Petition updateKeine öffentlichen Gelder mehr für den Flughafen Bern-Belp!

Luftraumeinschränkungen unklar, Vorzug dem "Sicherheitsgewinn"

Felix BrunBurgdorf, Switzerland
27 Jan 2018
Der Entscheid des Bazl zum Südanflug kommt einem Powerplay gleich. Man hat die 300 Einsprachen schlicht nicht berücksichtigt. Am Volk vorbei soll jetzt der Südanflug Tatsache werden. Nachdem verschiedene Kompromisslösungen vom Bazl verworfen wurden, schlagen wir mit den gleichen Mitteln zurück. Ihr wollt den Südanflug? Dann wollen wir den Flughafen Bern-Belp schliessen! Das Bazl schreibt in der Verfügung zum Südanflug Belp am 23.1.2018: "Luftraum: Ergänzend geht das BAZL an dieser Stelle auf die von zahlreichen Einsprechenden aus der Kleinaviatik vorgebrachten Kritikpunkte ein. Zusammengefasst lehnen die Kritiker das neue Anflugverfahren ab, weil der Endanflugpunkt in der Nähe des Flugfelds Thun sowohl dessen Benützung wie auch die Nutzung des umliegenden Luftraums übermässig einschränke, wenn nicht gar verunmögliche. Abgelehnt wird in erster Linie die vorgesehene Ausdehnung des kontrollierten Luftraums Richtung Süden, der den gesamten Endanflug und die Zuführungsstrecken schützen soll. Die Nutzung dieses Luftraums sei für verschiedene Sparten der motorisierten und nichtmotorisierten Kleinaviatik nicht mehr möglich, weil für den Einflug in diesen Korridor jedes Mal eine Freigabe der Flugsicherung eingeholt werden müsse. Die zu gewärtigenden Einschränkungen stünden in keinem Verhältnis zu einem allfälligen Sicherheitsgewinn für den Instrumentenanflug auf den Flughafen Bern-Belp. Das BAZL nimmt diese Befürchtungen durchaus ernst. Nicht gelten lassen kann es aber Vorhaltungen, welche die Verbesserung der Sicherheit des neuen Anflugverfahrens im Vergleich mit dem bisherigen Circling bestreiten. Ob und in welchem Ausmass durch eine Ausweitung des kontrollierten Luftraums um den Flughafen Bern-Belp die Ausübung anderer fliegerischer Tätigkeiten eingeschränkt wird, lässt sich heute nicht verbindlich voraussagen. Festzuhalten ist, dass jegliche Einschränkungen nur indirekt mit dem vorliegend zu beurteilenden Anflugverfahren zusammenhängen. Vielmehr wären allfällige Nutzungsbeschränkungen die Folge einer geänderten Luftraumstruktur, welche allerdings nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet. In der Interessenabwägung zwischen einem verbesserten Instrumentenanflug auf einen Regionalflughafen mit Linienverkehr und den Nutzungsansprüchen der Kleinaviatik ist dem Sicherheitsgewinn des Anflugverfahrens der Vorzug zu geben. Im Verfahren zur Änderung der Luftraumstruktur wurde gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage des vorliegenden Vorhabens eine Anhörung der Luftraumnutzer durchgeführt. Diese haben sich denn auch zahlreich zu der vorgeschlagenen Änderung vernehmen lassen. Entscheide sind in jenem Verfahren aber noch keine gefallen. Das BAZL beabsichtigt, das Verfahren für eine allfällige Anpassung der Luftraumstruktur fortzusetzen, wenn rechtskräftig über die Genehmigung des neuen Anflugverfahrens entschieden ist. Zudem hat das BAZL ein Projekt zur Erarbeitung einer neuen Infrastruktur- und Luftraumstrategie (AVISTRAT) gestartet, dessen Erkenntnisse durchaus einen Einfluss auf die dannzumal festzulegende Luftraumstruktur haben können. Aus heutiger Sicht steht demzufolge keinesfalls fest, wie inskünftig der Luftraum im Bereich des neuen Anflugverfahrens gegliedert sein wird und welche Regeln zu dessen Nutzung gelten werden. Die Einsprachen sind aus diesen Gründen nicht geeignet, die Genehmigung des beantragten Anflugverfahrens zu verhindern." Der SHV, der Verband der Ballonfahrer und die Vereinigung gegen Fluglärm sind informiert. Wir bleiben dran und mobilisieren weiter! Liebe Grüsse Felix
Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X