Fordern Sie die Abschaffung von § 173 zur Entkriminalisierung von Inzest

Das Problem

Wir, die Unterzeichnenden, fordern eine Überprüfung der aktuellen Gesetzgebung in Bezug auf einvernehmliche sexuelle und romantische Beziehungen zwischen volljährigen Verwandten. Unser Anliegen basiert auf den folgenden Gründen:

 

1. Selbstbestimmungsrecht: Jeder Mensch hat das Recht, über seine Beziehungen frei und ohne staatliche Einmischung zu entscheiden, solange diese einvernehmlich sind und auf gegenseitigem Respekt basieren.

 

 

2. Keine Opfer, kein Schaden: Einvernehmliche Beziehungen zwischen Erwachsenen verletzen keine Dritten, daher besteht kein legitimer Grund für eine Kriminalisierung.

 

 

3. Kulturelle Relativität: In verschiedenen historischen und kulturellen Kontexten wurden solche Beziehungen akzeptiert oder sogar gefördert. Eine pauschale Ablehnung ignoriert kulturelle Vielfalt und alternative Sichtweisen.

 

 

4. Keine Doppelmoral: Andere Formen nicht-traditioneller Beziehungen sind heute gesellschaftlich und rechtlich anerkannt. Beziehungen zwischen Verwandten sollten ebenso gleichberechtigt behandelt werden.

 

 

5. Reproduktive Freiheit: Während genetische Risiken existieren, rechtfertigen sie keine Kriminalisierung. Menschen mit anderen genetischen Erkrankungen dürfen ebenfalls Kinder bekommen, ohne dass dies rechtlich eingeschränkt wird.

 

 

 

Wir plädieren daher für eine Entkriminalisierung und eine offene, sachliche Diskussion, die die Autonomie und Rechte von Erwachsenen respektiert.

 

Ziel:

 

Wir bitten den Gesetzgeber, bestehende Regelungen zu überdenken und Inzest unter einvernehmlichen, volljährigen Partnern zu entkriminalisieren, um individuelle Freiheitsrechte zu wahren.

 

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Das Problem

Wir, die Unterzeichnenden, fordern eine Überprüfung der aktuellen Gesetzgebung in Bezug auf einvernehmliche sexuelle und romantische Beziehungen zwischen volljährigen Verwandten. Unser Anliegen basiert auf den folgenden Gründen:

 

1. Selbstbestimmungsrecht: Jeder Mensch hat das Recht, über seine Beziehungen frei und ohne staatliche Einmischung zu entscheiden, solange diese einvernehmlich sind und auf gegenseitigem Respekt basieren.

 

 

2. Keine Opfer, kein Schaden: Einvernehmliche Beziehungen zwischen Erwachsenen verletzen keine Dritten, daher besteht kein legitimer Grund für eine Kriminalisierung.

 

 

3. Kulturelle Relativität: In verschiedenen historischen und kulturellen Kontexten wurden solche Beziehungen akzeptiert oder sogar gefördert. Eine pauschale Ablehnung ignoriert kulturelle Vielfalt und alternative Sichtweisen.

 

 

4. Keine Doppelmoral: Andere Formen nicht-traditioneller Beziehungen sind heute gesellschaftlich und rechtlich anerkannt. Beziehungen zwischen Verwandten sollten ebenso gleichberechtigt behandelt werden.

 

 

5. Reproduktive Freiheit: Während genetische Risiken existieren, rechtfertigen sie keine Kriminalisierung. Menschen mit anderen genetischen Erkrankungen dürfen ebenfalls Kinder bekommen, ohne dass dies rechtlich eingeschränkt wird.

 

 

 

Wir plädieren daher für eine Entkriminalisierung und eine offene, sachliche Diskussion, die die Autonomie und Rechte von Erwachsenen respektiert.

 

Ziel:

 

Wir bitten den Gesetzgeber, bestehende Regelungen zu überdenken und Inzest unter einvernehmlichen, volljährigen Partnern zu entkriminalisieren, um individuelle Freiheitsrechte zu wahren.

 

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Die Entscheidungsträger*innen

Marco Buschmann
Bundesminister der Justiz
Olaf Scholz
Bundeskanzler
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