Es ist 5 vor 12. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist menschenunwürdig.

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Das Problem

Ich bin selbst von der geplanten Pflegereform betroffen und sehe mit Sorge, wie viele Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, durch dieses Gesetz diskriminiert werden. Als jemand, dem die Würde der Pflegebedürftigen am Herzen liegt, kann ich nicht tatenlos zusehen.Es kann jeden treffen, das er Hilfe braucht.Neuer Gesetzentwurf: Diese vier Hilfen sollen pflegenden Familien gekürzt oder gestrichen werden

Die Streichliste: Was der Entwurf Familien nehmen würde
Vier Posten stechen heraus. Alle Angaben stammen aus dem Referentenentwurf (Stand Juni 2026) — beschlossen ist noch nichts, das Verfahren läuft.

1Verhinderungspflege
Heute: Bis zu 3.539 € pro Jahr, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Auszeit braucht — auch Angehörige und Nachbarn dürfen einspringen.
Laut Entwurf geplant: Nur noch ein „Überbrückungsbudget“: 1.855 € (Pflegegrad 2/3) bzw. 2.285 € (Pflegegrad 4/5) pro Jahr — und Ersatzpflege durch Privatpersonen soll nicht mehr förderfähig sein.
Wen es träfe: Familien, die ohne diese Auszeiten an ihre eigenen Grenzen kommen
2Entlastungsbetrag (131 €/Monat)
Heute: 131 € monatlich für Alltagshilfen — ab Pflegegrad 1, also gerade für Menschen am Anfang der Pflegebedürftigkeit.
Laut Entwurf geplant: Für Pflegegrad 1 ersatzlos gestrichen — das sind 1.572 € pro Jahr, die wegfallen würden.
Wen es träfe: Familien, die gerade erst anfangen und jede Unterstützung brauchen
3Rente für pflegende Angehörige
Heute: Wer einen Angehörigen pflegt, bekommt Rentenbeiträge gutgeschrieben — als Anerkennung für unbezahlte Arbeit.
Laut Entwurf geplant: Die Beiträge sollen auf 70 % sinken — rund 30 % weniger Rentenanwartschaft aus neuer Pflegetätigkeit.
Wen es träfe: Alle, die für die Pflege beruflich kürzertreten
4Pauschale für Pflegehilfsmittel (42 €/Monat)
Heute: Die Pflegekasse übernimmt monatlich Verbrauchsmaterial wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen — zusätzlich zu allen anderen Leistungen, ab Pflegegrad 1.
Laut Entwurf geplant: Als eigenständige Leistung gestrichen — soll im neuen „Entlastungsbudget“ aufgehen, aus dem auch das Pflegegeld fließt. Pflegegrad 1 soll ganz leer ausgehen.
Wen es träfe: Praktisch jede Familie, die zu Hause pflegt
Quelle: Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (BMG, Juni 2026). Daneben sieht der Entwurf u. a. vor, dass neu eingestufte Pflegegrade 2 und 3 in den ersten drei Monaten nur das halbe Pflegegeld erhalten.

in Kraft treten soll, sieht vor, notwendige Hilfen zu kürzen oder gar zu verweigern. Durch diese Maßnahmen werden die Schwächsten unserer Gesellschaft einmal mehr benachteiligt, und das nur, um staatliche Ausgaben zu reduzieren. Doch kann das Recht auf ein würdiges Leben, auf Unterstützung und Pflege, wirklich einer Kosten-Nutzen-Rechnung unterworfen werden?

wenn weiterhin Angehörige die Pflege übernehmen, müssen diese voraussichtlich  Pflegekurse absolvieren und für den Entlastungsbeitrag muss immer Nachweise  erbracht werden. Also  heisst es , das vermutlich pflegende Angehörige nachweisen müssen, wann und wieso und wie sie was gemacht haben.

Das ist eine Diskriminierung der Pflegepersonen. Dies gehen meistens noch arbeiten und pflegen ihre Angehörigen in ihrer Freizeit. Das Pflegegeld ist nur eine kleine Anerkennung der Leistungen.

Deshalb fordern wir: Finger weg vom Pflegegeld.

Pflegedienste können nicht mal ansatzweise, das leisten, was pflegende Angehörige leisten. Pflegedienste sind jetzt schon überfordert. Den zu Pflegenden wird  das Recht auf Selbstbestimmung genommen. wenn die Pflegereform so durch kommt, wiederspricht sie der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese hat Deutschland 2009 unterschrieben und sich damit verpflichtet, behinderte Menschen gleichwertig (mit nicht behinderten Menschen)zubehandeln. Gleichwertig heisst auch, das wir selbstbestimmtes Leben führen können. Und die Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf           Zentrale Inhalte und Grundsätze
Paradigmenwechsel: Behinderung wird nicht mehr als persönliches Defizit betrachtet, sondern entsteht erst durch gesellschaftliche Barrieren (z.B. fehlende Rampen, unverständliche Sprache). [1, 2]
Kernprinzipien: Absolute Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit, Barrierefreiheit sowie die Achtung der menschlichen Vielfalt. [1, 2]
Selbstbestimmung: Der Leitsatz lautet "Nichts über uns ohne uns" – Menschen mit Behinderungen müssen in alle Entscheidungen einbezogen      Diese werden aber mit der Pflegereform abgeschafft.

Laut Statistiken der Bundeszentrale für politische Bildung stieg die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland 2020 auf etwa 4,1 Millionen. In Anbetracht dieser wachsenden Zahlen ist es unverzichtbar, ein System zu schaffen, das diese Menschen schützt und nicht weiter isoliert. Die geplanten Kürzungen stehen im Widerspruch zu Grundprinzipien unseres Sozialstaates.

Wir müssen verhindern, dass ausgerechnet bei denjenigen gespart wird, die am wenigsten für sich selbst einstehen können. Indem die Würde der Pflegebedürftigen gewahrt bleibt, wahren wir auch die Werte unserer Gesellschaft. Gemeinsam können wir die Entscheidungsträger davon überzeugen, den Gesetzentwurf zur Pflegereform zu stoppen und einen gerechteren Ansatz zu wählen.

Eine strengere Überprüfung, ob die Pflegebedürftigkeit dauerhaft besteht, ist nicht sinnvoll. Bei dieser Zielgruppe ist ein chronisch-fortschreitender Krankheitsverlauf die Regel – statt höherer Hürden braucht es vielmehr eine qualitativ bessere fachliche Begutachtung. Weitere Prüfauflagen würden die Versorgung nicht verbessern, sondern die Betroffenen nur zusätzlich belasten.  Durch die geplante Neustrukturierung der Entlastungsleistungen erleiden Familien, die bislang das Maximum ausgeschöpft haben, finanzielle Nachteile. Bewährte Unterstützungsangebote könnten verloren gehen. Das vorgesehene Notfallbudget kann diese Lücke nicht kompensieren.  Verhinderungsplege und Entlastungsbetrag dürfen nicht angefasst der umgemodelt werden. 

Bitte helft mir, den Entscheidungsträgern klarzumachen, dass wir diesen Schlag gegen die Menschenwürde nicht akzeptieren werden. Unterschreibt die Petition und trägt dazu bei, dass die Stimmen der Betroffenen gehört werden.

Die Entscheidungsträger*innen

Marco Buschmann
Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB)
Alice Weidel
Spitzenkandidatin AFD zur Bundestagswahl 2021
Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Melanie Leonhard (SPD)
Sozialsenatorin der Stadt Hamburg
Katja Pähle
SPD, MdL, Fraktionsvorsitzende Sachsen-Anhalt, SPD-Präsidiumsmitglied

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