Petition updateLöschung von Hass- und Hetzbeiträgen auf Facebook, Twitter & Co.

Mit langsamen Schritten geht es voran.....

AfDexit Initiative für ein konsequentes AfD-VerbotHamburg, Germany
Jul 28, 2018
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, Wir sind alles Mörder, zumindest wenn es nach den rechtspopulistischen Beiträgen und Kommentaren der 
menschenfeindlichen Gruppen in den sozialen Netzwerken geht.

Insgesamt 55 mal in nur drei Tagen wurde ich zum Mörder gemacht, in gefühlt unzähligen Beiträgen und Kommentaren wurde die Anschuldigung Mörder und Massenmörder allen gegenüber getätigt, die sich für die Rettung von flüchtenden Menschen einsetzen oder sich solidarisch zeigen.

Alle Beiträge wurden ordnungsgemäß gemeldet, zwei wurden sogar gelöscht. 
Bezieht man sich auf die neueste Auswertung des Bundesamtes für Justiz, so stellt man dort fest, dass von 1000 gemeldeten Beiträgen 300 gelöscht wurden. Die beitrage und Kommentare kommen ausschließlich aus dem rechten Milieu und nehmen dramatisch zu.

Facebook, Twitter, Google & Co. Sehen selten einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards.
Facebook selbst schreibt auf deren Internetseite:
„Deshalb nehmen wir unsere Aufgabe sehr ernst, unseren Dienst vor jeglicher Art von Missbrauch zu schützen. Aus diesem Grund haben wir Gemeinschaftsstandards formuliert, die festlegen, was auf Facebook gestattet ist und was nicht. Unsere Standards gelten weltweit und für alle Arten von Inhalten. Sie sind bewusst umfassend, d. h. zum Beispiel, dass Inhalte, die eventuell nicht als Hassrede eingestuft werden, dennoch wegen eines Verstoßes gegen unsere Bullying-Richtlinien entfernt werden.“

 Halten wir also kurz fest: Facebook, aber auch die anderen Betreiber sozialer Netzwerke, beweihräuchern sich mit schönen Texten, halten sich aber nicht an die selbst aufgestellten Spielregeln. Nun gibt es glücklicherweise auch das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG). Was ist das NetzDG und wie funktioniert das?

 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz — NetzDG) werden soziale Netzwerke ab einer bestimmten Größenordnung verpflichtet, halbjährlich einen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu erstellen (§ 2 NetzDG) sowie ein wirksames Beschwerde­management vorzuhalten (§ 3 NetzDG). Ferner müssen Anbieter sozialer Netzwerke einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten (§ 5 Absatz 1 NetzDG) sowie für Auskunftsersuchen einer inländischen Strafverfolgungsbe­hörde eine empfangsberechtigte Person im Inland benennen, die auf Auskunftsersuchen innerhalb von 48 Stunden nach Zugang antworten muss (§ 5 Absatz 2 NetzDG). Bei Verstößen gegen diese Pflichten kann das Bundesamt für Justiz Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen und die Leitungspersonen einleiten und gegebenenfalls Bußgelder verhängen. Wenn rechtswidrige Inhalte trotz einer beim sozialen Netzwerk erhobenen Beschwerde nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist gelöscht oder gesperrt werden, können Nutzer den Sachverhalt dem BfJ melden. Das BfJ prüft dann, ob ein Bußgeldverfahren gegen den Netzwerkbetreiber einzuleiten ist. Rechtswidrige Inhalte sollen durch die Netzwerkbetreiber gelöscht oder gesperrt werden. Das Unterbinden von Hasskriminalität sichert eine freie, offene und demokratische Kommunikationskultur in den sozialen Netzwerken. Der Maßstab, was gelöscht oder gesperrt werden muss, wird nicht von den sozialen Netzwerken gesetzt. Maßgeblich sind allein die deutschen Strafgesetze. Mit dem Gesetz werden keine neuen Löschpflichten geschaffen. Es soll vielmehr sichergestellt werden, dass bestehendes Recht eingehalten und durchgesetzt wird.
 Quelle: Bundesministerium für Justiz

 Ich hatte kürzlich mit dem Bundesamt für Justiz Kontakt und man wies mich auf ein Onlineformular hin. 
Mit diesem Formular ist es möglich, dass man dem Bundesamt ein unterlassenes Reagieren auf Hass und Hetzkommentare meldet. 
 Hierzu sind Regeln festgelegt und man muss auch eine Art der Beweissicherung betrieben.

 Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, diese Möglichkeit muss auch von uns genutzt werden.

 Das Onlineformular hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/NetzDG/Service/Formulare/Meldung/Formular_node.html

 Machen Sie davon Gebrauch! Gern nehme ich auch ein Feedback an zu den Meldungen. (So das dargestellt werden kann wie viel gemeldet wurde). 

Sollte es Fragen geben oder Sie möchten mir ein Feedback senden, dann nutzen Sie die nachfolgende E-Mail-Adresse: 

gegen-hass-und-hetze@gegengift.eu


 Beste Grüße
 Uwe Schulze
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