
Liebe Petitionsunterstützer und -unterstützerinnen,
in letzter Zeit erreichen uns vermehrt Abmahnungen von Roland Sillmann, dem derzeitigen Geschäftsführer der landeseigenen Wista Management GmbH, 03063922202, sillmann@wista.de, welche laut Satzung den Wissenschafts- und Technologiepark Adlershof fördern und Gründungsunternehmen unterstützen soll, über seine Anwälte (vgl. https://www.dropbox.com/scl/fo/fa23lucm32czi7g3ph68b/AKbCCm_Gcpz7UXrMr_a1Woc?rlkey=8cf724vfez41kf4riuf6oltlc&dl=0 Wir werden darin aufgefordert u.a. folgende Aussagen zu unterlassen:
- Es gibt massiv gestiegene Betriebskosten bei der Wista in Adlershof.
- Es gibt deutlich zu hohe Energiekosten in Allgemeinbereichen der Gebäude der Wista.
- Die Durchführung von (zu vielen) Wartungen durch die eigene Tochterfirma ist nicht wirtschaftlich.
- Die Art und Weise des Umgangs mit den Mietern ist für eine landeseigene Firma unpassend.
- Sillmann, dem Wista-Vorsitzenden, ist unsere Petition scheinbar ein Dorn im Auge, weil sie Missstände in Adlershof anspricht und er in Fortführung seiner bisherigen Konfrontationsstrategie versucht, diese nun zu verbieten, d.h. die wichtigsten Aussagen zu unterbinden.
- Nachdem Sillmann sich bereits von Anwälten getrennt hat, weil er erstinstanzlich gegen uns verloren hat, hat er nun neue Anwälte beauftragt.
- Sillmann übernimmt sich mit immer mehr neuen Projekten in der ganzen Stadt.
- Sillmann riskiert aufgrund persönlicher Absichten Schäden bei Mietern und dem Ruf der Wista.
Diese u.a. in Emails geäußerten Aussagen unterfallen der Meinungsfreiheit.
Erstinstanzlich wurde die Klage der Wista auf Zahlung von Betriebskostennachzahlungen durch das Landgericht abgewiesen, weil die Wista die Belegeinsicht verweigert hat und keine Einsicht in Ausschreibungsunterlagen gewährt hat (vgl. Urteil in Dropbox).
Setzen Sie sich in Ihrem Bereich bitte dafür ein, dass Kritik an öffentlichen Einrichtungen und/oder landeseigenen Betrieben in einem angemessenen Rahmen in unserer Demokratie stattfinden darf und, dass Probleme durch den Willen zur Problemlösung und nicht durch unangebrachte Konfrontation gelöst werden.
Die Kosten der bisherigen Abmahnungen werden wohl keine Verluste von Steuergeldern darstellen, weil die Kanzlei diese der landeseigenen Wista nicht in Rechnung stellen kann. Eine anerkannte Kanzlei stellt dazu fest: Der neue § 8c Abs. 2 UWG kodifiziert eine Liste von Fällen, in denen das Vorliegen einer missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen indiziert ist:
- Das Vorgehen dient vorwiegend dazu, einen Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten entstehen zu lassen.
- Der Mitbewerber macht eine erhebliche Anzahl von Verstößen gegen die gleiche Rechtsvorschrift durch Abmahnungen geltend.
- Mehrere Zuwiderhandlungen, die in einer Abmahnung geltend gemacht werden könnten, werden in mehrere Abmahnungen aufgeteilt.
- Keine Angabe, in welcher Höhe ein Aufwendungsersatzanspruch des Abmahnenden geltend gemacht wird und wie sich dieser berechnet.
- Keine Schilderung der Rechtsverletzung unter Angabe der tatsächlichen Umstände.
https://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/12-04-2021/das-ende-des-abmahnmissbrauchs