
Nun ist es schon einige Zeit her, dass wir über den aktuellen Stand im Fall Jenny berichtet haben. Dies liegt aber nicht daran, dass wir untätig sind. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft Kiel, deren Zuständigkeit wir im Grunde von Beginn an angezweifelt haben, haben wir uns weiter bemüht, Jennys Tod aufzuklären.
Nun hat sich vor Monaten über meine Internetseite www.jennyboeken.de ein Herr bei mir gemeldet, der mir berichtete, dass er von einem angeblichen Tatzeugen Informationen erhalten hat:
„Ein angeblicher Augenzeuge berichtet am 15. April 2024 ab ca. 18 Uhr in Frankfurt am Main, nahe einem In-Restaurant beim Hessischen Rundfunk und dem Polizeipräsidium, er sei damals im Jahr 2008 auf der ‚Gorch Fock II‘, dem Schulschiff der Bundesmarine, gewesen und habe mitgesehen, wie die Kadettin der deutschen Marine Jenny Böken am 3./4. September 2008 ermordet wurde. Man habe sie (aus der Takelage?) aufs Deck geschleudert, sie habe geschrien und sich bis zum Schluss verzweifelt gewehrt. Dabei habe man ihr die Schuhe ausgezogen und sie geschleift. Ob sie vorher dort hinauf gezwungen/gefoltert wurde, sei ‚wahrscheinlich‘, so der Zeuge. Dann habe man sie ins Meer geschmissen, wie einen Kübel ‚Scheisse‘. Es sei aber nicht ganz sicher, weil sie auch abgeschleppt geworden sein könnte, um sie per Strömung irgendwo hintreiben zu lassen. Man habe das Deck geschrubbt, gewartet und erst dann ‚Mann über Bord‘ gemeldet. Er habe bis jetzt geschwiegen, weil er fürchtete, seine Ex-Frau würde ermordet und sein Sohn, wenn er auspacken würde.“
Namen und Anschrift dieses potenziellen Zeugen wurden mir mitgeteilt.
Ich habe dann versucht, per Brief und auch vor Ort mit dem potenziellen Zeugen in Verbindung zu treten, leider ohne Erfolg. Daher hat unser Rechtsanwalt am 11.06.2025 der Staatsanwaltschaft Kiel die Aussage des vermeintlichen Zeugen sowie dessen Name und Anschrift mitgeteilt. Mit Schreiben vom 23.06.2025 teilt uns die Staatsanwaltschaft Kiel mit:
„… ich werde aufgrund der Angaben in Ihrem o. g. Schreiben die Ermittlungen nicht wieder aufnehmen. Die vermeintlichen Angaben des angeblichen Augenzeugen stimmen mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen nicht im Ansatz überein, so dass die Vernehmung dieses Zeugen nicht erfolgsversprechend ist.“
Wir fragen uns, welche Ermittlungsergebnisse die Staatsanwaltschaft Kiel hier meint. Nach Aktenlage hat man nämlich 2008/2009 jede Menge Papier gesammelt, jedoch letztlich gar keine Ermittlungsergebnisse erzielt. Wir wissen bis heute nicht, was in der Nacht vom 03. auf den 04.09.2008 an Bord der Gorch Fock eigentlich geschehen ist.
Darüber hinaus ist eine Staatsanwaltschaft aufgrund des Legalitätsprinzips gemäß §152(2) StPO verpflichtet zu ermitteln, wenn der Anfangsverdacht auf das Vorliegen eines Verbrechens gegeben ist.
Hier wird wieder daher wieder einmal mehr als deutlich, dass man offensichtlich nicht ermitteln will oder darf!
Eines ist sicher: Wir werde nicht nachlassen, den Tod unserer Tochter und Schwester aufzuklären!
Der WDR-Aachen wird am Freitag, 18.07.2025, in der Lokalzeit Aachen ab 19:30 Uhr über den aktuellen Stand der Dinge berichten!
Uwe Böken