Erkennen Sie die Verbrechen an den Uiguren in China als Genozid an! #UigurenGenozid

Das Problem

Englisch / Deutsch

Seit 2017 werden 1,8-3 Millionen Uigur:innen und andere turkstämmige Gruppen von der chinesischen Regierung in Internierungslagern willkürlich festgehalten. Ihr Verbrechen: das Tragen eines zu langen Bartes, Studieren im Ausland oder zu viele Kinder. Das reicht in den Augen der chinesischen Regierung aus, um zu einem menschenunwürdigen Leben in den Lagern, das von Gehirnwäsche, Folter und Vergewaltigung geprägt ist, verurteilt zu werden.  

Ich fordere, dass der Deutsche Bundestag, die Verbrechen an den Uiguren in China als Genozid anerkennt!

Zeitgleich mit dem massiven Ausbau eines Internierungslagersystems, nahmen staatlich verordnete Spiralen, Massensterilisationen und Abtreibungen gravierend zu. Allein im Jahr 2019 plante die Regierung, mindestens 80 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter im Süden Ostturkistans einer Sterilisation oder dem Einsetzen einer Spirale zu unterziehen. Das Ergebnis – die Bevölkerungswachstumsraten in den uigurisch geprägten Gebieten gehen zunehmend gegen Null.

Auch uigurische Kinder sind im Visier der chinesischen Regierung. Während ihre Eltern in Zwangsarbeitslager oder Internierungslagern weggesperrt werden, werden ihre Kinder in staatlich geführten Waisenhäusern zu KPCH Getreuen erzogen.

Mein Name ist Gheyyur und ich bin Uigure. 2006 verließ ich meine Heimat Ostturkistan, um in Deutschland zu studieren. Schon damals erlebten wir Uiguren starke Diskriminierungen in allen Aspekten des politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Allerdings konnte keiner von uns absehen wie dramatisch sich die Situation innerhalb von einem Jahrzehnt zuspitzen würde.  

In Summe entsprechen die Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren einem Genozid. Zu diesem Ergebnis kam die renommierten Essex Court Chamber (London) in einem Rechtsgutachten sowie ein Bericht von über 50 Menschenrechtsexpert:innen. Vom 4-7 Juni wird zudem die erste öffentliche Anhörung des Uyghur Tribunals unter der Leitung des renommierten Menschenrechtsanwalt Sir Geoffrey Nice stattfinden. Allerdings ist es nicht möglich die chinesische Regierung vor den Internationalen Strafgerichtshof in den Haag (IStGH) zu bringen, da die Volksrepublik China das Statut des IStGH nicht ratifiziert hat.

Deshalb ist es wichtig, dass nationale Regierungen und Parlamente Stellung beziehen und das Vorgehen der chinesischen Regierung beim Namen nennen: Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die Parlamente in den Niederlanden, Kanada und Großbritannien haben dies bereits getan genauso wie die U.S. amerikanische Regierung. 

Auch Deutschland darf sich im Angesicht der erdrückenden Beweislast nicht vor einer Genozid Debatte scheuen. Helfen Sie uns mit dieser Petition den deutschen Bundestag dazu zu bewegen die Verbrechen an den Uiguren als Genozid anzuerkennen. Setzen Sie sich mit Ihrer Unterschrift dafür ein, dass die Chinesische Regierung für Ihre Verbrechen an den Uiguren und anderer zur Verantwortung gezogen wird!

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Gheyyur K.Petitionsstarter*in

124.063

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Seit 2017 werden 1,8-3 Millionen Uigur:innen und andere turkstämmige Gruppen von der chinesischen Regierung in Internierungslagern willkürlich festgehalten. Ihr Verbrechen: das Tragen eines zu langen Bartes, Studieren im Ausland oder zu viele Kinder. Das reicht in den Augen der chinesischen Regierung aus, um zu einem menschenunwürdigen Leben in den Lagern, das von Gehirnwäsche, Folter und Vergewaltigung geprägt ist, verurteilt zu werden.  

Ich fordere, dass der Deutsche Bundestag, die Verbrechen an den Uiguren in China als Genozid anerkennt!

Zeitgleich mit dem massiven Ausbau eines Internierungslagersystems, nahmen staatlich verordnete Spiralen, Massensterilisationen und Abtreibungen gravierend zu. Allein im Jahr 2019 plante die Regierung, mindestens 80 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter im Süden Ostturkistans einer Sterilisation oder dem Einsetzen einer Spirale zu unterziehen. Das Ergebnis – die Bevölkerungswachstumsraten in den uigurisch geprägten Gebieten gehen zunehmend gegen Null.

Auch uigurische Kinder sind im Visier der chinesischen Regierung. Während ihre Eltern in Zwangsarbeitslager oder Internierungslagern weggesperrt werden, werden ihre Kinder in staatlich geführten Waisenhäusern zu KPCH Getreuen erzogen.

Mein Name ist Gheyyur und ich bin Uigure. 2006 verließ ich meine Heimat Ostturkistan, um in Deutschland zu studieren. Schon damals erlebten wir Uiguren starke Diskriminierungen in allen Aspekten des politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Allerdings konnte keiner von uns absehen wie dramatisch sich die Situation innerhalb von einem Jahrzehnt zuspitzen würde.  

In Summe entsprechen die Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren einem Genozid. Zu diesem Ergebnis kam die renommierten Essex Court Chamber (London) in einem Rechtsgutachten sowie ein Bericht von über 50 Menschenrechtsexpert:innen. Vom 4-7 Juni wird zudem die erste öffentliche Anhörung des Uyghur Tribunals unter der Leitung des renommierten Menschenrechtsanwalt Sir Geoffrey Nice stattfinden. Allerdings ist es nicht möglich die chinesische Regierung vor den Internationalen Strafgerichtshof in den Haag (IStGH) zu bringen, da die Volksrepublik China das Statut des IStGH nicht ratifiziert hat.

Deshalb ist es wichtig, dass nationale Regierungen und Parlamente Stellung beziehen und das Vorgehen der chinesischen Regierung beim Namen nennen: Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die Parlamente in den Niederlanden, Kanada und Großbritannien haben dies bereits getan genauso wie die U.S. amerikanische Regierung. 

Auch Deutschland darf sich im Angesicht der erdrückenden Beweislast nicht vor einer Genozid Debatte scheuen. Helfen Sie uns mit dieser Petition den deutschen Bundestag dazu zu bewegen die Verbrechen an den Uiguren als Genozid anzuerkennen. Setzen Sie sich mit Ihrer Unterschrift dafür ein, dass die Chinesische Regierung für Ihre Verbrechen an den Uiguren und anderer zur Verantwortung gezogen wird!

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Gheyyur K.Petitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Christopher Gohl
MdB FDP, Stellv. Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Beantwortet
Es ist eindeutig, dass in der chinesischen Provinz Xinjiang vehemente Menschenrechtsverletzungen gegen die turkstämmigen Minderheiten, besonders die muslimischen Uiguren, stattfinden: Zwangsarbeit, Folter, sexuelle Gewalt, Zwangssterilisationen, psychischer Terror und Indoktrinationen mit kommunistischer Staatsideologie. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag hat Mitte Mai eine öffentliche Anhörung abgehalten, um mit Hilfe von Sachverständigen diese Menschenrechtsverletzungen völkerrechtlich einzuordnen. Basierend auch auf den Stellungnahmen dieser Sachverständigen hält der Ausschuss es für gerechtfertigt, diese Verbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bezeichnen. Zu der Bezeichnung als Genozid bzw. Völkermord fehlen nach unserem Verständnis noch bestimmte Nachweise. Das bedeutet aber nicht, dass eine Einordnung als Völkermord, wenn konkrete Beweise vorliegen, nicht noch möglich wäre. Ich erwarte, dass Deutschland sich an der Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen aktiv beteiligt. Unabhängig davon müssen wir nach meiner Überzeugung aber gar nicht mehr darauf warten, dass genug Beweise dafür vorliegen. Schon der Verdacht auf Völkermord und die Einordnung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind ein klarer Aufruf für Deutschland und die internationale Gemeinschaft zu handeln. Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehören wie die Völkerstrafrechtstatbestände Kriegsverbrechen und Völkermord zu den schwersten Menschheitsverbrechen. Wir dürfen daher nicht daneben stehen und tatenlos zusehen. Ich halte es, ebenso wie der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für unabdingbar, dass eine unabhängige UN-Untersuchungskommission vollumfänglichen Zugang zur Region Xinjiang erhält, um die Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Es ist außerdem völlig richtig, dass der Ausschuss ausdrücklich die Nutzung des EU-Sanktionsregimes gegen Verantwortliche für die Menschenrechtsverbrechen in Xinjiang unterstützt. Foto: Büro Dr. Christopher Gohl
Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Beantwortet
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind Völkerstraftaten - sie können und müssen nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch und dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. Aus juristischer Sicht gibt es keine Hierarchie zwischen beiden Tatbeständen. Bei beiden handelt es sich um schwerste Verbrechen, die gemäß der Präambel des Römischen Statuts die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren und die nicht straflos bleiben dürfen. In Xinjiang werden Uigur*innen verfolgt, willkürlich inhaftiert, ihre Kultur, Religion und Sprache wird gezielt bekämpft. Menschen werden Zwangssterilisationen unterzogen oder verschwinden unauffindbar, Kinder werden ihren Familien entrissen. Es gibt zahlreiche Berichte von Folter, Vergewaltigungen sowie Zwangsarbeit. Vielfältige Quellen wie Augenzeug*innenberichte, Satellitenbilder und geleakte Dokumente der Kommunistischen Partei Chinas belegen die Schwere und das Ausmaß der Verbrechen. Derzeit kommen verschiedene Stellungnahmen zivilgesellschaftlicher und wissenschaftlicher Einrichtungen zu unterschiedlichen juristischen Beurteilungen über die in Xinjiang stattfindenden Völkerstraftaten. Nach dem Newsline Institute und vier Rechtsanwält*innen der Essex Court Chambers reichen die vorhandenen Beweise aus, um den Tatbestand eines Völkermordes sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu belegen. Berichte von Human Rights Watch mit der Mills Legal Clinic der Stanford Law School und ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestagsstellen wiederum fest, dass bislang keine ausreichenden Beweise vorliegen, um das Tatbestandsmerkmal einer biologisch-physischen Zerstörungsabsicht im Sinne des Römischen Statuts und der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs, anzunehmen. Einigkeit besteht jedoch darin, dass genügend Beweise gegeben sind, um von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sprechen. Auch hält der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags eine beabsichtigte „soziale Zerstörung“ der Gruppe der Uigur*innen für plausibel und damit den Tatbestand des Völkermords in einer extensiven Auslegung für vertretbar. Solange eine Aufarbeitung durch internationale Gerichte wie dem Internationalen Strafgerichtshof blockiert ist, unterstützen wir die Forderung einer unabhängigen Untersuchungskommission durch den UN Menschenrechtsrat oder die Hochkommissarin für Menschenrechte. Eine Mission ist notwendig um weitere Beweise zu sammeln und die Völkerstraftaten langfristig auch strafrechtlich zu ahnden. Die Täter*innen und politisch Verantwortlichen dieser Menschheitsverbrechen müssen zur Rechenschaft gezogen und Straflosigkeit beendet werden. Darüber hinaus verpflichtet die UN Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord ihre Vertragsstaaten – also auch Deutschland – einen drohenden Völkermord zu verhindern und das bereits bei Bestehen eines „ernsthaften Risikos“ eines Völkermords. Demnach muss die Staatengemeinschaft bereits im Vorfeld aktiv werden und nach der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs dazu „alle zur Verfügung stehenden Mittel“ nutzen. Deutschland kommt hierbei aufgrund seiner politischen Beziehungen zu China und seiner wirtschaftlichen Stärke eine besondere Verantwortung zu. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen werden, um die Völkerstraftaten in Xinjiang zu beenden. Dazu zählt neben der Einsetzung einer Untersuchungskommission durch den UN-Menschenrechtsrat, ein Staatenbeschwerdeverfahren vor dem UN-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung, eine Befassung der UN-Generalversammlung, die Verhängung von gezielten individuellen Sanktionen auch gegen politisch Verantwortliche ebenso wie im Rahmen der Möglichkeit eine strafrechtliche Verfolgung durch deutsche Gerichte. Foto: D. Butzmann
Rolf Mützenich
Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion
Christian Lindner (FDP)
Bundesminister für Finanzen
Annalena Baerbock
Bundesministerin des Auswärtigen

Neuigkeiten zur Petition