Petition updateCorona: Flüchtlinge aus Hotspots retten - Abschiebung stoppen - SOFORT!Moria: EU Gerichtshof für Menschenrechte lehnt Antrag auf Hilfe ab!
Adelheid GruberKorb, Germany
Sep 28, 2020

Mit fadenscheiniger formaljuristischer Begründung lehnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Antrag ab, die Bundesregierung zur sofortigen Aufnahme der Flüchtlinge aus dem abgebrannten Flüchtlingslager Moria auf Lesbos/Griechenland zu verpflichten. Diesen Antrag hatte Alassa Mfouapon gestützt auf seinen Rechtsanwalt Roland Meister gestellt. Alassa Mfouapon ist durch seinen außerordentlichen Mut und selbstlosen Einsatz im politischen gewaltfreien Widerstand und durch seinen Kampf für die Menschenrechte zum anerkannten Leader von Flüchtlingen und zum Sprecher des „Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI (Solidarität International)“ geworden. „Solidarität International“ ist durch einen Solidarpakt eng verbunden mit der Selbsthilfeorganisation „Stand by Lesvos“ aus Camp- und Insel-Bewohnern. Warum sollte er also nicht berufen sein, diesen Antrag zu stellen? Der Antrag war inhaltlich wohlbegründet: „angesichts der akuten humanitären Katastrophe... liegt (die Verantwortung) nicht nur bei der EU, sondern insbesondere auch der Bundesregierung... Deutschland hatte und hat die Kapazitäten zur Aufnahme der Flüchtlinge. Für die jetzige humanitäre Katastrophe tragen sie auch juristisch die volle Verantwortung.“

Ohne auf diese inhaltliche Begründung auch nur mit einem Wort einzugehen, wurde der Antrag abgeschmettert. Lapidar „entschied das Gericht, nicht an die deutsche Regierung wegen der vorläufigen Maßnahmen nach Artikel 39 Verfahrensordnung heranzutreten... Deshalb wird das Gericht keine vorläufigen Maßnahmen ergreifen.“ Weiter „… ist das Gericht der Ansicht, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen, wie sie Artikel 34 und 35 der Konvention enthalten, nicht erfüllt sind.“

Dazu schrieb der Rechtsanwalt: „Der Behauptung des EGMR, der Antrag sei unzulässig, kann nicht gefolgt werden. Sofern der EGMR meint, Alassa M. sei als Sachwalter von Moria-Flüchtlingen nicht beschwerdebefugt und es hätte erst ein langwieriges Verfahren in Deutschland durchgeführt werden müssen, ignoriert er, dass für den gestellten Antrag ein Rechtsweg im nationalen Verfahren weder rechtlich noch faktisch gegeben ist und die Situation in Moria ein sofortiges Tätigwerden erfordert.“ Diese Verfahrensordnung des EGMR sieht sogar ausdrücklich vor, dass der EGMR eine Beschwerde nicht als unzulässig ablehnen kann, wenn es um die Achtung der Menschenrechte geht!

Auf welcher Seite steht denn dieses Gericht eigentlich – immerhin die höchstrichterliche Instanz in Europa, die über die Einhaltung der Menschenrechte zu wachen hat? In seiner Stellungnahme dazu schreibt der Anwalt: „Die Entscheidung des EGMR ist ein juristisches Armutszeugnis und ein Kniefall vor der reaktionären Flüchtlingspolitik der EU und der deutschen Regierung. Sie kann weder politisch noch unter Gesichtspunkten des internationalen humanitären Völkerrechts akzeptiert werden.“

Der Kampf um die vollständige Evakuierung der Camps an den EU-Außengrenzen geht weiter! Unterstützt und teilt diese Petition change.org/evakuierung!

https://www.change.org/p/corona-fl%C3%BCchtlinge-retten-abschiebung-stoppen-sofort

 

(Das Bild zeigt die Arbeit der Selbstorganisation "Stand by Lesvos" auf der Straße nach dem Brand in Moria)

Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X