Einführung einer Katzenschutzverordnung in Bad Wildungen und Umgebung

Das Problem

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gutheil, 

sehr geehrte Mitglieder*innen der Bad Wildunger Stadtverwaltung,

insgesamt gibt es heute mehr als 1.000 Städte und Gemeinden deutschlandweit mit einer sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnung für Katzen. Auch bei unseren Nachbarn in Frankenberg, Felsberg, Borken, Homberg, Jesberg oder auch der erweiterten Umgebung in Melsungen, Malsfeld, Kassel und vielen weiteren Städten und Gemeinden wurde eine solche Katzenschutzverordnung längst erlassen, um so die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen und Freigängern einzudämmen. 

Problematik:

Verwilderte Katzen, die entlaufen oder zurückgelassen wurden, oft weder kastriert noch gekennzeichnet, führen zu ungewolltem und unkontrollierbarem Nachwuchs. Im Gegensatz zu freilebenden Wildkatzen kommen diese verwilderten Katzen, die sich zuvor häufig in menschlicher Obhut befanden, auf sich selbst gestellt nicht zurecht und leiden daher oft erheblich unter den schwierigen Bedingungen ihrer Freiheit - dazu kommen Hunger, Kälte, Verletzungen, Parasitenbefall und vor allem immer mehr schlimme Krankheiten wie FIV, FIP und die oft gravierenden gesundheitlichen Folgen durch Inzucht.

Ein Kernproblem, das die Situation permanent verschlimmert, ist zweifelsfrei die unkontrollierte Vermehrung der Tiere. Kaum 7 Monate alt vermehren sich die Tiere - auch mit Hauskatzen, deren Besitzer sich der Verantwortung oftmals nicht bewusst sind und ihrem unkastrierten Tier Freigang gewähren. Das einzig wirksame Mittel zur Eindämmung des Problems und damit auch des Leids dieser Katzen ist daher nur die Kastration.

Auswirkungen auf unser Tierheim:

Bad Wildungen hat 13 Ortsteile. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 konnten in 9 Ortsteilen Fundkatzen sichergestellt werden, die offensichtlich keinen Besitzer hatten. Allein im Jahr 2022 haben wir 26 Fundkatzen aus Bad Wildungen sichern können. Von diesen 26 Fundkatzen waren 15 (!) Kitten unter einem halben Jahr! Ab 6 Monaten können Katzen bereits geschlechtsreif werden, das bedeutet, diese 15 Katzen konnten wir sichern, bevor sie sich willkürlich und unkontrolliert weitervermehrt haben. 

Durch die fehlende Katzenschutzverordnung sind uns leider oftmals die Hände gebunden. Eigentümer eines Fundtieres haben ein halbes Jahr lang Anspruch auf das Tier. Rein rechtlich gesehen dürfen wir die Katzen in diesem 6-monatigen Zeitraum nur unter Vorbehalt weiter vermitteln. Die Katzen dürfen vorher nicht gechippt, kastriert und (vorsorglich) geimpft werden. Zudem müssten wir sie die kompletten 6 Monate in der Quarantänestation unterbringen, eingesperrt auf kleinsten Raum – was für einen solch langen Zeitraum natürlich absolut nicht tierschutzgerecht ist. Nicht zu vergessen ist die kostenintensive Reinigung dieser Quarantänestation.

Eine Katze in der Quarantäne kostet uns ca. 13 Euro pro Tag (einschließlich aller variablen Kosten). 6 Monate Quarantänezeit belaufen sich somit auf 2.340,00 € pro Katze!!! Dabei sind die Fixkosten wie Strom, Gas und Versicherungen bei unserer Berechnung nicht einmal miteinkalkuliert. Hinzu kommt, dass nur in sehr seltenen Fällen die Fundkatzen gesund bei uns ankommen. Die meisten Wildfänge sind von Katzenschnupfen geplagt, was für das Tierheim mehrere Behandlungswochen mit Antibiotika und Tierarztbesuchen bedeutet. 

Seit letztem November (2022) sind auch für die Tierheime die Gebühren der Tierärzte um ein Vielfaches gestiegen. In 2022 lagen die durchschnittlichen Tierarztkosten pro Katze bei ca. 240,00 € (gerechnet bei einem Aufenthalt im Tierheim von durchschnittlich 49 Tagen). Selbst wenn die Kosten nicht proportional zu den Aufenthaltstagen steigen würden, können wir durch die gestiegenen GOT-Gebühren aber davon ausgehen, dass uns eine Katze ca. 850,00 € an Tierarztkosten für ihren Aufenthalt kosten würde. Zusammen mit den Deckungskosten der Quarantäne von 2.340,00 € ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 3.190,00 € PRO KATZE! Bei den 26 Fundkatzen vom letzten Jahr wären wir somit bei einer Gesamtsumme in Höhe von 82.940,00 €. Es handelt sich dabei um Kosten, die bereits jetzt kaum zu stemmen sind.

2021 kam es zu einem Rückgang an Fundkatzen. Viele Menschen suchten in der Corona-Zeit krampfhaft nach einem Vierbeiner um nicht zu vereinsamen. So kam es nicht selten vor, dass Menschen kreativ wurden - für eine zusätzliche Einnahmequelle. Bedeutet: Katzen und Kitten vom Bauern (bei uns in der Region) wurden für viel Geld über Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Was dabei natürlich untergeht, ist die fehlende Beratung und somit eine Weitergabe von Nicht-Wissen. Bereits in diesem Jahr hatten wir 3 nicht kastrierte und registrierte Fundkatzen, bei denen es viel Ärger mit den Besitzern gab. Die Besitzer ärgern sich, dass deren Katzen einfach eingefangen und zu uns ins Tierheim gebracht werden. Doch Menschen in der Nachbarschaft beschweren sich aber gerade über diese unkastrierten Kater, die durch ihre Geschlechtstriebe gesteuert -auf der Suche nach Katzen-, ein aggressives und lautes Verhalten aufweisen. Erst neulich erhielten wir einen Hilferuf, weil eben einer dieser Kater nicht nur die vorhandenen Katzen attackiert, sondern zum Teil auch die Menschen selbst.

Die Besitzer der Katzen wollen dann ihre nicht registrierte, nicht kastrierte und auch ohne Impfpass versehene Katze bei uns abholen, ohne eindeutig nachweisen zu können, dass es sich dabei um ihre Katze handelt. Es gibt keinen Kaufvertrag und wenn überhaupt nur Fotos, die meist auch nicht sehr aussagekräftig sind. Besonders bei Rassekatzen melden sich eine Vielzahl von vermeintlichen Besitzern. Dies eindeutig analysieren zu können, kostet uns Unmengen an Zeit und jede Menge Ärger. Leider sind die wenigsten Besitzer nach solch einem Vorfall einsichtig und lassen ihre Katze dann doch noch kastrieren und/oder kennzeichnen - ganz im Gegenteil.    

Nicht gekennzeichnete Katzen können willkürlich ausgesetzt werden OHNE, dass die Besitzer mit einer Rückverfolgung rechnen müssen – anders bei den Hunden. Auf den Kosten für diese Tiere bleiben also die Kommunen sowie die Tierheime sitzen und nicht die Verantwortlichen.  

Das Ziel:

Mit einer Katzenschutzverordnung können Gemeinden langfristig die Katzenpopulation kontrollieren und somit vorbeugenden Tierschutz leisten. Die mit der Verordnung verpflichtende Kastration dämmt die Anzahl von Jungtieren ein und verringert damit nicht nur das beschriebene Katzenelend, sondern würde auch erheblich zu einer Kostenentlastung des Tierheims, aber auch der Stadt Bad Wildungen bzw. der angrenzenden Kommunen beitragen. Die Stadt Bad Wildungen sollte daher durch einen entsprechenden Erlass Katzenhalter, die ihren Tieren Freigang gewähren, dazu verpflichten, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren zu lassen. Das hat zur Folge, dass Fundtiere schneller vermittelt oder an Ihre Halter zurückgegeben werden können. Wird der Halter ermittelt, kann dieser für tierärztliche Behandlungen finanziell herangezogen werden. Wilde Populationen können durch Kastration besser kontrolliert werden, da durch die Kastration von Katzen in Privathaushalten die Erweiterung bereits bestehender wilder Populationen verhindert wird.

Vorreiter kann Bad Wildungen in dieser Problematik leider nicht mehr werden, aber gemeinsam und mit Ihrer Unterstützung könnten wir verhindern, dass wir zum Schlusslicht werden. Daher möchten wir Sie im Namen des Tierschutzvereins Bad Wildungen und Umgebung e.V. und aller Unterzeichner dieser Petition bitten, eine Katzenschutzverordnung in Bad Wildungen und den dazugehörigen Ortsteilen zu erlassen!

Erfolg
Diese Petition war mit 634 Unterstützer*innen erfolgreich!

Das Problem

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gutheil, 

sehr geehrte Mitglieder*innen der Bad Wildunger Stadtverwaltung,

insgesamt gibt es heute mehr als 1.000 Städte und Gemeinden deutschlandweit mit einer sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnung für Katzen. Auch bei unseren Nachbarn in Frankenberg, Felsberg, Borken, Homberg, Jesberg oder auch der erweiterten Umgebung in Melsungen, Malsfeld, Kassel und vielen weiteren Städten und Gemeinden wurde eine solche Katzenschutzverordnung längst erlassen, um so die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen und Freigängern einzudämmen. 

Problematik:

Verwilderte Katzen, die entlaufen oder zurückgelassen wurden, oft weder kastriert noch gekennzeichnet, führen zu ungewolltem und unkontrollierbarem Nachwuchs. Im Gegensatz zu freilebenden Wildkatzen kommen diese verwilderten Katzen, die sich zuvor häufig in menschlicher Obhut befanden, auf sich selbst gestellt nicht zurecht und leiden daher oft erheblich unter den schwierigen Bedingungen ihrer Freiheit - dazu kommen Hunger, Kälte, Verletzungen, Parasitenbefall und vor allem immer mehr schlimme Krankheiten wie FIV, FIP und die oft gravierenden gesundheitlichen Folgen durch Inzucht.

Ein Kernproblem, das die Situation permanent verschlimmert, ist zweifelsfrei die unkontrollierte Vermehrung der Tiere. Kaum 7 Monate alt vermehren sich die Tiere - auch mit Hauskatzen, deren Besitzer sich der Verantwortung oftmals nicht bewusst sind und ihrem unkastrierten Tier Freigang gewähren. Das einzig wirksame Mittel zur Eindämmung des Problems und damit auch des Leids dieser Katzen ist daher nur die Kastration.

Auswirkungen auf unser Tierheim:

Bad Wildungen hat 13 Ortsteile. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 konnten in 9 Ortsteilen Fundkatzen sichergestellt werden, die offensichtlich keinen Besitzer hatten. Allein im Jahr 2022 haben wir 26 Fundkatzen aus Bad Wildungen sichern können. Von diesen 26 Fundkatzen waren 15 (!) Kitten unter einem halben Jahr! Ab 6 Monaten können Katzen bereits geschlechtsreif werden, das bedeutet, diese 15 Katzen konnten wir sichern, bevor sie sich willkürlich und unkontrolliert weitervermehrt haben. 

Durch die fehlende Katzenschutzverordnung sind uns leider oftmals die Hände gebunden. Eigentümer eines Fundtieres haben ein halbes Jahr lang Anspruch auf das Tier. Rein rechtlich gesehen dürfen wir die Katzen in diesem 6-monatigen Zeitraum nur unter Vorbehalt weiter vermitteln. Die Katzen dürfen vorher nicht gechippt, kastriert und (vorsorglich) geimpft werden. Zudem müssten wir sie die kompletten 6 Monate in der Quarantänestation unterbringen, eingesperrt auf kleinsten Raum – was für einen solch langen Zeitraum natürlich absolut nicht tierschutzgerecht ist. Nicht zu vergessen ist die kostenintensive Reinigung dieser Quarantänestation.

Eine Katze in der Quarantäne kostet uns ca. 13 Euro pro Tag (einschließlich aller variablen Kosten). 6 Monate Quarantänezeit belaufen sich somit auf 2.340,00 € pro Katze!!! Dabei sind die Fixkosten wie Strom, Gas und Versicherungen bei unserer Berechnung nicht einmal miteinkalkuliert. Hinzu kommt, dass nur in sehr seltenen Fällen die Fundkatzen gesund bei uns ankommen. Die meisten Wildfänge sind von Katzenschnupfen geplagt, was für das Tierheim mehrere Behandlungswochen mit Antibiotika und Tierarztbesuchen bedeutet. 

Seit letztem November (2022) sind auch für die Tierheime die Gebühren der Tierärzte um ein Vielfaches gestiegen. In 2022 lagen die durchschnittlichen Tierarztkosten pro Katze bei ca. 240,00 € (gerechnet bei einem Aufenthalt im Tierheim von durchschnittlich 49 Tagen). Selbst wenn die Kosten nicht proportional zu den Aufenthaltstagen steigen würden, können wir durch die gestiegenen GOT-Gebühren aber davon ausgehen, dass uns eine Katze ca. 850,00 € an Tierarztkosten für ihren Aufenthalt kosten würde. Zusammen mit den Deckungskosten der Quarantäne von 2.340,00 € ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 3.190,00 € PRO KATZE! Bei den 26 Fundkatzen vom letzten Jahr wären wir somit bei einer Gesamtsumme in Höhe von 82.940,00 €. Es handelt sich dabei um Kosten, die bereits jetzt kaum zu stemmen sind.

2021 kam es zu einem Rückgang an Fundkatzen. Viele Menschen suchten in der Corona-Zeit krampfhaft nach einem Vierbeiner um nicht zu vereinsamen. So kam es nicht selten vor, dass Menschen kreativ wurden - für eine zusätzliche Einnahmequelle. Bedeutet: Katzen und Kitten vom Bauern (bei uns in der Region) wurden für viel Geld über Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Was dabei natürlich untergeht, ist die fehlende Beratung und somit eine Weitergabe von Nicht-Wissen. Bereits in diesem Jahr hatten wir 3 nicht kastrierte und registrierte Fundkatzen, bei denen es viel Ärger mit den Besitzern gab. Die Besitzer ärgern sich, dass deren Katzen einfach eingefangen und zu uns ins Tierheim gebracht werden. Doch Menschen in der Nachbarschaft beschweren sich aber gerade über diese unkastrierten Kater, die durch ihre Geschlechtstriebe gesteuert -auf der Suche nach Katzen-, ein aggressives und lautes Verhalten aufweisen. Erst neulich erhielten wir einen Hilferuf, weil eben einer dieser Kater nicht nur die vorhandenen Katzen attackiert, sondern zum Teil auch die Menschen selbst.

Die Besitzer der Katzen wollen dann ihre nicht registrierte, nicht kastrierte und auch ohne Impfpass versehene Katze bei uns abholen, ohne eindeutig nachweisen zu können, dass es sich dabei um ihre Katze handelt. Es gibt keinen Kaufvertrag und wenn überhaupt nur Fotos, die meist auch nicht sehr aussagekräftig sind. Besonders bei Rassekatzen melden sich eine Vielzahl von vermeintlichen Besitzern. Dies eindeutig analysieren zu können, kostet uns Unmengen an Zeit und jede Menge Ärger. Leider sind die wenigsten Besitzer nach solch einem Vorfall einsichtig und lassen ihre Katze dann doch noch kastrieren und/oder kennzeichnen - ganz im Gegenteil.    

Nicht gekennzeichnete Katzen können willkürlich ausgesetzt werden OHNE, dass die Besitzer mit einer Rückverfolgung rechnen müssen – anders bei den Hunden. Auf den Kosten für diese Tiere bleiben also die Kommunen sowie die Tierheime sitzen und nicht die Verantwortlichen.  

Das Ziel:

Mit einer Katzenschutzverordnung können Gemeinden langfristig die Katzenpopulation kontrollieren und somit vorbeugenden Tierschutz leisten. Die mit der Verordnung verpflichtende Kastration dämmt die Anzahl von Jungtieren ein und verringert damit nicht nur das beschriebene Katzenelend, sondern würde auch erheblich zu einer Kostenentlastung des Tierheims, aber auch der Stadt Bad Wildungen bzw. der angrenzenden Kommunen beitragen. Die Stadt Bad Wildungen sollte daher durch einen entsprechenden Erlass Katzenhalter, die ihren Tieren Freigang gewähren, dazu verpflichten, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren zu lassen. Das hat zur Folge, dass Fundtiere schneller vermittelt oder an Ihre Halter zurückgegeben werden können. Wird der Halter ermittelt, kann dieser für tierärztliche Behandlungen finanziell herangezogen werden. Wilde Populationen können durch Kastration besser kontrolliert werden, da durch die Kastration von Katzen in Privathaushalten die Erweiterung bereits bestehender wilder Populationen verhindert wird.

Vorreiter kann Bad Wildungen in dieser Problematik leider nicht mehr werden, aber gemeinsam und mit Ihrer Unterstützung könnten wir verhindern, dass wir zum Schlusslicht werden. Daher möchten wir Sie im Namen des Tierschutzvereins Bad Wildungen und Umgebung e.V. und aller Unterzeichner dieser Petition bitten, eine Katzenschutzverordnung in Bad Wildungen und den dazugehörigen Ortsteilen zu erlassen!

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