Den Tieren des Waldes zu Liebe - Schluss mit Karbid Kanonen zu Ostern


Den Tieren des Waldes zu Liebe - Schluss mit Karbid Kanonen zu Ostern
Das Problem
Vom Karsamstag bis die ganze Nacht hindurch zum Ostersonntag (offiziell durch die Gemeinden genehmigt!) findet an den Oberlausitzer Wäldrändern zum Qual der Waldtiere und Vögel in der Brutzeit (in den Dörfern wegen Beschwerden untersagt!) das sogenannte Osterschießen mit selbstgebauten Karbidkanonen:
https://www.youtube.com/watch?v=TAayxJN35eg
(nicht nur Karbid - auch Gas u.a. und alles was explodiert kommt zum Einsatz) statt. Der Lautstärkepegel einer Silvestergroßstadtnacht ist harmlos dagegen.
Zitat Experte Julian Heiermann, Referent Umweltinformation: „Das Problem dabei ist, dass die Vögel in dieser Zeit brüten und ihre Jungen aufziehen. Werden sie dann durch ein Feuerwerk o.ä. aufgeschreckt, kühlen die Eier oder die Jungvögel in kurzer Zeit aus und sterben.“
Und das zum FEST DER FRUCHTBARKEIT!
Wald- und Jungtiere flüchten in Todespanik vor den Kanonen-explosionen, welche durch Menschengruppen an jeder zweiten Waldlichtung gezündet, (die Erde bebt, die Luft stinkt fürchterlich) und die
mehr als 18 Stunden!!!!!!!! anhalten.
In der Brutzeit ist lt. Bundesnaturschutzgesetz das Fällen von Bäumen und das Hecke schneiden verboten - aber DAS ist erlaubt?
NEIN - GEGEN DEN TATBESTAND § 39 und §44 (BNatschG) findet das Osterschießen statt.
- § 39 (1) 1. (BNatschG): Es ist verboten wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen
- §44 (1) 2. (BNatschG) Es ist verboten wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.
Seltene Arten in der Region: Seeadler, Kranich, Sperlingskauz, Uhu, Alpenspitzmaus, Schläfer u.a. geschützte Arten in der Region: Wölfe, Eisvogel u.a.
Verantwortlich dafür sind die Gemeinden. Hier sieht man trotz eindeutiger Gesetzeslage keinen Handlungsbedarf!
Zum eigentlichen Brauch: Die Dorfältesten gingen am Ostermorgen auf einem Berg und gaben 12 Schüsse mit dem Luftgewehr ab. Anderorts wurde mit dem Luftgewehr auf Blechbüchsen geschossen.
Die neuzeitliche Sitte, wo mit Autos und Kanonen zur nächtlichen Explosionsparty an den Wald gefahren wird, findet erst innerhalb der letzten 40 Jahren statt.
Andreas Schulze vom Traditionsteam Schirgiswalde dem mdr: "Der Brauch kommt daher, dass niemand in der Osternacht schlafen soll. Christus ist ja auferstanden, deswegen soll Krach gemacht werden."
Und wer sagt, dass Krach gemacht werden soll?
Durch das hochentzündliche Gas - Acetylen (Karbid und Wasser) u.a., welches angezündet, entstehen Explosionen mit (schein)heiliger Begründung.
Doch bei aller Heiligkeit sind und bleiben Bräuche menschengemacht. Die meisten Bräuche sind wunderschön und erhaltenswert. Und das ist gut so.
Problematisch wird es nur, wenn Bräuche instrumentalisiert werden, aus zweiter Hand gemacht, dem Selbstzweck dienend, zur Qual bis hin zur Todesfolge für andere Lebewesen - wie christlich!

Das Problem
Vom Karsamstag bis die ganze Nacht hindurch zum Ostersonntag (offiziell durch die Gemeinden genehmigt!) findet an den Oberlausitzer Wäldrändern zum Qual der Waldtiere und Vögel in der Brutzeit (in den Dörfern wegen Beschwerden untersagt!) das sogenannte Osterschießen mit selbstgebauten Karbidkanonen:
https://www.youtube.com/watch?v=TAayxJN35eg
(nicht nur Karbid - auch Gas u.a. und alles was explodiert kommt zum Einsatz) statt. Der Lautstärkepegel einer Silvestergroßstadtnacht ist harmlos dagegen.
Zitat Experte Julian Heiermann, Referent Umweltinformation: „Das Problem dabei ist, dass die Vögel in dieser Zeit brüten und ihre Jungen aufziehen. Werden sie dann durch ein Feuerwerk o.ä. aufgeschreckt, kühlen die Eier oder die Jungvögel in kurzer Zeit aus und sterben.“
Und das zum FEST DER FRUCHTBARKEIT!
Wald- und Jungtiere flüchten in Todespanik vor den Kanonen-explosionen, welche durch Menschengruppen an jeder zweiten Waldlichtung gezündet, (die Erde bebt, die Luft stinkt fürchterlich) und die
mehr als 18 Stunden!!!!!!!! anhalten.
In der Brutzeit ist lt. Bundesnaturschutzgesetz das Fällen von Bäumen und das Hecke schneiden verboten - aber DAS ist erlaubt?
NEIN - GEGEN DEN TATBESTAND § 39 und §44 (BNatschG) findet das Osterschießen statt.
- § 39 (1) 1. (BNatschG): Es ist verboten wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen
- §44 (1) 2. (BNatschG) Es ist verboten wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.
Seltene Arten in der Region: Seeadler, Kranich, Sperlingskauz, Uhu, Alpenspitzmaus, Schläfer u.a. geschützte Arten in der Region: Wölfe, Eisvogel u.a.
Verantwortlich dafür sind die Gemeinden. Hier sieht man trotz eindeutiger Gesetzeslage keinen Handlungsbedarf!
Zum eigentlichen Brauch: Die Dorfältesten gingen am Ostermorgen auf einem Berg und gaben 12 Schüsse mit dem Luftgewehr ab. Anderorts wurde mit dem Luftgewehr auf Blechbüchsen geschossen.
Die neuzeitliche Sitte, wo mit Autos und Kanonen zur nächtlichen Explosionsparty an den Wald gefahren wird, findet erst innerhalb der letzten 40 Jahren statt.
Andreas Schulze vom Traditionsteam Schirgiswalde dem mdr: "Der Brauch kommt daher, dass niemand in der Osternacht schlafen soll. Christus ist ja auferstanden, deswegen soll Krach gemacht werden."
Und wer sagt, dass Krach gemacht werden soll?
Durch das hochentzündliche Gas - Acetylen (Karbid und Wasser) u.a., welches angezündet, entstehen Explosionen mit (schein)heiliger Begründung.
Doch bei aller Heiligkeit sind und bleiben Bräuche menschengemacht. Die meisten Bräuche sind wunderschön und erhaltenswert. Und das ist gut so.
Problematisch wird es nur, wenn Bräuche instrumentalisiert werden, aus zweiter Hand gemacht, dem Selbstzweck dienend, zur Qual bis hin zur Todesfolge für andere Lebewesen - wie christlich!

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Petition am 5. Januar 2015 erstellt