Erlauben der Taschenrechner im 1. Teil der Mathe-ZAP in NRW


Erlauben der Taschenrechner im 1. Teil der Mathe-ZAP in NRW
Das Problem
Liebe Schüler*innen, liebe Mitbürger*innen,
seit diesem Jahr darf im ersten Teil der Zentralen Abschlussprüfung in Mathe in Nordrhein-Westfalen KEIN Taschenrechner mehr verwendet werden. Dies hatte die ehemalige Bildungsministerin Yvonne Gebauer damals beschlossen. Betroffen sind die 10. Jahrgangsstufen auf Realschulen in ganz NRW ab dem Jahrgang 2022/23. Nun müssen wir die neue Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger darauf aufmerksam machen. Falls wir genügend Unterschriften sammeln und gewinnen, können folgende Jahrgangsstufen bzw. Jahrgänge wieder die Taschenrechner verwenden, falls wir verlieren wird es nicht möglich sein die Taschenrechner im 1. Teil zu benutzen.
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Das Problem
Liebe Schüler*innen, liebe Mitbürger*innen,
seit diesem Jahr darf im ersten Teil der Zentralen Abschlussprüfung in Mathe in Nordrhein-Westfalen KEIN Taschenrechner mehr verwendet werden. Dies hatte die ehemalige Bildungsministerin Yvonne Gebauer damals beschlossen. Betroffen sind die 10. Jahrgangsstufen auf Realschulen in ganz NRW ab dem Jahrgang 2022/23. Nun müssen wir die neue Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger darauf aufmerksam machen. Falls wir genügend Unterschriften sammeln und gewinnen, können folgende Jahrgangsstufen bzw. Jahrgänge wieder die Taschenrechner verwenden, falls wir verlieren wird es nicht möglich sein die Taschenrechner im 1. Teil zu benutzen.
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Petition am 8. November 2022 erstellt