
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
die Bundestagwahl am 23. Februar 2025 wird den Deutschen Bundestag verkleinern – von derzeit 733 auf 630 Abgeordnete. So sieht es das aktuelle Wahlrecht vor, das die Ampel-Koalition 2023 beschlossen hatte. Mit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag entfallen also Überhangmandate und – zur Wahrung des Zweitstimmenproporzes – nötige Ausgleichmandate, die die bisherigen Parlamente immer weiter vergrößert haben.
Doch das Wahlrecht bleibt Streitthema zwischen den Parteien: Vor allem CDU und CSU wollen laut gemeinsamem Wahlprogramm das Ampel-Wahlrecht wieder abschaffen. Die Union steht zwar auch zu einer Verkleinerung des Bundestags, will aber wieder ein starkes Direktmandat garantieren, dessen Wertigkeit die Ampel mit ihrer Reform abgemildert hatte. Sollte die Union nach der Wahl also Regierungsverantwortung übernehmen, stehen die Zeichen abermals auf Wahlrechtsreform.
Unsere Forderung, die Bundestagsgröße auf 500 Abgeordnete zu begrenzen, bleibt somit top aktuell!
Denn für eine effiziente Parlamentsarbeit wäre diese Größe völlig ausreichend. Auch kann der Bundestag dadurch deutlich günstiger werden, was bei einer zaghaften Verkleinerung auf nur 630 Mandate nicht wirklich gelingt.
Zahlen & Fakten:
Derzeit verschlingt das XXL-Parlament rund 1,2 Mrd. Euro Steuergeld pro Jahr. Den 733 Angeordneten stehen Büro-Mitarbeiter in Berlin und in den 299 Wahlkreisen zur Seite sowie Fraktionsbeschäftigte, Verwaltungsbeamte und mehrere Beauftragte. Insgesamt zählt der Bundestag rund 10.000 Beschäftigte, womit er sich als teure Mammut-Behörde entpuppt. Das verdeutlicht auch das gewaltige Liegenschafts-Konglomerat, das der Bundestag im Herzen Berlins einnimmt – 32 verschiedene Liegenschaften mit rund 6.300 Büros!
Wir meinen:
Bei einer Wahlrechtsreform darf sich ein parlamentarischer Alleingang – wie zuletzt bei der Ampel – nicht wiederholen. Um die gesellschaftliche Akzeptanz zu wahren, ist jegliche Reform auf einen möglichst breiten Konsens im Bundestag angewiesen. Das Wahlrecht darf kein Spielball parteitaktischen Kalküls sein, sondern muss – als oberste Prämisse – immer den Wähler als Souverän im Blick behalten!