübergreifenden Katastrophenschutz und eine angemessene Haftpflicht zur Deckung der mir entstehenden Schäden muss vorgelegt werden. 8. Quelltermkarten über reale Wetterlagen eines Jahres mit der exakten anzunehmenden Kontamination im Falle eines gezielten Absturzes eines vollbetankten Airbus A 380 (exakt dieser Flugzeugtyp) sind vorzulegen. (1) http://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/dukovany/index.htm (2) http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/strahlenschutz/42391.htm (3) http://www.bmub.bund.de/P4353/ (4)http://portal.cenia.cz/eiasea/detail/EIA_MZP469 Mit umweltfreundlichen Grüßen, Ihr Name
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