Bundesweites Verbot der Fallenjagd sowie des Besitzes, Verkaufs und der Herstellung


Bundesweites Verbot der Fallenjagd sowie des Besitzes, Verkaufs und der Herstellung
Das Problem
📣 Bundesweites Verbot der Fallenjagd sowie des Besitzes, Verkaufs und der Herstellung
(mit Ausnahme tierschutzgerechter Lebendfallen für entlaufene oder streunende Katzen oder Hunde)
Adressat:
Deutscher Bundestag – Petitionsausschuss
Warum diese Petition wichtig ist
Die Fallenjagd gehört zu den tierschutzwidrigsten Jagdmethoden in Deutschland.
Sie umfasst u. a.:
Totschlagfallen, Fangeisen, Schlagfallen, Klemmfallen, Schussfallen, Conibear‑Fallen, Scherenfallen und verschiedene Arten von Lebendfallen.
Diese Fallen verursachen Schmerzen, schwere Verletzungen oder einen qualvollen Tod.
Sie unterscheiden nicht zwischen Ziel- und Nichtzielarten und gefährden damit auch geschützte Tiere und Haustiere.
Ein modernes Tierschutzverständnis verlangt ein konsequentes Ende dieser Praktiken.
Wissenschaftliche Erkenntnisse
Tiere sterben in vielen Fallen nicht sofort, sondern erleiden minuten- bis stundenlange Qualen.
Dokumentiert sind Knochenbrüche, Quetschungen, Amputationen, innere Verletzungen und extremer Stress.
Auch „tierschutzkonforme“ Fallen führen häufig zu Fehlauslösungen und schweren Verletzungen.
Lebendfallen verursachen Panik, Unterkühlung, Austrocknung und Selbstverletzungen.
Die Fallenjagd ist nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar.
Gefährdung von Haustieren und geschützten Arten
Immer wieder geraten:
• Katzen und Hunde in Schlag-, Klemm- oder Fangeisen
• Igel, Maulwürfe, Wiesel, Hermelin, Feldhamster und Vogelarten in Fallen
Viele dieser Tiere sind streng geschützt.
Die Fallenjagd widerspricht dem Natur- und Artenschutz.
Ökologische Probleme
Fallen:
• töten Nützlinge wie Maulwürfe
• dezimieren Beutegreifer, die natürliche Schädlingskontrolle leisten
• stören ökologische Gleichgewichte
• lösen keine langfristigen Populationsprobleme
Internationale Beispiele
Mehrere Länder haben Fallen bereits verboten oder stark eingeschränkt, z. B.:
• Großbritannien
• Schweiz
• Teile von Kanada und den USA
• EU‑weit strenge Vorgaben gegen nicht‑selektive oder leidverursachende Fallen
Ein Verbot ist also praktikabel und international üblich.
Tierfreundliche Alternativen
• Habitatmanagement
• mechanische Barrieren
• Vergrämungsmethoden
• Förderung natürlicher Feinde
• Umsiedlung (wo zulässig)
• ökologische Stabilisierung statt Fallen
🎯 Forderungen
Bundesweites Verbot aller Fallenarten, die Tiere töten, verletzen oder quälen können.
Verbot sämtlicher Lebendfallen,
ausgenommen tierschutzgerechte Lebendfallen zum Einfangen
• entlaufener Katzen
• streunender Katzen
• entlaufener Hunde.
Verbot von Verkauf, Erwerb, Besitz, Herstellung, Import/Export und Weitergabe solcher Fallen.
Bundesweit einheitliche Standards für tierschutzgerechte Alternativen.
Transparente Dokumentationspflicht für behördliche Fangmaßnahmen.
Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes im Sinne von Tier- und Artenschutz.
🖊️ Schlussformel
Ich fordere den Deutschen Bundestag auf, die Fallenjagd sowie den Besitz, Verkauf und die Herstellung tierquälerischer Fallen bundesweit zu verbieten
– mit der einzigen Ausnahme tierschutzgerechter Lebendfallen für entlaufene oder streunende Katzen oder Hunde
____________________________
https://www.tatort-natur.de/fakten-naturschutzkriminalitaet/methoden/fallen/

145
Das Problem
📣 Bundesweites Verbot der Fallenjagd sowie des Besitzes, Verkaufs und der Herstellung
(mit Ausnahme tierschutzgerechter Lebendfallen für entlaufene oder streunende Katzen oder Hunde)
Adressat:
Deutscher Bundestag – Petitionsausschuss
Warum diese Petition wichtig ist
Die Fallenjagd gehört zu den tierschutzwidrigsten Jagdmethoden in Deutschland.
Sie umfasst u. a.:
Totschlagfallen, Fangeisen, Schlagfallen, Klemmfallen, Schussfallen, Conibear‑Fallen, Scherenfallen und verschiedene Arten von Lebendfallen.
Diese Fallen verursachen Schmerzen, schwere Verletzungen oder einen qualvollen Tod.
Sie unterscheiden nicht zwischen Ziel- und Nichtzielarten und gefährden damit auch geschützte Tiere und Haustiere.
Ein modernes Tierschutzverständnis verlangt ein konsequentes Ende dieser Praktiken.
Wissenschaftliche Erkenntnisse
Tiere sterben in vielen Fallen nicht sofort, sondern erleiden minuten- bis stundenlange Qualen.
Dokumentiert sind Knochenbrüche, Quetschungen, Amputationen, innere Verletzungen und extremer Stress.
Auch „tierschutzkonforme“ Fallen führen häufig zu Fehlauslösungen und schweren Verletzungen.
Lebendfallen verursachen Panik, Unterkühlung, Austrocknung und Selbstverletzungen.
Die Fallenjagd ist nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar.
Gefährdung von Haustieren und geschützten Arten
Immer wieder geraten:
• Katzen und Hunde in Schlag-, Klemm- oder Fangeisen
• Igel, Maulwürfe, Wiesel, Hermelin, Feldhamster und Vogelarten in Fallen
Viele dieser Tiere sind streng geschützt.
Die Fallenjagd widerspricht dem Natur- und Artenschutz.
Ökologische Probleme
Fallen:
• töten Nützlinge wie Maulwürfe
• dezimieren Beutegreifer, die natürliche Schädlingskontrolle leisten
• stören ökologische Gleichgewichte
• lösen keine langfristigen Populationsprobleme
Internationale Beispiele
Mehrere Länder haben Fallen bereits verboten oder stark eingeschränkt, z. B.:
• Großbritannien
• Schweiz
• Teile von Kanada und den USA
• EU‑weit strenge Vorgaben gegen nicht‑selektive oder leidverursachende Fallen
Ein Verbot ist also praktikabel und international üblich.
Tierfreundliche Alternativen
• Habitatmanagement
• mechanische Barrieren
• Vergrämungsmethoden
• Förderung natürlicher Feinde
• Umsiedlung (wo zulässig)
• ökologische Stabilisierung statt Fallen
🎯 Forderungen
Bundesweites Verbot aller Fallenarten, die Tiere töten, verletzen oder quälen können.
Verbot sämtlicher Lebendfallen,
ausgenommen tierschutzgerechte Lebendfallen zum Einfangen
• entlaufener Katzen
• streunender Katzen
• entlaufener Hunde.
Verbot von Verkauf, Erwerb, Besitz, Herstellung, Import/Export und Weitergabe solcher Fallen.
Bundesweit einheitliche Standards für tierschutzgerechte Alternativen.
Transparente Dokumentationspflicht für behördliche Fangmaßnahmen.
Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes im Sinne von Tier- und Artenschutz.
🖊️ Schlussformel
Ich fordere den Deutschen Bundestag auf, die Fallenjagd sowie den Besitz, Verkauf und die Herstellung tierquälerischer Fallen bundesweit zu verbieten
– mit der einzigen Ausnahme tierschutzgerechter Lebendfallen für entlaufene oder streunende Katzen oder Hunde
____________________________
https://www.tatort-natur.de/fakten-naturschutzkriminalitaet/methoden/fallen/

145
Die Entscheidungsträger*innen

Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 1. Mai 2026 erstellt