EUROVISION: GRUNDLEGENDE REFORM DES ABSTIMMUNGSSYSTEMS (DE)

The Issue

An die Europäische Rundfunkunion (EBU) und alle teilnehmenden Rundfunkanstalten

Die derzeitigen Bemühungen, das Abstimmungssystem des Eurovision Song Contests (ESC) zu aktualisieren, sind völlig unzureichend. Um die Integrität, Fairness und langfristige Tragfähigkeit des Wettbewerbs zu gewährleisten, ist eine entscheidende Reform erforderlich.

WIR FORDERN die dringende Umsetzung der folgenden umfassenden technischen und verfahrensrechtlichen Reformen.

Forderung Nr. 1: Die „3-Stimmen-Begrenzung“ und die zweistufige Verifizierung
Die für 2026 geplante Senkung der Gesamtobergrenze für Stimmen pro Zahlungsmethode (von 20 auf 10) reicht nicht aus, um Massenabstimmungskampagnen oder einen unverhältnismäßigen Einfluss aufgrund finanzieller Ressourcen zu verhindern.
Um diese Probleme anzugehen, fordern wir mindestens die folgenden Verbesserungen:

  • Strikte 3-Stimmen-Begrenzung (Sofortige Umsetzung): Die maximale Anzahl an Stimmen, die eine Einzelperson für einen einzelnen Beitrag abgeben kann, muss auf DREI begrenzt werden. Die Gesamtzahl der Stimmen pro Person für alle Beiträge muss hoch bleiben (20–30). Diese Obergrenzen müssen für eine eindeutige Telefonnummer gelten. Jede SMS, jeder Anruf und jede Online-Stimme muss mit einer eindeutigen Telefonnummer verknüpft sein.
  • Zweistufiges verifiziertes Voting (Ziel: 2029; nur teilnehmende Länder):
    Verifizierte Wähler: Nutzer, die über sichere Identitätssysteme (z. B. EU Digital Identity Wallet, Bank-ID) verifiziert wurden, behalten die Standardlimits (3 pro Beitrag, 30 insgesamt).
    Nicht verifizierte Wähler: Nutzer ohne sichere Identitätsverifizierung sind auf 1 Stimme pro Beitrag und maximal 10 Stimmen insgesamt beschränkt.

Ziel: Gleicht den Einfluss jedes Wählers an, mobilisiert die Teilnahme, verhindert das „Vote Dumping“ auf einen einzelnen Beitrag und zerstört die Skalierbarkeit bezahlter Abstimmungskampagnen.

Forderung Nr. 2: Technische Durchsetzung und einheitliche Verifizierung
Obergrenzen sind ohne Durchsetzung bedeutungslos. Ein einheitliches Verifizierungssystem, das alle Abstimmungsmethoden miteinander verknüpft, ist zwingend erforderlich und muss mindestens zu Folgendem in der Lage sein:

  • Verifizierung vor der Zahlung: Bei der Online-Abstimmung müssen vor der Zahlungsabwicklung Verifizierungscodes per SMS und E-Mail angefordert werden. Online-Stimmen müssen mit der eindeutigen Telefonnummer verknüpft sein, an die die Verifizierungs-SMS gesendet wurde.
  • Gerätebindung: Zahlungsdaten, verifizierte E-Mail-Adressen und Geräte-„Fingerabdrücke“ müssen an eine eindeutige verifizierte Telefonnummer gebunden sein. Es muss technisch unmöglich sein, diese Zugangsdaten mit mehreren Nummern zu verknüpfen und umgekehrt.
  • Einheitliche Zählung: Online-, SMS- und Telefonstimmen, die mit derselben Telefonnummer verknüpft sind, müssen zusammengefasst werden.
    Beispiel: 1 SMS für Beitrag 7 + 2 Anrufe für Beitrag 12 + 3 App/Online-Stimmen für Beitrag 3 sind mit derselben Telefonnummer verknüpft, was insgesamt 6 Stimmen ergibt. Alle Stimmen sind legitim und werden gezählt, da sowohl die „3-Stimmen-Begrenzung“ als auch die Gesamtobergrenze eingehalten werden.
  • Chronologische Zählung und Verwerfung: Die Stimmen werden nach Zeitstempel gezählt. Sobald eine eindeutige Telefonnummer eine Obergrenze erreicht, werden nachfolgende Stimmen verworfen und nicht für den Beitrag gezählt.
  • Datenspeicherung: Historische Abstimmungsdaten müssen für jahresübergreifende Musteranalysen zur Identifizierung von Betrug archiviert werden.
  • Zukünftige API-Integration: Das System muss die API-Integration mit externen Identitätsanbietern (staatliche ID/Bank-ID) unterstützen, um Forderung Nr. 1 zu erleichtern.

Ziel: Wirksame Verringerung bösartiger Einflussnahme und Abstimmungsmanipulation, wodurch die Glaubwürdigkeit des Abstimmungssystems beim ESC erhöht wird.

Forderung Nr. 3: Kontinuierliche gewichtete Punktvergabe
Das derzeitige Top-10-Ranglistensystem für die Publikumsabstimmung spiegelt nicht das volle Spektrum der Zuschauerpräferenzen wider, da es willkürlich gültige, wertvolle Stimmen verwirft und zu der demütigenden statistischen Anomalie von „Zero Points“ (null Punkten) führt.
Wir fordern die sofortige Einführung einer kontinuierlichen gewichteten Rangliste für die Publikumsabstimmung im großen Finale:

  • Kontinuierliche Zuweisung: Nur im großen Finale müssen die Publikumsstimmen aus allen teilnehmenden Ländern und dem Rest der Welt (RTW) jedem teilnehmenden Beitrag (außer dem eigenen Land) eine Punktzahl zuweisen.
  • 0,5-Punkte-Schritte (weitere Klärung in Forderung Nr. 4): Die Punkte werden auf einer aufsteigenden Skala basierend auf der Rangfolge vergeben (z. B. bei 26 Beiträgen: letzter Platz = 0,5 Punkte; erster Platz = 12,5 Punkte; die Punktvergabe durch den RTW hängt von der Anzahl der teilnehmenden Länder ab).
  • Präsentation: Die kumulierten Gesamtpunktzahlen des Publikums pro Beitrag werden auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.

Ziel: Eliminiert die beschämenden „Zero Points“, schafft Anreize zur Abstimmung, indem sichergestellt wird, dass jede legitime Stimme zum Endergebnis beiträgt, und schwächt die Auswirkungen betrügerischer Abstimmungsmanipulationen ab (sofern alle Antibetrugsmaßnahmen durchgesetzt werden).

Forderung Nr. 4: Neugewichtung des großen Finales
Im großen Finale ist keine „Qualitätskontrolle“ erforderlich, da alle 20 qualifizierten Beiträge (~75 % aller Beiträge) nach der Wiedereinführung der Juries in den Halbfinals im Jahr 2026 (50/50-Aufteilung) den „Jury-Filter“ durchlaufen haben werden.
Die Publikumsabstimmung muss die wichtigste Entscheidungsgrundlage für den ESC-Sieger im großen Finale sein, während die Jury-Stimme mit einer reduzierten Gewichtung von etwa 25 % beibehalten wird.

  • Keine Änderung der Punktvergabe erforderlich: Durch die Implementierung der kontinuierlichen gewichteten Punktvergabe (Forderung Nr. 3) verschiebt sich das Verhältnis auf natürliche Weise, ohne das 1-8, 10, 12-Punktesystem der Jury (auch bekannt als „Douze Points“) zu ändern.
  • Die Punktvergabe des RTW hängt von der Anzahl der teilnehmenden Länder (N) ab:
     - Punktzahl für den letztplatzierten Beitrag = ( runden(2N / 3,5) ) / 2 ,
     - Punktzahl für den erstplatzierten Beitrag = ( runden(2N / 3,5) ) / 2 + 12,5 (wenn 26 Beiträge in 0,5-Punkte-Schritten bewertet werden),
     - Gesamtpunktzahl vom RTW = ( runden(2N / 3,5) ) x 13 + 162,5 ,
  • Beispiel: Wenn 37 Länder und der RTW über 26 Beiträge abstimmen:
     - Jury-Anteil: 2146 Gesamtpunkte (58x37),
     - Publikums-Anteil: 6448 Gesamtpunkte (162,5x37 + 435,5),
     - Ergebnis: ~24,97 % Jury / ~75,03 % Publikum (die endgültige Aufteilung schwankt leicht aufgrund von Rundungen in verschiedenen Berechnungsschritten),
  • Rolle der Jury: Beibehalten als Stabilisator gegen Populismus und Block-Voting, um einen offensichtlichen Gewinner hervorzuheben, der herausragende Leistungen erbringt. Kann über die „Douze Points“-Mechanik als Entscheidungsmerkmal bei Gleichstand dienen.

Ziel: Wenn alle wirksamen Antibetrugsmaßnahmen greifen, stellt diese Änderung das Publikum als Hauptentscheidungsträger wieder her, während die professionelle Aufsicht gewahrt bleibt. Der ESC sollte von MENSCHEN angetrieben und von PROFI-EXPERTEN geleitet werden, nicht umgekehrt!

Forderung Nr. 5: Anreize und ethische Mobilisierung
Die Kommunikation der Verbesserungen des Abstimmungssystems an die Öffentlichkeit und die Bereitstellung eines überzeugenden Grundes zur Abstimmung sind entscheidend, um die Wahlbeteiligung der breiten Öffentlichkeit zu maximieren:

  • Zuweisung für wohltätige Zwecke: Überschüssige Einnahmen (nach Abzug der direkten technischen/administrativen Kosten) müssen an anerkannte internationale NGOs (Menschenrechte/Umwelt) weitergeleitet werden.
  • Werbung: Es muss klar erklärt werden, dass die neue „kontinuierliche Punktvergabe“ bedeutet, dass keine Stimme verschwendet wird. Dabei müssen das erhöhte Gewicht der Publikumsstimme und die Antibetrugsmaßnahmen hervorgehoben werden, um die Teilnahme direkt zu fördern.

Ziel: Verschiebt die Motivation vom einfachen Fandom hin zur ethischen Teilnahme, wodurch Volumen und Legitimität erhöht werden.

Forderung Nr. 6: Öffentliche Prüfung und Transparenz
Vertrauen erfordert Verifizierung, nicht nur professionelle Zusicherungen! Daher fordern wir:

  • Prüfung der Rohdaten: Die EBU muss eine transparente Prüfung der Abstimmungsdaten des großen Finales und der Halbfinals einrichten, wobei der Schwerpunkt auf Rohprotokollen (Logs) und Berechnungen liegt.
  • Unabhängige Aufsicht: Benannte unabhängige Vertreter (z. B. OGAE und ihre regionalen Clubs, relevante NGOs und andere interessierte Parteien) müssen das Recht haben, die Prüfung zu beobachten, die Rohdaten der Abstimmung zusammen mit den offiziellen Prüfern zu verifizieren, einen eigenen Bericht zu erstellen und Unstimmigkeiten bei der Generierung und Verarbeitung der Rohdaten öffentlich zu machen.
  • Sofortige Veröffentlichung der Daten: Die Gesamtzahl der Rohstimmen (absolute Zahlen) pro Beitrag, aufgeschlüsselt nach jedem teilnehmenden Land und dem RTW, muss unmittelbar nach der Ausstrahlung der Ergebnisse veröffentlicht werden.

Ziel: Eliminiert Spekulationen, beweist die verbesserte Widerstandsfähigkeit des Abstimmungssystems gegen Betrug und erzwingt Rechenschaftspflicht.

DIE ZEIT FÜR KLEINE KORREKTUREN IST VORBEI! DIE ZEIT FÜR EINE ECHTE REFORM IST JETZT!!!

Hochachtungsvoll eingereicht,
das globale Publikum des Eurovision Song Contests
_____________________________________________________________________
Senden Sie Ihre Fragen, Ideen, Feedback oder einfach ein „Hallo“ 😊 an esc.publicwatch@mailbox.org — alles ist herzlich willkommen!
_____________________________________________________________________
Links zu anderen Sprachversionen dieser Petition finden Sie am Ende der englischen Version.

Hinweis: Alle in der Illustration der Petition dargestellten Abstimmungsergebnisse und Länderplatzierungen dienen rein illustrativen Zwecken. Sie sind zufällig generiert und spiegeln keine Präferenzen, Vorhersagen oder offiziellen Platzierungen wider.

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The Issue

An die Europäische Rundfunkunion (EBU) und alle teilnehmenden Rundfunkanstalten

Die derzeitigen Bemühungen, das Abstimmungssystem des Eurovision Song Contests (ESC) zu aktualisieren, sind völlig unzureichend. Um die Integrität, Fairness und langfristige Tragfähigkeit des Wettbewerbs zu gewährleisten, ist eine entscheidende Reform erforderlich.

WIR FORDERN die dringende Umsetzung der folgenden umfassenden technischen und verfahrensrechtlichen Reformen.

Forderung Nr. 1: Die „3-Stimmen-Begrenzung“ und die zweistufige Verifizierung
Die für 2026 geplante Senkung der Gesamtobergrenze für Stimmen pro Zahlungsmethode (von 20 auf 10) reicht nicht aus, um Massenabstimmungskampagnen oder einen unverhältnismäßigen Einfluss aufgrund finanzieller Ressourcen zu verhindern.
Um diese Probleme anzugehen, fordern wir mindestens die folgenden Verbesserungen:

  • Strikte 3-Stimmen-Begrenzung (Sofortige Umsetzung): Die maximale Anzahl an Stimmen, die eine Einzelperson für einen einzelnen Beitrag abgeben kann, muss auf DREI begrenzt werden. Die Gesamtzahl der Stimmen pro Person für alle Beiträge muss hoch bleiben (20–30). Diese Obergrenzen müssen für eine eindeutige Telefonnummer gelten. Jede SMS, jeder Anruf und jede Online-Stimme muss mit einer eindeutigen Telefonnummer verknüpft sein.
  • Zweistufiges verifiziertes Voting (Ziel: 2029; nur teilnehmende Länder):
    Verifizierte Wähler: Nutzer, die über sichere Identitätssysteme (z. B. EU Digital Identity Wallet, Bank-ID) verifiziert wurden, behalten die Standardlimits (3 pro Beitrag, 30 insgesamt).
    Nicht verifizierte Wähler: Nutzer ohne sichere Identitätsverifizierung sind auf 1 Stimme pro Beitrag und maximal 10 Stimmen insgesamt beschränkt.

Ziel: Gleicht den Einfluss jedes Wählers an, mobilisiert die Teilnahme, verhindert das „Vote Dumping“ auf einen einzelnen Beitrag und zerstört die Skalierbarkeit bezahlter Abstimmungskampagnen.

Forderung Nr. 2: Technische Durchsetzung und einheitliche Verifizierung
Obergrenzen sind ohne Durchsetzung bedeutungslos. Ein einheitliches Verifizierungssystem, das alle Abstimmungsmethoden miteinander verknüpft, ist zwingend erforderlich und muss mindestens zu Folgendem in der Lage sein:

  • Verifizierung vor der Zahlung: Bei der Online-Abstimmung müssen vor der Zahlungsabwicklung Verifizierungscodes per SMS und E-Mail angefordert werden. Online-Stimmen müssen mit der eindeutigen Telefonnummer verknüpft sein, an die die Verifizierungs-SMS gesendet wurde.
  • Gerätebindung: Zahlungsdaten, verifizierte E-Mail-Adressen und Geräte-„Fingerabdrücke“ müssen an eine eindeutige verifizierte Telefonnummer gebunden sein. Es muss technisch unmöglich sein, diese Zugangsdaten mit mehreren Nummern zu verknüpfen und umgekehrt.
  • Einheitliche Zählung: Online-, SMS- und Telefonstimmen, die mit derselben Telefonnummer verknüpft sind, müssen zusammengefasst werden.
    Beispiel: 1 SMS für Beitrag 7 + 2 Anrufe für Beitrag 12 + 3 App/Online-Stimmen für Beitrag 3 sind mit derselben Telefonnummer verknüpft, was insgesamt 6 Stimmen ergibt. Alle Stimmen sind legitim und werden gezählt, da sowohl die „3-Stimmen-Begrenzung“ als auch die Gesamtobergrenze eingehalten werden.
  • Chronologische Zählung und Verwerfung: Die Stimmen werden nach Zeitstempel gezählt. Sobald eine eindeutige Telefonnummer eine Obergrenze erreicht, werden nachfolgende Stimmen verworfen und nicht für den Beitrag gezählt.
  • Datenspeicherung: Historische Abstimmungsdaten müssen für jahresübergreifende Musteranalysen zur Identifizierung von Betrug archiviert werden.
  • Zukünftige API-Integration: Das System muss die API-Integration mit externen Identitätsanbietern (staatliche ID/Bank-ID) unterstützen, um Forderung Nr. 1 zu erleichtern.

Ziel: Wirksame Verringerung bösartiger Einflussnahme und Abstimmungsmanipulation, wodurch die Glaubwürdigkeit des Abstimmungssystems beim ESC erhöht wird.

Forderung Nr. 3: Kontinuierliche gewichtete Punktvergabe
Das derzeitige Top-10-Ranglistensystem für die Publikumsabstimmung spiegelt nicht das volle Spektrum der Zuschauerpräferenzen wider, da es willkürlich gültige, wertvolle Stimmen verwirft und zu der demütigenden statistischen Anomalie von „Zero Points“ (null Punkten) führt.
Wir fordern die sofortige Einführung einer kontinuierlichen gewichteten Rangliste für die Publikumsabstimmung im großen Finale:

  • Kontinuierliche Zuweisung: Nur im großen Finale müssen die Publikumsstimmen aus allen teilnehmenden Ländern und dem Rest der Welt (RTW) jedem teilnehmenden Beitrag (außer dem eigenen Land) eine Punktzahl zuweisen.
  • 0,5-Punkte-Schritte (weitere Klärung in Forderung Nr. 4): Die Punkte werden auf einer aufsteigenden Skala basierend auf der Rangfolge vergeben (z. B. bei 26 Beiträgen: letzter Platz = 0,5 Punkte; erster Platz = 12,5 Punkte; die Punktvergabe durch den RTW hängt von der Anzahl der teilnehmenden Länder ab).
  • Präsentation: Die kumulierten Gesamtpunktzahlen des Publikums pro Beitrag werden auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.

Ziel: Eliminiert die beschämenden „Zero Points“, schafft Anreize zur Abstimmung, indem sichergestellt wird, dass jede legitime Stimme zum Endergebnis beiträgt, und schwächt die Auswirkungen betrügerischer Abstimmungsmanipulationen ab (sofern alle Antibetrugsmaßnahmen durchgesetzt werden).

Forderung Nr. 4: Neugewichtung des großen Finales
Im großen Finale ist keine „Qualitätskontrolle“ erforderlich, da alle 20 qualifizierten Beiträge (~75 % aller Beiträge) nach der Wiedereinführung der Juries in den Halbfinals im Jahr 2026 (50/50-Aufteilung) den „Jury-Filter“ durchlaufen haben werden.
Die Publikumsabstimmung muss die wichtigste Entscheidungsgrundlage für den ESC-Sieger im großen Finale sein, während die Jury-Stimme mit einer reduzierten Gewichtung von etwa 25 % beibehalten wird.

  • Keine Änderung der Punktvergabe erforderlich: Durch die Implementierung der kontinuierlichen gewichteten Punktvergabe (Forderung Nr. 3) verschiebt sich das Verhältnis auf natürliche Weise, ohne das 1-8, 10, 12-Punktesystem der Jury (auch bekannt als „Douze Points“) zu ändern.
  • Die Punktvergabe des RTW hängt von der Anzahl der teilnehmenden Länder (N) ab:
     - Punktzahl für den letztplatzierten Beitrag = ( runden(2N / 3,5) ) / 2 ,
     - Punktzahl für den erstplatzierten Beitrag = ( runden(2N / 3,5) ) / 2 + 12,5 (wenn 26 Beiträge in 0,5-Punkte-Schritten bewertet werden),
     - Gesamtpunktzahl vom RTW = ( runden(2N / 3,5) ) x 13 + 162,5 ,
  • Beispiel: Wenn 37 Länder und der RTW über 26 Beiträge abstimmen:
     - Jury-Anteil: 2146 Gesamtpunkte (58x37),
     - Publikums-Anteil: 6448 Gesamtpunkte (162,5x37 + 435,5),
     - Ergebnis: ~24,97 % Jury / ~75,03 % Publikum (die endgültige Aufteilung schwankt leicht aufgrund von Rundungen in verschiedenen Berechnungsschritten),
  • Rolle der Jury: Beibehalten als Stabilisator gegen Populismus und Block-Voting, um einen offensichtlichen Gewinner hervorzuheben, der herausragende Leistungen erbringt. Kann über die „Douze Points“-Mechanik als Entscheidungsmerkmal bei Gleichstand dienen.

Ziel: Wenn alle wirksamen Antibetrugsmaßnahmen greifen, stellt diese Änderung das Publikum als Hauptentscheidungsträger wieder her, während die professionelle Aufsicht gewahrt bleibt. Der ESC sollte von MENSCHEN angetrieben und von PROFI-EXPERTEN geleitet werden, nicht umgekehrt!

Forderung Nr. 5: Anreize und ethische Mobilisierung
Die Kommunikation der Verbesserungen des Abstimmungssystems an die Öffentlichkeit und die Bereitstellung eines überzeugenden Grundes zur Abstimmung sind entscheidend, um die Wahlbeteiligung der breiten Öffentlichkeit zu maximieren:

  • Zuweisung für wohltätige Zwecke: Überschüssige Einnahmen (nach Abzug der direkten technischen/administrativen Kosten) müssen an anerkannte internationale NGOs (Menschenrechte/Umwelt) weitergeleitet werden.
  • Werbung: Es muss klar erklärt werden, dass die neue „kontinuierliche Punktvergabe“ bedeutet, dass keine Stimme verschwendet wird. Dabei müssen das erhöhte Gewicht der Publikumsstimme und die Antibetrugsmaßnahmen hervorgehoben werden, um die Teilnahme direkt zu fördern.

Ziel: Verschiebt die Motivation vom einfachen Fandom hin zur ethischen Teilnahme, wodurch Volumen und Legitimität erhöht werden.

Forderung Nr. 6: Öffentliche Prüfung und Transparenz
Vertrauen erfordert Verifizierung, nicht nur professionelle Zusicherungen! Daher fordern wir:

  • Prüfung der Rohdaten: Die EBU muss eine transparente Prüfung der Abstimmungsdaten des großen Finales und der Halbfinals einrichten, wobei der Schwerpunkt auf Rohprotokollen (Logs) und Berechnungen liegt.
  • Unabhängige Aufsicht: Benannte unabhängige Vertreter (z. B. OGAE und ihre regionalen Clubs, relevante NGOs und andere interessierte Parteien) müssen das Recht haben, die Prüfung zu beobachten, die Rohdaten der Abstimmung zusammen mit den offiziellen Prüfern zu verifizieren, einen eigenen Bericht zu erstellen und Unstimmigkeiten bei der Generierung und Verarbeitung der Rohdaten öffentlich zu machen.
  • Sofortige Veröffentlichung der Daten: Die Gesamtzahl der Rohstimmen (absolute Zahlen) pro Beitrag, aufgeschlüsselt nach jedem teilnehmenden Land und dem RTW, muss unmittelbar nach der Ausstrahlung der Ergebnisse veröffentlicht werden.

Ziel: Eliminiert Spekulationen, beweist die verbesserte Widerstandsfähigkeit des Abstimmungssystems gegen Betrug und erzwingt Rechenschaftspflicht.

DIE ZEIT FÜR KLEINE KORREKTUREN IST VORBEI! DIE ZEIT FÜR EINE ECHTE REFORM IST JETZT!!!

Hochachtungsvoll eingereicht,
das globale Publikum des Eurovision Song Contests
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Senden Sie Ihre Fragen, Ideen, Feedback oder einfach ein „Hallo“ 😊 an esc.publicwatch@mailbox.org — alles ist herzlich willkommen!
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Links zu anderen Sprachversionen dieser Petition finden Sie am Ende der englischen Version.

Hinweis: Alle in der Illustration der Petition dargestellten Abstimmungsergebnisse und Länderplatzierungen dienen rein illustrativen Zwecken. Sie sind zufällig generiert und spiegeln keine Präferenzen, Vorhersagen oder offiziellen Platzierungen wider.

The Decision Makers

European Broadcasting Union
European Broadcasting Union
Martin Green
Martin Green
Director of the Eurovision Song Contest

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